Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
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Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Tach auch,
Nochmal das Thema Routerzwang/VoIPTelefonie
Ich hatte damals zu meinem 32 Mbit/s Intenet/Telefonie Anschluss eine Homebox1 (Fritzbox 7270) von KDG gekauft, welche hinter einem Kabelmodem (Tompson) betrieben wird.
Die Telefonie wird mir von KDG über VoIP in der FB zur Verfügung gestellt. Nach einigem Herumexperimentieren am Anfang der Nutzungszeit, wurde das System so annähernd in der Ursprungskonfig (mit zusätzlichen RN eines anderen VoIP Anbieters und abgeschaltetem Provider-Konfigurationszugang) über 5 Jahre genutzt. Zwei- oder dreimal mussten in der Zeit, weil die Rufnummernregistrierung nicht mehr funktionierte, (geänderte?) Telefoniezugangsdaten über den Provider-Konfigurationszugang eingespielt werden. Hierzu wurde diese Funktion in den den Einstellungen temporär aktiviert.
Nun ist nach längerer Vorankündigung durch mehrfache tägliche Spontan-Neustarts der Homebox, diese endgültig ausgefallen - das Netzteil ist es nicht. Aus einer Datensicherung konnte die komplette Konfig (inkl. Telefoniedaten) in eine FB 7490 eingespielt werden, was soweit auch seit mehreren Wochen prima funktioniert.
Aber sollte Vdf-KDG die Telefoniekonfig wieder mal ändern, ist eine Einspielung der geänderten Daten über Vdf-KDG nicht mehr möglich, da die 7490 ja dort nicht provisioniert ist.
Nun wäre ja die Herausgabe von Telefonie-Daten in Textform (ausgelesen über telnet habe ich sie auch, ist aber kein offizeller Weg und hilft bei Änderungen auch nicht) sinnvoll.
Allerdings ist man scheinbar bei Vdf.KDG gedanklich noch weit davon entfernt, sich für derlei Altverträge spruchreife Gedanken zur Abschaffung des Routerzwangs und der daraus evtl. notwendigen Herausgabe von Daten gemacht zu haben.
Aus meiner Sicht betrieb ich ja bis dato mit der Homebox1 ein Gerät, welches sich in meinem Eigentum befand am KDG Anschluss. Auch wenn es durch die Provisionierung quasi ein Zwangsgerät war/ist. KDG sieht das leicht anders, sieht die Homebox1 als Bestandteil der mir zur Verfügung gestellten Anschluss-Infrastruktur und möchte mir nun ein Mietgerät aufnötigen oder mir klar machen, dass die Telefonie sonst eben nicht mehr über VoIP fünktioniert.
Nun hoffe ich mal, dass die KDG-VoIPTelefonie mit der FB 7490 weiterhin funktioniert wie die letzten Wochen, und ich erst in 7-8 Monaten Vdf-KDG ein weiteres Mal antelefonieren oder anschreiben muss, um die Daten zu erhalten. Dann mit dem gültigen "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" im Rücken.
Hat jemand mit VdfKDG schon andere Erfahrung zur Provisionierung anderer Fritzboxen bzw. zur Herausgabe von Telefoniedaten gemacht?
Grüsse
Nochmal das Thema Routerzwang/VoIPTelefonie
Ich hatte damals zu meinem 32 Mbit/s Intenet/Telefonie Anschluss eine Homebox1 (Fritzbox 7270) von KDG gekauft, welche hinter einem Kabelmodem (Tompson) betrieben wird.
Die Telefonie wird mir von KDG über VoIP in der FB zur Verfügung gestellt. Nach einigem Herumexperimentieren am Anfang der Nutzungszeit, wurde das System so annähernd in der Ursprungskonfig (mit zusätzlichen RN eines anderen VoIP Anbieters und abgeschaltetem Provider-Konfigurationszugang) über 5 Jahre genutzt. Zwei- oder dreimal mussten in der Zeit, weil die Rufnummernregistrierung nicht mehr funktionierte, (geänderte?) Telefoniezugangsdaten über den Provider-Konfigurationszugang eingespielt werden. Hierzu wurde diese Funktion in den den Einstellungen temporär aktiviert.
