Drosselung von uploaded.to ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Wieso zieht man hier eigentlich so oft auf Grund von TLDs Rückschlüsse auf den Standort der Server?
Es ist schon klar, dass das eine nix mit dem anderen zu tun hat?
Und es gibt in der Tat einen Unterschiede ob im Segment 50 % der User sehr viel per Netflix & Co. streamen oder 1 % (das ist ja die Zahl die KDG damals bei Einführung der Drossel als aktive Filesharer beziffert hat) per OCH laden:
Letztere überlasten das Segment nicht all zu stark. Mal abgesehen davon, dass man mit QoS wesentlich weiter kommt, da man so die Bandbreiten besser verteilen / priorisieren könnte ohne Rücksicht auf das verbrauchte Volumen zu nehmen. Scheinbar ist diese Technik aber für Vodafone Neuland.
Und weil so gerne Rückschlüsse auf die Legalität der Filesharing-Dienste gezogen werden:
Technisch wäre es für Vodafone ein klacks legale Dienste die auf Filesharing-Protokolle basieren aus den Drosseln herauszunehmen.
Jedoch wächst mit der Anzahl der Sonderregeln auch die Fehlerquote so dass auch Dienste die man (zumindest offiziell) nicht drosseln möchte (wie z.B. in meinem Fall Steam) gedrosselt werden.
Und dass Netflix User klagen würden halte ich für ein Gerücht - die AGBs sind ja sauber formuliert:
Sinngemäß heißt es doch: Wird es notwendig zu drosseln werden neben Filesharing auch alle anderen Dienste gedrosselt.
Mal abgesehen davon, dass die Technik von Vodafone nur interessiert, was der Speedtest sagt. Alles andere zählt erst, wenn man öffentlich reklamiert und Mitlesern suggeriert, dass man die Reklamationen ernst nimmt.
Es ist schon klar, dass das eine nix mit dem anderen zu tun hat?
Und es gibt in der Tat einen Unterschiede ob im Segment 50 % der User sehr viel per Netflix & Co. streamen oder 1 % (das ist ja die Zahl die KDG damals bei Einführung der Drossel als aktive Filesharer beziffert hat) per OCH laden:
Letztere überlasten das Segment nicht all zu stark. Mal abgesehen davon, dass man mit QoS wesentlich weiter kommt, da man so die Bandbreiten besser verteilen / priorisieren könnte ohne Rücksicht auf das verbrauchte Volumen zu nehmen. Scheinbar ist diese Technik aber für Vodafone Neuland.
Und weil so gerne Rückschlüsse auf die Legalität der Filesharing-Dienste gezogen werden:
Technisch wäre es für Vodafone ein klacks legale Dienste die auf Filesharing-Protokolle basieren aus den Drosseln herauszunehmen.
Jedoch wächst mit der Anzahl der Sonderregeln auch die Fehlerquote so dass auch Dienste die man (zumindest offiziell) nicht drosseln möchte (wie z.B. in meinem Fall Steam) gedrosselt werden.
Und dass Netflix User klagen würden halte ich für ein Gerücht - die AGBs sind ja sauber formuliert:
Sinngemäß heißt es doch: Wird es notwendig zu drosseln werden neben Filesharing auch alle anderen Dienste gedrosselt.
Mal abgesehen davon, dass die Technik von Vodafone nur interessiert, was der Speedtest sagt. Alles andere zählt erst, wenn man öffentlich reklamiert und Mitlesern suggeriert, dass man die Reklamationen ernst nimmt.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
@simsi1986:
Es ist aber schon ein Unterschied, ob man Netflix&Co. drosselt, also "legale" Angebote, bei denen auch die Kunden auf die Barrikaden gehen würden -oder- ab man "halblegale" Angebote wie ul/so drosselt.
Für den Traffic selbst spielt es hingegen keine Rolle, ob die Daten von Netflix&Co. oder von Uploaded/ShareOnline & co. stammen.
Wie ich bereits schrieb, gibt ein Segment maximal knapp 900 MBit/s her - wenn also mehr als 900 MBit/s in der Summe aller Kunden übertragen werden sollen, kommt's zwangsläufig zur Überlastung (und damit auch zwangsläufig zur Drosselung ALLER Dienste).
Hier gibt's jetzt aber einen entscheidenden Unterschied:
Die meisten so/ul-Nutzer wollen die Dateien so schnell wie möglich - und so viel wie möglich, belasten also die Leitung dauerhaft deutlich höher als ein Netflix&Co.-Nutzer.
