Konsequente Umsetzung der Drosselung...oder auch nicht (Stand 04.12.15)

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
reneromann
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von reneromann »

Sepultura hat geschrieben:Dann muss die Politik verpflichtende Breitbandkorridore einführen, da reicht dann solche Drossel nicht mehr.
Die Politik muss keine Breitbandkorridore o.ä. einführen - außer sie würde endlich verstehen, Geld für Infrastruktur auszugeben statt immer nur zu fordern.
Letzten Endes ist das Breitbandinternet eine ähnliche Infrastruktur wie das Straßennetz und gehört (eigentlich) in staatliche und nicht in private Hand.
Aber da der Staat es weder bei der Bahn, noch bei den Stromtrassen noch beim Internet gebacken bekommt, eine staatliche Infrastruktur zu betreiben [welche noch vor 20 Jahren existierte], sondern stattdessen alles privatisiert, muss man sich nicht wundern, wenn die Privatunternehmen, welche allein dem Gewinn verpflichtet sind, Rosinenpickerei betreiben.
Wenn Vodafone verpflichtet wäre, die Segmente korrekt auszubauen und ggf. Vertriebsstopp zu machen, wäre eine Drossel sinnfrei, wenn keine Überbuchung mehr möglich sein.
Achtung: Drossel ist nicht gleich Überlastung! Gedrosselt wird auch dann, wenn das Segment NICHT überlastet ist!
Nur schafft man mit der Drossel ein wenig mehr Luft für "erlaubten" Traffic.

Gegen die Überlastung würden einzuhaltende Mindest-Bandbreiten (im Sinne eines festgelegten Geschwindigkeitskorridors von mind. 50% der max. Geschwindigkeit) ausreichen.
Eine (gesetzliche) Verpflichtung zum Vertriebsstopp bei Überlastung hingegen würde in die unternehmerische Freiheit eingreifen und ist damit zumindest seitens staatlicher Organe nicht durchsetzbar.

Aber auch hier gilt: Wer dies fordert, muss auch klipp und klar Geld geben. Immer nur fordern bringt nichts - dann kommt man in die Situation wie auf dem Land: Wer Internet will, bekommt nichts, weil es sich für die Telekommunikationsunternehmen schlichtweg nicht lohnt. Wenn die Gemeinde schnelles Internet fordert, muss sie sich auch an den Kosten beteiligen, sofern es nicht genug [möglichen] Kunden gibt, damit sich der Ausbau auch nur irgendwie trägt.

Übrigens:
Überbuchung ist völlig normal, jedoch hängt es vom Faktor ab, mit dem überbucht wird.
So wird bei Flugunternehmen regelmäßig überbucht, da dort damit schon fest gerechnet wird, dass nicht jeder Fluggast kommt. Sollten doch mal wider Erwarten mehr Gäste kommen, als der Flieger Plätze hat, gibt's kostenfreie Upgrades -oder- Umbuchungen gegen Geld(gutschrift).
@reneromann
Es ist aber nicht wirklich klar, was sie genau unter Filesharing meinen. Skype ist P2P aber wird offiziell nicht gedrosselt.
Filesharing ist NICHT Peer-to-Peer!

Es muss auch nicht jeglicher Filesharing-Traffic gedrosselt werden - die Formulierung in den AGB ist dort rechtlich so weich, dass KD einzelne Filesharing-Dienste drosseln kann, während sie andere Dienste ausnehmen.
Du hast als Kunde jedoch kein Anrecht darauf - und sie müssen dir auch keine Liste mitteilen...
Abraxxas
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von Abraxxas »

Sepultura hat geschrieben:Es ist aber nicht wirklich klar, was sie genau unter Filesharing meinen.
Wahrscheinlich genau das was es bedeutet, nämlich Dateien teilen. Und damit sind in erster Linie grosse Datenmengen gemeint.
Lusche1234
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von Lusche1234 »

leute macht euch kein stress. holt euch eine VPN und gut ist.

no problem ;)
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berlin69er
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von berlin69er »

Das ist sehr kurzsichtig gedacht, denn wenn VF-KDG merkt, dass die Filesharing Drossel nicht wirkt, greift die nächste Stufe! Dreimal kannst du raten, was dann gesperrt wird...
Zudem kosten VPN Dienste, die hohen Datentraffic erlauben auch richtig Geld. Und kostenfreie liegen häufig auch noch auf genau solchen dubiosen Servern, wie die Daten der Filesharing Anbieter... ;)
Das mit der staatlichen Kontrolle, ist Unsinn und würde auch nie irgendwo durchkommen. Es gibt nur eine Möglichkeit: kündigen und zur Konkurrenz.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
soki
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von soki »

Guten Tag,

ich möchte bitte genauere Angaben dazu haben, wann explizit gedrosselt wird.