Nun ist nach längerer Vorankündigung durch mehrfache tägliche Spontan-Neustarts der Homebox, diese endgültig ausgefallen - das Netzteil ist es nicht. Aus einer Datensicherung konnte die komplette Konfig (inkl. Telefoniedaten) in eine FB 7490 eingespielt werden, was soweit auch seit mehreren Wochen prima funktioniert.
Aber sollte Vdf-KDG die Telefoniekonfig wieder mal ändern, ist eine Einspielung der geänderten Daten über Vdf-KDG nicht mehr möglich, da die 7490 ja dort nicht provisioniert ist.
Nun wäre ja die Herausgabe von Telefonie-Daten in Textform (ausgelesen über telnet habe ich sie auch, ist aber kein offizeller Weg und hilft bei Änderungen auch nicht) sinnvoll.
Allerdings ist man scheinbar bei Vdf.KDG gedanklich noch weit davon entfernt, sich für derlei Altverträge spruchreife Gedanken zur Abschaffung des Routerzwangs und der daraus evtl. notwendigen Herausgabe von Daten gemacht zu haben.
Aus meiner Sicht betrieb ich ja bis dato mit der Homebox1 ein Gerät, welches sich in meinem Eigentum befand am KDG Anschluss. Auch wenn es durch die Provisionierung quasi ein Zwangsgerät war/ist. KDG sieht das leicht anders, sieht die Homebox1 als Bestandteil der mir zur Verfügung gestellten Anschluss-Infrastruktur und möchte mir nun ein Mietgerät aufnötigen oder mir klar machen, dass die Telefonie sonst eben nicht mehr über VoIP fünktioniert.
Nun hoffe ich mal, dass die KDG-VoIPTelefonie mit der FB 7490 weiterhin funktioniert wie die letzten Wochen, und ich erst in 7-8 Monaten Vdf-KDG ein weiteres Mal antelefonieren oder anschreiben muss, um die Daten zu erhalten. Dann mit dem gültigen "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" im Rücken.
Hat jemand mit VdfKDG schon andere Erfahrung zur Provisionierung anderer Fritzboxen bzw. zur Herausgabe von Telefoniedaten gemacht?
Grüsse
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Soweit, so "ungut"...LOS hat geschrieben:Tach auch,
Nochmal das Thema Routerzwang/VoIPTelefonie
Ich hatte damals zu meinem 32 Mbit/s Intenet/Telefonie Anschluss eine Homebox1 (Fritzbox 7270) von KDG gekauft, welche hinter einem Kabelmodem (Tompson) betrieben wird.
Die Telefonie wird mir von KDG über VoIP in der FB zur Verfügung gestellt. Nach einigem Herumexperimentieren am Anfang der Nutzungszeit, wurde das System so annähernd in der Ursprungskonfig (mit zusätzlichen RN eines anderen VoIP Anbieters und abgeschaltetem Provider-Konfigurationszugang) über 5 Jahre genutzt. Zwei- oder dreimal mussten in der Zeit, weil die Rufnummernregistrierung nicht mehr funktionierte, (geänderte?) Telefoniezugangsdaten über den Provider-Konfigurationszugang eingespielt werden. Hierzu wurde diese Funktion in den den Einstellungen temporär aktiviert.
Nun ist nach längerer Vorankündigung durch mehrfache tägliche Spontan-Neustarts der Homebox, diese endgültig ausgefallen - das Netzteil ist es nicht. Aus einer Datensicherung konnte die komplette Konfig (inkl. Telefoniedaten) in eine FB 7490 eingespielt werden, was soweit auch seit mehreren Wochen prima funktioniert.