Bei Netflix reichen ca. 10..15 MBit/s aus, damit HD sauber durchkommt - und i.d.R. werden bei Netflix&Co. nicht mehrere Filme gleichzeitig geschaut/geladen. Daher ist dort die Bandbreiten- und Volumennutzung deutlich geringer als bei Jemandem, der dauerhaft lädt. Bei einem 2-Std.-Film kommen bei Netflix&Co. so ca. 10 GB an Daten zusammen - viel mehr nicht - und bei durchschnittlich 10 Mbit/s reicht die Bandbreite pro Segment also für 90 Kunden, die Netflix nutzen.
Bei UL/SO-Nutzern hingegen, die gerne am Rand dessen laden, was möglich ist, ist bei einer 100-MBit/s-Leitung bereits bei 9(!) Kunden im Segment Schluss mit Lustig.
Es ist aber schon ein Unterschied, ob man Netflix&Co. drosselt, also "legale" Angebote, bei denen auch die Kunden auf die Barrikaden gehen würden -oder- ab man "halblegale" Angebote wie ul/so drosselt.
Für den Traffic selbst spielt es hingegen keine Rolle, ob die Daten von Netflix&Co. oder von Uploaded/ShareOnline & co. stammen.
Wie ich bereits schrieb, gibt ein Segment maximal knapp 900 MBit/s her - wenn also mehr als 900 MBit/s in der Summe aller Kunden übertragen werden sollen, kommt's zwangsläufig zur Überlastung (und damit auch zwangsläufig zur Drosselung ALLER Dienste).
Hier gibt's jetzt aber einen entscheidenden Unterschied:
Die meisten so/ul-Nutzer wollen die Dateien so schnell wie möglich - und so viel wie möglich, belasten also die Leitung dauerhaft deutlich höher als ein Netflix&Co.-Nutzer.
Bei Netflix reichen ca. 10..15 MBit/s aus, damit HD sauber durchkommt - und i.d.R. werden bei Netflix&Co. nicht mehrere Filme gleichzeitig geschaut/geladen. Daher ist dort die Bandbreiten- und Volumennutzung deutlich geringer als bei Jemandem, der dauerhaft lädt. Bei einem 2-Std.-Film kommen bei Netflix&Co. so ca. 10 GB an Daten zusammen - viel mehr nicht - und bei durchschnittlich 10 Mbit/s reicht die Bandbreite pro Segment also für 90 Kunden, die Netflix nutzen.
Bei UL/SO-Nutzern hingegen, die gerne am Rand dessen laden, was möglich ist, ist bei einer 100-MBit/s-Leitung bereits bei 9(!) Kunden im Segment Schluss mit Lustig.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Was ist mit Familien?
mit den teureren Tarifen von Netflix kann man 2 bis 4 Filme gleichzeitig schauen.
Also:
1. Vater und Mutter gucken Film,
2. 1. Kind sieht Film
3. 2. Kind sieht Film
4. 3. Kind sieht Film
60 Mbit/s für HD
mit den teureren Tarifen von Netflix kann man 2 bis 4 Filme gleichzeitig schauen.
Also:
1. Vater und Mutter gucken Film,
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Ja, das der Server selbst nicht auf Tonga sitzt, ist mir auch klar. Nur, warum jemand dort eine Domain wählt, sollte jedem klar sein. Ich finde es dann nur immer lustig, wie dann von einigen noch das Thema Datenschutz angesprochen wird. Genauso, bei der Verwendung dubioser VPN Dienste.
Letztlich sollte es KDG Wurscht sein, was der User saugt. Aber wie gesagt: ein Filme Sauger, wird sicher nicht vor Gericht ziehen, hingegen ein Netflix User schon. Und ich rede von der Filesharing Drossel, nicht Segmentüberlastung.
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Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Du glaubst es gibt nur SO, Uploaded und Co. als OCH? Es gibt auch OCHs, zwar wenige, die auch legal nützlich sind, um Limits von Email Postfächern zu umgehen. Scans können schon 10 MB sein, manche Postfächer erlauben solch große Dateien nicht.berlin69er hat geschrieben:Ja, das der Server selbst nicht auf Tonga sitzt, ist mir auch klar. Nur, warum jemand dort eine Domain wählt, sollte jedem klar sein. Ich finde es dann nur immer lustig, wie dann von einigen noch das Thema Datenschutz angesprochen wird. Genauso, bei der Verwendung dubioser VPN Dienste.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Wieviel macht das aus? Hat sich hier darüber schon mal einer beschwert? Was macht hier und bei den Kabelhelden (das neue Portal kenne ich nicht), 99,99% der Beschwerden aus? Und was ist letztlich dabei rausgekommen? Wieviele Klagen gab es? Machen wir uns doch nichts vor!
