Kontaktadresse Kabel Deutschland ?

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Martin91652
Newbie
Beiträge: 11
Registriert: 15.01.2014, 20:03

Kontaktadresse Kabel Deutschland ?

Beitrag von Martin91652 »

Also ich hab 2 Fragen.

Ich suche aktuell die Kontaktadresse von Kabel Deutschland in Bayern oder allgemein da ich ein Kündigungsschreiben einschicken möchte, aber ich weiß leider nicht ob die noch aktuell ist wegen dem Vodafone zusammenschluss.

Da der Vertrag Leider schon Januar aufgelaufen wär und ich zu spät gekündigt habe ist er auf 2017 verlängert worden, da aber die Leitung hier total defekt ist und sie erst in 5 Monaten repariert wird bin ich leider gezwunge wegen nicht erbrachter Leistung zu kündigen.

Nun weiß ich leider nicht was ich da genau schreiben soll ^^ kann mir da jemand Helfen, und reicht es das schreiben einfach auszudrucken und zu unterschreiben, oder muss das komplett per Hand sein ?
Zuletzt geändert von Martin91652 am 19.11.2015, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Krummlasche
Kabelfreak
Beiträge: 1315
Registriert: 09.11.2010, 18:38

Re: Kontaktadresse Kabel Deutschland ?

Beitrag von Krummlasche »

Adresse aus Bayern? Die Anschrift in Unterföhring ist nicht die offizielle Postanschrift. Alles geht an den VDF-KD Kundenservice nach 99116 Erfurt! Die Erfurter Adresse hat sich nicht geändert.

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reneromann
Insider
Beiträge: 5078
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Kontaktadresse Kabel Deutschland ?

Beitrag von reneromann »

Nun weiß ich leider nicht was ich da genau schreiben soll ^^ kann mir da jemand Helfen, und reicht es das schreiben einfach auszudrucken und zu unterschreiben, oder muss das komplett per Hand sein ?
Was du schreiben sollst, dürfen wir dir leider nicht sagen - Stichwort Rechtsberatung im Einzelfall!
Jedoch dürfte § 314 BGB dein Freund sein - wichtig hierbei sind die schriftliche Störungsmeldung angemessener Fristsetzung zur Beseitigung.
Erst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, wird eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (auf jeden Fall) erfolgreich sein.
Wichtig ist auch, dass du -sofern KD die Kündigung nicht akzeptiert- Beweise hast, die die Störung belegen. Im Zweifel wird dich aber ein Anwalt deiner Wahl deutlich besser beraten können.

Zur Form des Schreibens selbst:
Klar kannst du das ausdrucken - warum sollte es komplett handschriftlich verfasst sein?
Wichtig ist nur, dass die Unterschrift drunter sein muss.