Wenn die 7270 ausgefallen ist, ist sie ausgefallen - fertig...
Das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs ist noch nicht endgültig in Kraft gesetzt, auch wenn es mittlerweile nur noch eine Formsache ist.Aber sollte Vdf-KDG die Telefoniekonfig wieder mal ändern, ist eine Einspielung der geänderten Daten über Vdf-KDG nicht mehr möglich, da die 7490 ja dort nicht provisioniert ist.
Nun wäre ja die Herausgabe von Telefonie-Daten in Textform (ausgelesen über telnet habe ich sie auch, ist aber kein offizeller Weg und hilft bei Änderungen auch nicht) sinnvoll.
Allerdings ist man scheinbar bei Vdf.KDG gedanklich noch weit davon entfernt, sich für derlei Altverträge spruchreife Gedanken zur Abschaffung des Routerzwangs und der daraus evtl. notwendigen Herausgabe von Daten gemacht zu haben.
Was KD nach Abschaffung des Routerzwangs (sofern das Gesetz zum 01.01.2016 in Kraft tritt, also spätestens zum 01.07.2016) macht, ist jetzt noch nicht erkennbar.
Fakt ist jedoch, dass bis dahin KD KEINE Telefoniezugangsdaten herausgibt. Also auch KEINE Textform der Telefonie-Zugangsdaten!
Derzeit muss KD sich da auch keine Gedanken machen, weil KD per AGB die Telefoniedaten per Remotekonfig AUSSCHLIESSLICH in die Homebox I einspielt (und nicht in eine andere FB).
Sofern die HB I aussteigt, hast du derzeit lediglich die Möglichkeit, eine andere HB I (muss ZWINGEND eine durch KD herausgegebene 7270 sein!) eintragen und freischalten zu lassen -oder- mit der Telefonie auf's Modem zu wechseln.
Du hast bis dato mit der 7270 ein Gerät betrieben, welches sich zwar in deinem Eigentum ist, jedoch als zum Vertrag mit KD dazugehörig zählt.Aus meiner Sicht betrieb ich ja bis dato mit der Homebox1 ein Gerät, welches sich in meinem Eigentum befand am KDG Anschluss. Auch wenn es durch die Provisionierung quasi ein Zwangsgerät war/ist. KDG sieht das leicht anders, sieht die Homebox1 als Bestandteil der mir zur Verfügung gestellten Anschluss-Infrastruktur und möchte mir nun ein Mietgerät aufnötigen oder mir klar machen, dass die Telefonie sonst eben nicht mehr über VoIP fünktioniert.
Nun hoffe ich mal, dass die KDG-VoIPTelefonie mit der FB 7490 weiterhin funktioniert wie die letzten Wochen, und ich erst in 7-8 Monaten Vdf-KDG ein weiteres Mal antelefonieren oder anschreiben muss, um die Daten zu erhalten. Dann mit dem gültigen "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" im Rücken].
Der Ersatz der 7270 durch ein anderes Endgerät ist in den AGB, die du damals unterschrieben hast, nicht vorgesehen - damit musst du leben!
Ergo kann dich KD zum derzeitigen Zeitpunkt sehr wohl darauf verweisen, dass es ENTWEDER eine Miet-Fritzbox -ODER- die Freischaltung der Telefonie auf dem Modem gibt.
Was spätestens 6 Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes passiert, steht noch in den Sternen und ist derzeit keinesfalls absehbar.
Entweder du hoffst, dass es keine Probleme gibt und wartest diese 7..8 Monate ab oder du stellst -Stand jetzt- auf Telefonie am Modem bzw. eine Miet-Fritz um.
Übrigens kannst du die Miet-Fritz binnen Monatsfrist kündigen - sollte also in 7..8 Monaten wirklich die Freigabe der Daten kommen, so könntest du dann wieder zurück...