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Genau - und mit Scans o.ä. machst du täglich mehrere GB dicht... Merkst selbst...Sepultura hat geschrieben:Du glaubst es gibt nur SO, Uploaded und Co. als OCH? Es gibt auch OCHs, zwar wenige, die auch legal nützlich sind, um Limits von Email Postfächern zu umgehen. Scans können schon 10 MB sein, manche Postfächer erlauben solch große Dateien nicht.berlin69er hat geschrieben:Ja, das der Server selbst nicht auf Tonga sitzt, ist mir auch klar. Nur, warum jemand dort eine Domain wählt, sollte jedem klar sein. Ich finde es dann nur immer lustig, wie dann von einigen noch das Thema Datenschutz angesprochen wird. Genauso, bei der Verwendung dubioser VPN Dienste.
Letztlich sollte es KDG Wurscht sein, was der User saugt. Aber wie gesagt: ein Filme Sauger, wird sicher nicht vor Gericht ziehen, hingegen ein Netflix User schon. Und ich rede von der Filesharing Drossel, nicht Segmentüberlastung.
Wenn's wirklich "nur" 10..100 MB sind, geht's selbst mit der Drossel noch in vernünftiger Zeit (zumal dann erst einmal die restlichen 10 GB zusammen kommen müssen).
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Wenn ein Dienst illegal wäre, wäre der Zugriff strafbar.
Ist er es im Fall von Uploaded.to? Nein!
Wenn überhaupt wird sich der gedengelte Netflix oder was auch immer User wie ich an die Technik und/oder das Socialmedia Team wenden.
Entweder hat man Glück und man wurde unberechtigt gedrosselt und es wird Nachbesserung versprochen oder man wird damit abgespeist, dass eben in den AGBs steht, dass gedrosselt wird.
Und das Rechenbeispiel unterstricht wiederum meine Darstellung, dass es auch möglich wäre, temporär Leitungen in Echtzeit zu beschränken und sofern möglich wiederum die volle Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
Bei uns in der Firma wird die komplette Internetleitung (50 Mbit/s synchron) ja auch nicht lahmgelegt wenn einer mal etwas größeres runterlädt. Der Download wird einfach mit geringerer Bandbreite ausgeführt und der Rest kann normal surfen.
Und die Wahl der TLD ist jedem selbst überlassen. Daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen ist reines Spekulatius!
Das Argument, dass man 10 oder 100 MB bei 100 Kbit/s (=10 KB/s) noch in vernünftiger Zeit übertragen kann ist Bullshit!
Heutige Systeme (insbesondere Software) brechen bei solch einer Band"breite" ein - hab' ich selbst mit Usenext und Steam bei Anwendung der Drossel gemerkt.
Es wird eben nicht konstant mit 100 Kbit/s geladen sondern die Übertragung bricht wiederholt ab.
Manchmal glaube ich, exKDG zahlt nicht nur dafür, bei Facebook sondern auch hier im Forum jede Kritik an der Firmenpolitik ins Lächerliche zu ziehen bzw. bis aufs äußerste zu verteidigen.
Ist er es im Fall von Uploaded.to? Nein!
Wenn überhaupt wird sich der gedengelte Netflix oder was auch immer User wie ich an die Technik und/oder das Socialmedia Team wenden.
Entweder hat man Glück und man wurde unberechtigt gedrosselt und es wird Nachbesserung versprochen oder man wird damit abgespeist, dass eben in den AGBs steht, dass gedrosselt wird.
Und das Rechenbeispiel unterstricht wiederum meine Darstellung, dass es auch möglich wäre, temporär Leitungen in Echtzeit zu beschränken und sofern möglich wiederum die volle Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
Bei uns in der Firma wird die komplette Internetleitung (50 Mbit/s synchron) ja auch nicht lahmgelegt wenn einer mal etwas größeres runterlädt. Der Download wird einfach mit geringerer Bandbreite ausgeführt und der Rest kann normal surfen.
Und die Wahl der TLD ist jedem selbst überlassen. Daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen ist reines Spekulatius!
Das Argument, dass man 10 oder 100 MB bei 100 Kbit/s (=10 KB/s) noch in vernünftiger Zeit übertragen kann ist Bullshit!
Heutige Systeme (insbesondere Software) brechen bei solch einer Band"breite" ein - hab' ich selbst mit Usenext und Steam bei Anwendung der Drossel gemerkt.
Es wird eben nicht konstant mit 100 Kbit/s geladen sondern die Übertragung bricht wiederholt ab.
Manchmal glaube ich, exKDG zahlt nicht nur dafür, bei Facebook sondern auch hier im Forum jede Kritik an der Firmenpolitik ins Lächerliche zu ziehen bzw. bis aufs äußerste zu verteidigen.