Die Aussage ist ja "P2P" Anwendungen.... also Tauschbörsen... Hier oben lese ich jedoch auch
One Click Hoster und Usenet, was keine P2P Anwendungen sind sondern schlichte Downloads.

Und wie soll diese Drosselung erfolgen, bzw. anhand welcher Kriterien soll ein Zugang dann
gedrosselt werden? Aufgrund Datendurchsatz an bestimmten Ports? Wie soll sichergestellt werden,
dass hier ein eben ein "Filesharing" passiert und das rechtmäßiger Datenverkehr nicht
fälschlicherweise als solche eingestuft wird?

ZB Spiele Netzwerke (am Bsp Steam) ... wenn man mal eben 3 Spiele installiert sind heutzutage
mal ganz locker 100GB und mehr an einem Tag weg.... Wie wird das bewertet?

ZB Datentransfers zwischen versch. Dienststellen bei uns... da werden gerne mal Datensicherungen
auf entfernte Server gedrückt per FTP/SFTP usw... auch hier gehen mal ganz locker 30GB durch
pro Nacht... wie wird so was bewertet?

... daher benötigen wir bitte eine genaue Aussage anhand welcher Technik / Vorraussetzung
gedrosselt wird. Drosselung heisst bei uns automatisch direkte Kündigung incl. Sonderkündigungs-
recht, da hier keine AGB Verstöße vorliegen und die Drosselung somit nicht rechtens wäre.
Uli22
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von Uli22 »

Das ist hier das inofizielle, private Forum von KD.
Diese Fragen kann nur die Hotline oder das offizielle Forum von KD beantworten, gerade was hinsichtlich der Zukunft bei KD geplant ist.
MfG
Boba Fett
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von Boba Fett »

Ich hätte eben auch gerne eine genauere Aufschlüsselung, was wenn gedrosselt wird.

Filesharing, wie wird Filesharing bestimmt? Welcher Traffic wird als Filesharing erkannt? Steam macht auch P2P, ist aber kein Filesharing. Skype ist ebenfalls P2P, aber kein Filesharing. Ist Bitcoin dann Filesharing?

OCH? Welche, und was genau ist ein OCH? Alles wo man was rauf, und wieder runterladen kann? Also auch web.de? Alle OCH werden sie sowieso nicht erwischen, der Traffic ist nicht von normalen Download unterscheidbar, es muss also jede mögliche Quelle geblacklistet werden. Was auf der Blacklist landet, kann mangelnder Spezifikation nach, quasi willkürlich sein.

Ich hab kein Problem damit, wenn die z.B. Bittorrent (als Filesharing) drosseln. Von mir aus können die auch uploaded.to, shared-online.to, kinox.to (was allerdings weder Filesharing, noch OCH ist!!!) drosseln, wenn die aber auf die Idee kommen, meinen eigenen FTP-Hoster zu sperren, oder Dropbox (was sogesehen genau das gleiche OCH wie uploaded.to und Konsorten auch ist), dann geht mir das auf die Nerven.
Und genau deswegen würde ich gerne GENAU wissen, WAS gedrosselt wird.
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von VBE-Berlin »

soki hat geschrieben:ZB Datentransfers zwischen versch. Dienststellen bei uns... da werden gerne mal Datensicherungen
auf entfernte Server gedrückt per FTP/SFTP usw... auch hier gehen mal ganz locker 30GB durch
pro Nacht... wie wird so was bewertet?
Wird nicht gedrosselt
soki hat geschrieben:ZB Spiele Netzwerke (am Bsp Steam) ... wenn man mal eben 3 Spiele installiert sind heutzutage
mal ganz locker 100GB und mehr an einem Tag weg.... Wie wird das bewertet?
Für Dich irrelevant. Oder spielt ihr im Betrieb?
soki hat geschrieben:Die Aussage ist ja "P2P" Anwendungen.... also Tauschbörsen... Hier oben lese ich jedoch auch
One Click Hoster und Usenet, was keine P2P Anwendungen sind sondern schlichte Downloads.
Auch irrelevant. Keine dienststelle speichert an Orten, die von der Drosselung betroffen sind.