Herausgabe: Keine Chance...Hat jemand mit VdfKDG schon andere Erfahrung zur Provisionierung anderer Fritzboxen bzw. zur Herausgabe von Telefoniedaten gemacht?
Provisionierung: Nur durch KD herausgegebene Homeboxen; keine "fremden" Boxen (d.h. 7270 von KD werden ggfs. freigeschaltet, 7270 anderer Anbieter definitiv nicht; andere Boxen auch definitiv nicht).
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Hallo
Sollte VdfKDG irgendwann doch (generell) Daten ausgeben, benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem oder eine KabelFB, wobei letztere unter dem Aspekt der freien Endgerätewahl wohl eher nicht mein Ziel sind.
Alles in allem eher unbefriedigend.
Grüsse
Das ist ja doch wohl eher hypothetisch. Denn wenn ich mich für die Mietbox entscheide, habe ich das Thompson Modem wieder zurückzugeben.Übrigens kannst du die Miet-Fritz binnen Monatsfrist kündigen - sollte also in 7..8 Monaten wirklich die Freigabe der Daten kommen, so könntest du dann wieder zurück...
Sollte VdfKDG irgendwann doch (generell) Daten ausgeben, benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem oder eine KabelFB, wobei letztere unter dem Aspekt der freien Endgerätewahl wohl eher nicht mein Ziel sind.
Alles in allem eher unbefriedigend.
Grüsse
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Natürlich ist das alles noch sehr hypothetisch. Wenn es so kommt, wie im Gesetz geschrieben, wirst Du dir in 7..8 Monaten als Neukunde auch Gedanken über das Modem machen müssen. Denn es zählt der passive Anschlußpunkt und dann wäre das Modem - wenn es nicht beim Netzbetreiber gemietet wird - auch Sache des Kunden.
Insofern könnte eine Kaufbox mit eingebautem Modem doch wieder eine Option werden - aber ob all das für uns Bestandskunden auch umgesetzt wird, ohne dass wird kündigen (müssen), bleibt abzuwarten.
Insofern könnte eine Kaufbox mit eingebautem Modem doch wieder eine Option werden - aber ob all das für uns Bestandskunden auch umgesetzt wird, ohne dass wird kündigen (müssen), bleibt abzuwarten.
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Richtig...LOS hat geschrieben:HalloDas ist ja doch wohl eher hypothetisch. Denn wenn ich mich für die Mietbox entscheide, habe ich das Thompson Modem wieder zurückzugeben.Übrigens kannst du die Miet-Fritz binnen Monatsfrist kündigen - sollte also in 7..8 Monaten wirklich die Freigabe der Daten kommen, so könntest du dann wieder zurück...
Du müsstest jetzt das Thompson-Modem zurückgeben und erhältst dafür als "Austausch" die Miet-Fritz.
Da sehe ich aber kein Problem drin.
Du brauchst ein Modem oder einen Kabel-Router - ob von KD gemietet oder frei im Handel erworben ist dann völlig egal.Sollte VdfKDG irgendwann doch (generell) Daten ausgeben, benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem oder eine KabelFB,[...]
Wenn der Routerzwang fällt, kannst du (höchstwahrscheinlich) JEDES Kabel-Modem oder JEDEN Kabel-Router (u.a. auch dann frei erhältliche Kabel-Fritzboxen) anschließen.
Das die DSL-Fritzboxen (u.a. die von dir genannte 7490) mit dem Kabel-Signal direkt nichts anfangen kann und du daher ein Modem vorschalten musst, ist DEIN Problem und NICHT das von KD.
Wenn du ein eigenes Endgerät einsetzen willst, hast DU dafür zu sorgen, dass DEIN Endgerät zum Anschluss passt. Dies ist auch bei DSL so - wenn dein (eigener) Router kein [V]DSL kann, kannst du damit an einem [V]DSL-Anschluss nichts anfangen. Entweder du kaufst dir dann selbst ein eigenes [V]DSL-fähiges Endgerät -ODER- du mietest dir ein Endgerät vom Betreiber [ähnlich wie es 1und1 und die Telekom im DSL-Bereich tun].