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Du musst unterscheiden zwischen dem eigentlichen File-Share-Prinzip - und das Verteilen von Dateien per OCH ist bei weitem nicht illegal - und dem Content.Simsi1986 hat geschrieben:Wenn ein Dienst illegal wäre, wäre der Zugriff strafbar.
Ist er es im Fall von Uploaded.to? Nein!
Und leider liegen gerade bei ShareOnline und Uploaded gerne mal Dateien, welche dort nicht hingehören.
Aber nur weil die Dateien illegal hochgeladen wurden, heißt dies noch längst nicht, dass das Prinzip der OCH illegal wäre.
Und der Zugriff auf die Dateien befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob das herunterladen von (offensichtlich illegalem) Material auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt -oder- ob nur das Hochladen eine Urheberrechtsverletzung ist.
Mit dem kleinen Unterschied, dass der "gedengelte Netflix oder was auch immer User" aus wichtigem Grund kündigen kann, weil seine Drosselung eben NICHT in den AGB verankert ist und damit einen wesentlichen Vertragseingriff bedeutet. OCH- und P2P-Nutzer hingegen haben dieses Recht nicht, da sie bei Vertragsschluss darüber informiert wurden, dass OCH und P2P gedrosselt werden.Wenn überhaupt wird sich der gedengelte Netflix oder was auch immer User wie ich an die Technik und/oder das Socialmedia Team wenden.
Entweder hat man Glück und man wurde unberechtigt gedrosselt und es wird Nachbesserung versprochen oder man wird damit abgespeist, dass eben in den AGBs steht, dass gedrosselt wird.
Genau, damit mehr Content aus der rechtlichen Grauzone auf der eigenen Platte landet!Und das Rechenbeispiel unterstricht wiederum meine Darstellung, dass es auch möglich wäre, temporär Leitungen in Echtzeit zu beschränken und sofern möglich wiederum die volle Bandbreite zur Verfügung zu stellen.
Meine Güte - in den AGB ist die Drossel für OCH und P2P verankert, die AGB wurden akzeptiert, also so what.
Aber auch nur weil dein Admin Traffic-Shaping einsetzt.Bei uns in der Firma wird die komplette Internetleitung (50 Mbit/s synchron) ja auch nicht lahmgelegt wenn einer mal etwas größeres runterlädt. Der Download wird einfach mit geringerer Bandbreite ausgeführt und der Rest kann normal surfen.
Echt? Heutige Software kommt nicht mit 100 kBit/s klar?Das Argument, dass man 10 oder 100 MB bei 100 Kbit/s (=10 KB/s) noch in vernünftiger Zeit übertragen kann ist Bullshit!
Heutige Systeme (insbesondere Software) brechen bei solch einer Band"breite" ein - hab' ich selbst mit Usenext und Steam bei Anwendung der Drossel gemerkt.
Es wird eben nicht konstant mit 100 Kbit/s geladen sondern die Übertragung bricht wiederholt ab.
Wäre mir neu...
Geh mal auf's Land, nimm dort deinen "UMTS"-Stick mit und freu dich über EDGE at its Best.
Da geht auch nicht viel mehr als 100..200 kBit/s - und? Selbst Spielen und TeamSpeak gehen darüber!
Und nur mal so: 10 MB bei 128 kbit/s sind so ziemlich glatt 10 Minuten...
Aber die 100 kBit/s-Drossel schlägt ja erst zu, wenn VORHER schon mindestens 10 GB Volumen geflossen sind...
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Re: Drosselung von uploaded.to ?
Das herunterladen, von offensichtlich kopiergeschütztem Material, ist in Deutschland eindeutig strafbar und klar geregelt. Da ist nix Grauzone. Und insbesondere, bei aktuellen Kinofilmen, ist das jedem auch bewusst.
Was strittig ist, ist das sogenannte Streaming, bei dem der Kontent quasi on Air angesehen wird, aber nicht auf die heimische Festplatte gezogen wird. Da streiten sich die Experten, inwiefern das den gleichen Straftatbestand ein füllt, wie das runterladen.
Immer strafbar, ist allerdings das zur Verfügung stellen, des geschützten Inhalts.
Was strittig ist, ist das sogenannte Streaming, bei dem der Kontent quasi on Air angesehen wird, aber nicht auf die heimische Festplatte gezogen wird. Da streiten sich die Experten, inwiefern das den gleichen Straftatbestand ein füllt, wie das runterladen.
Immer strafbar, ist allerdings das zur Verfügung stellen, des geschützten Inhalts.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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