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reneromann
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von reneromann »

soki hat geschrieben:Guten Tag,

ich möchte bitte genauere Angaben dazu haben, wann explizit gedrosselt wird.
Da bist du hier falsch - aber das hat dir Uli22 ja schon geschrieben...
Die Aussage ist ja "P2P" Anwendungen.... also Tauschbörsen... Hier oben lese ich jedoch auch
One Click Hoster und Usenet, was keine P2P Anwendungen sind sondern schlichte Downloads.
Es steht nirgends "P2P", sondern es steht in den AGB SEIT 2012(!) explizit "Filesharing".
NICHT P2P, sondern FILESHARING!
Und zum Filesharing gehören nunmal auch OCH und [zum größten Teil] das Usenet!
Und wie soll diese Drosselung erfolgen, bzw. anhand welcher Kriterien soll ein Zugang dann
gedrosselt werden? Aufgrund Datendurchsatz an bestimmten Ports? Wie soll sichergestellt werden,
dass hier ein eben ein "Filesharing" passiert und das rechtmäßiger Datenverkehr nicht
fälschlicherweise als solche eingestuft wird?
Ganz einfach: 10 GB Gesamttraffic (egal wohin) und Filesharing wird auf 100 kbit/s gedrosselt - steht explizit auch genau so in den AGB und den Werbeflyern, bei denen man auch mal das Kleingedruckte hätte lesen sollen!
ZB Spiele Netzwerke (am Bsp Steam) ... wenn man mal eben 3 Spiele installiert sind heutzutage
mal ganz locker 100GB und mehr an einem Tag weg.... Wie wird das bewertet?
Ist Steam Filesharing? Nein -> Keine Drossel.
ZB Datentransfers zwischen versch. Dienststellen bei uns... da werden gerne mal Datensicherungen
auf entfernte Server gedrückt per FTP/SFTP usw... auch hier gehen mal ganz locker 30GB durch
pro Nacht... wie wird so was bewertet?
Sind das Filesharing-Anwendungen? Nein... -> keine Drossel...
Insbesondere dann, wenn auf einen "normalen" FTP-Server geladen wird.
... daher benötigen wir bitte eine genaue Aussage anhand welcher Technik / Vorraussetzung
gedrosselt wird.
Frag bei KD nach...
Drosselung heisst bei uns automatisch direkte Kündigung incl. Sonderkündigungs-
recht, da hier keine AGB Verstöße vorliegen und die Drosselung somit nicht rechtens wäre.
Nochmal für dich aus den AGB [welche du bei Vertragsschluss erhalten hast]:
Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.b: Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Vodafone berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.
Eben jener Passus steht so (unter wechselnden Punkten) seit mindestens 2012 in den AGB - solltet ihr also euren Vertrag nach 2012 abgeschlossen haben -oder- seit 2012 eine Preis- oder Vertragsanpassung vorgenommen haben, so gilt die Drossel.
Und damit gibt's auch kein "Sonderkündigungsrecht" - weil diese Passage in den AGB bei Vertragsschluss / -anpassung mit vereinbart wurde.
Eine reguläre Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit [unter Wahrung der Kündigungsfristen] bleibt davon natürlich unberührt...
flaver77
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Re: Konsequente Umsetzung der Drosselung

Beitrag von flaver77 »

Ich streite mich auch gerade mit KD. Die meinen sie drosseln wirklich erst ab 10 GB die OCH. Ich akzeptiere auch die 10 GB Grenze. Es kann aber nicht sein, dass ich an jedem Tag wo ich noch nicht im Netz war und keinen Traffic verbraucht habe, bei zb. uploaded nach 1,5 - 2 GB gedrosselt werde für uploaded. Jetzt warte ich seit Tagen auf die Antwort des Technischen Service-Centers, wohin ich nun weitergeleitet wurde.