Nur bist du dann keinesfalls mehr gezwungen, Mietgeräte einzusetzen - jedoch musst du selbst dafür sorgen, dass deine Endgeräte zum Anschluss passen.
Nö - du implizierst Sachen (sprich dass du weiterhin ein Modem mieten müsstest), wo noch gar nicht klar ist, wie es genau weitergeht.[...]wobei letztere unter dem Aspekt der freien Endgerätewahl wohl eher nicht mein Ziel sind.
Alles in allem eher unbefriedigend.
Wenn der Routerzwang fällt und die Antennendose der Abschlusspunkt wird, kannst du hinter der Antennendose ALLES anschließen, was DU willst - es muss lediglich zum Anschluss passen.
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Die Situation ist im Moment nur schwer vorauszusehen. Der Gesetzentwurf muss noch seitens der Regierung und vom Präsidenten unterschrieben werden und wird dann wahrscheinlich im Dezember verkündet. In Kraft tritt es dann nach Artikel 3 am 1. Juli nächsten Jahres.LOS hat geschrieben: Denn wenn ich mich für die Mietbox entscheide, habe ich das Thompson Modem wieder zurückzugeben.
Sollte VdfKDG irgendwann doch (generell) Daten ausgeben, benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem oder eine KabelFB, wobei letztere unter dem Aspekt der freien Endgerätewahl wohl eher nicht mein Ziel sind.
Ob KD jetzt bis zum letzten Tag mit der Umsetzung wartet, bleibt abzuwarten.Artikel 3 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am … [einsetzen: erster Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.
Ja, das kostet alles Zeit.LOS hat geschrieben: Alles in allem eher unbefriedigend.
Um das Modem zu behalten, gibt es aber die Möglichkeit für eine gewisse Zeit die beiden analogen Ports freischalten zu lassen, eventuell in Verbindung mit VoIP Anschlüssen anderer Provider.
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Tach auch,
Der Anschluss beinhaltet jedoch noch eine Komponente (das Modem) welche Eigentum, sowie in der Istandhaltungspflicht von VdfKDG ist. Ich möchte einfach diesen Status Quo beibehalten. Nehme ich jetzt das Angebot eines Miet-Kombigerätes war, würde ich bei einer späteren Kündigung der Miet-Box ja schlechter dastehen als vorher. Da bisher das Modem bei einem Defekt kostenlos ausgetauscht werden würde. Ob das das Modem dann in meine Zuständigkeit fallen würde, ist jedoch nicht abzusehen. Eine Verschlechterung des Status Quo ist nicht unbedingt mein Interesse. Der Preis bliebe der selbe, der Service würde mitunter um den Faktor Kabelmodem verringert.
Auch geht meine Zwangsrouter-Aversion nicht soweit, dass ich die Kontrolle über das Modem haben muss. Mir reicht Eth. am Modemport mit VoIP als Ubergabe, so wie es im Moment für den Internet Zugang der Fall ist.
Ist zwar nicht ganz Topic aber scnr:
Sondern ich schrieb:
Nichts für ungut.
Grüsse
Ok, mal etwas simplifiziert. Ich habe aktuell ein System bei dem eine Komponente, nicht Bestandteil der Instandhaltungspflicht des Anschlussproviders ist. (diese möchte ich bei Beibehaltung aller bisheriger Anschlussmerkmale wechseln können - jedoch fehlen dafür momentan die Voraussetzungen, siehe Voreinträge)Du müsstest jetzt das Thompson-Modem zurückgeben und erhältst dafür als "Austausch" die Miet-Fritz.
Da sehe ich aber kein Problem drin.
Der Anschluss beinhaltet jedoch noch eine Komponente (das Modem) welche Eigentum, sowie in der Istandhaltungspflicht von VdfKDG ist. Ich möchte einfach diesen Status Quo beibehalten. Nehme ich jetzt das Angebot eines Miet-Kombigerätes war, würde ich bei einer späteren Kündigung der Miet-Box ja schlechter dastehen als vorher. Da bisher das Modem bei einem Defekt kostenlos ausgetauscht werden würde. Ob das das Modem dann in meine Zuständigkeit fallen würde, ist jedoch nicht abzusehen. Eine Verschlechterung des Status Quo ist nicht unbedingt mein Interesse. Der Preis bliebe der selbe, der Service würde mitunter um den Faktor Kabelmodem verringert.
Auch geht meine Zwangsrouter-Aversion nicht soweit, dass ich die Kontrolle über das Modem haben muss. Mir reicht Eth. am Modemport mit VoIP als Ubergabe, so wie es im Moment für den Internet Zugang der Fall ist.
Ist zwar nicht ganz Topic aber scnr:
Nein, das wäre mir aufgefallen, wenn ich so etwas getan hätte. Von mieten habe ich nichts geschrieben.Nö - du implizierst Sachen (sprich dass du weiterhin ein Modem mieten müsstest),...
Sondern ich schrieb:
So bist doch eher Du der, der hier etwas impliziert, worauf mein Beitrag in keiner Weise abzielte....benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem...
Nichts für ungut.
Grüsse
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Diesen Status Quo kannst du beibehalten. Jedoch NUR mit Telefonie am Modem!LOS hat geschrieben:Tach auch,
Ok, mal etwas simplifiziert. Ich habe aktuell ein System bei dem eine Komponente, nicht Bestandteil der Instandhaltungspflicht des Anschlussproviders ist. (diese möchte ich bei Beibehaltung aller bisheriger Anschlussmerkmale wechseln können - jedoch fehlen dafür momentan die Voraussetzungen, siehe Voreinträge)Du müsstest jetzt das Thompson-Modem zurückgeben und erhältst dafür als "Austausch" die Miet-Fritz.
Da sehe ich aber kein Problem drin.
Der Anschluss beinhaltet jedoch noch eine Komponente (das Modem) welche Eigentum, sowie in der Istandhaltungspflicht von VdfKDG ist. Ich möchte einfach diesen Status Quo beibehalten. Nehme ich jetzt das Angebot eines Miet-Kombigerätes war, würde ich bei einer späteren Kündigung der Miet-Box ja schlechter dastehen als vorher. Da bisher das Modem bei einem Defekt kostenlos ausgetauscht werden würde. Ob das das Modem dann in meine Zuständigkeit fallen würde, ist jedoch nicht abzusehen. Eine Verschlechterung des Status Quo ist nicht unbedingt mein Interesse. Der Preis bliebe der selbe, der Service würde mitunter um den Faktor Kabelmodem verringert.
KD bietet den Service "einfaches Modem mit Telefonie über externen VoIP-Zugang" derzeit [außer für HB-I-Bestandskunden] nicht an - und ich gehe davon aus, dass KD dies auch in Zukunft nicht (mehr) anbieten wird/anbieten muss.
Ich lehne mich mit folgender Aussage mal ein wenig aus dem Fenster:
KD wird in Zukunft einen Anschluss ohne jegliches Endgerät anbieten, ähnlich dem, wie es bei DSL-Verträgen derzeit schon der Fall ist.
Damit entspricht KD voll und ganz den Anforderungen aus dem Gesetz...
Der Kunde kann dann alles an die Antennendose anschließen, was ihm beliebt - solange es mit dem Anschluss kompatibel ist.
Und der Kunde erhält zum Anschluss entsprechende Aktivierungsdaten für das eigene Endgerät (analog der "Einwahldaten" einer DSL-Verbindung) sowie für die Telefonie.
Alternativ kann der Kunde auch "fertige" Geräte bei KD mieten - sprich Router à la "Hitron" oder "Homebox II/Homebox III", bei denen KD alles übernimmt.
Einen Mix aus "Miete Modem aber betreibe eigene VoIP-Anlage dahinter" wird es jedoch höchstwahrscheinlich nicht geben!
Das das Modem dann alleine in deinen Zuständigkeitsbereich fällt und nicht mehr (kostenlos) von KD gestellt wird, ist dann eine der negativen Seiten der Situation.
Wird es höchstwahrscheinlich so in Zukunft nicht geben, weil das Gesetz eben jenes Zwangs-Endgerät abschaffen will.Auch geht meine Zwangsrouter-Aversion nicht soweit, dass ich die Kontrolle über das Modem haben muss. Mir reicht Eth. am Modemport mit VoIP als Ubergabe, so wie es im Moment für den Internet Zugang der Fall ist.
Daher ja auch PASSIVER Netzabschluss [=Dose] - ein solches Modem wäre jedoch ein AKTIVER Netzabschluss und verstößt damit gegen das Gesetz!
Zumal ich nicht verstehe, warum du unbedingt zwei Geräte (Modem + DSL-Fritz) zu stehen haben willst, wenn dann auch ein einziges Gerät (=> Kauf-Kabel-Fritz) genau die gleiche Funktionalität besitzt.
Ob du es nun "kostenlose Miete" oder "kostenlose Leihe" nennst, ist völlig Banane.Ist zwar nicht ganz Topic aber scnr:Nein, das wäre mir aufgefallen, wenn ich so etwas getan hätte. Von mieten habe ich nichts geschrieben.Nö - du implizierst Sachen (sprich dass du weiterhin ein Modem mieten müsstest),...
Derzeit stellt KD kostenlos einen einfachen Kabelrouter (die "einfachen" Modems gibt's nicht mehr!) -oder- gegen höhere mtl. Miete eine Fritzbox - aber auch nur deshalb, weil ansonsten gar keine Nutzung des Anschlusses möglich ist. Denn eigene Endgeräte akzeptiert KD nicht.
Sofern das Gesetz umgesetzt ist, wird dies jedoch aufhören, da KD dann entweder Mietgeräte anbieten wird und sich dies selbst bei den einfachen Geräten bezahlen lassen wird (analog der 2 Euro für WLAN am "einfachen" Router).
KD ist nämlich keinesfalls verpflichtet, dir kostenlos ein Modem zu stellen - derzeit machen sie es noch, weil sie keine Fremdgeräte wollen, aber dies wird sich sehr schnell ändern.
Und wie ich schon schrieb - es ist noch keinesfalls sicher, wie KD/VF das Gesetz umsetzt.Sondern ich schrieb:So bist doch eher Du der, der hier etwas impliziert, worauf mein Beitrag in keiner Weise abzielte....benötige nach ich nach Kündigung der Mietbox zusätzlich wieder ein neues Modem...
Fakt ist nur, dass sich Änderungen ergeben werden!
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Tach auch,
So ist aber der defacto Status quo bei allen noch laufenden HB1 Verträgen. Das Modem und dessen Austausch bei Defekten, ist im bestehenden Vertrag eingepreist. Und sollte VdfKDG nicht vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt x geänderten ges. Bedingungen die Verträge ändern (mit Kündigungsoption im Falle des Widerspruchs...), bleibt das auch so.
In dem Fall ist es für mich als Bestandskunde mit meinem derzeitgen Vertrag irrelevant wie VdfKDG die zukünftigen Anschlüsse gestaltet, Ob nun mit Mietrouterpaketen, Mietmodems oder alternativ blanken Koax-Kabel-ÜP.
Allen HB1 Kunden sellt VdfKDG am Modem Eth. und VoIP zur Verfügung. Und schreibt mir qua Nicht-Herausgabe von VoIP-Zugangsdaten einen Router (die HB1) vor bzw. verhindert aktuell den Einsatz eines anderen Gerätes nach dem Ausfall dieser HB1.
Aus meiner Sicht kommt VdfKDG nicht um eine Herausgabe von Daten herum. Dass es hierzu auch andere Ansichten gibt, ist akzeptiert.
Ob der Möglichkeit die HB1 Datensicherung unkompliziert einzuspielen und Mangels anderer, in meinem Gerätebestand ad hoc verfügbarer Alternativen, ist es im Moment die DSL FB7390 geworden (die war im Haus zum Switch mit WLan AP degradiert, schon in Verwendung). Und da diese aktuell am am KDG Modem funktioniert, ist es nicht mein Nahziel daran etwas zu ändern. Und warum ich das Modem von KDG behalten möchte, hatte ich schon in epischer Breite geschrieben. Stichwort: Service bis Ausgang Modem.
Aber was genau zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes, VdfKDG mit den Bestandsanschlüssen oder den Neuanschlüssen realisieren wird, zeichnet sich im Moment noch nicht so richtig ab. So bleibt zu warten und im meinem Falle zu hoffen, dass die VoIP Konfig so bleibt wie sie ist.
Grüsse
Einen Mix aus "Miete Modem aber betreibe eigene VoIP-Anlage dahinter" wird es jedoch höchstwahrscheinlich nicht geben!
So ist aber der defacto Status quo bei allen noch laufenden HB1 Verträgen. Das Modem und dessen Austausch bei Defekten, ist im bestehenden Vertrag eingepreist. Und sollte VdfKDG nicht vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt x geänderten ges. Bedingungen die Verträge ändern (mit Kündigungsoption im Falle des Widerspruchs...), bleibt das auch so.
In dem Fall ist es für mich als Bestandskunde mit meinem derzeitgen Vertrag irrelevant wie VdfKDG die zukünftigen Anschlüsse gestaltet, Ob nun mit Mietrouterpaketen, Mietmodems oder alternativ blanken Koax-Kabel-ÜP.
Allen HB1 Kunden sellt VdfKDG am Modem Eth. und VoIP zur Verfügung. Und schreibt mir qua Nicht-Herausgabe von VoIP-Zugangsdaten einen Router (die HB1) vor bzw. verhindert aktuell den Einsatz eines anderen Gerätes nach dem Ausfall dieser HB1.
Aus meiner Sicht kommt VdfKDG nicht um eine Herausgabe von Daten herum. Dass es hierzu auch andere Ansichten gibt, ist akzeptiert.
Ich hatte nicht geschrieben, dass es sich um eine DSL-Fritz handeln solle. Router mit VoIP gibt es auch noch andere.warum du unbedingt zwei Geräte (Modem + DSL-Fritz) zu stehen haben willst, wenn dann auch ein einziges Gerät (=> Kauf-Kabel-Fritz) genau die gleiche Funktionalität besitzt.
Ob der Möglichkeit die HB1 Datensicherung unkompliziert einzuspielen und Mangels anderer, in meinem Gerätebestand ad hoc verfügbarer Alternativen, ist es im Moment die DSL FB7390 geworden (die war im Haus zum Switch mit WLan AP degradiert, schon in Verwendung). Und da diese aktuell am am KDG Modem funktioniert, ist es nicht mein Nahziel daran etwas zu ändern. Und warum ich das Modem von KDG behalten möchte, hatte ich schon in epischer Breite geschrieben. Stichwort: Service bis Ausgang Modem.
Aber was genau zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes, VdfKDG mit den Bestandsanschlüssen oder den Neuanschlüssen realisieren wird, zeichnet sich im Moment noch nicht so richtig ab. So bleibt zu warten und im meinem Falle zu hoffen, dass die VoIP Konfig so bleibt wie sie ist.
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Re: Routerzwang - KD Zugangsdaten zur Telefonie II
Wie alt ist die Homebox denn überhaupt?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.