Verträge Kündigen

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kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
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Re: Verträge Kündigen

Beitrag von kabel_fan »

Also dass die Fristsetzung schriftlich erfolgen muß, steht nirgends, es empfiehlt sich aber wegen der genannten Rechtssicherheit.
Allerdings würde ich nicht raten, die Fristsetzung mit der Kündigung zu verbinden. Zwei Gründe gibt es:
a) Kündigungen sind grundätzlich bedingungsfeindlich. Es kommt daher sehr auf die Formulierung an, eine Rechtmäßigkeit herzustellen.
b) Ich persönlich glaube, dass es einen ziemlichen Aufwand nach sich zieht, KD/VF begrifflich zu machen, dass die Fristsetzung bereits die Kündigung enthielt.
Das sollte man sich ersparen.
Silverio
Ehrenmitglied
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Registriert: 08.07.2009, 11:25

Re: Verträge Kündigen

Beitrag von Silverio »

Noch dazu, tut sich KD ziemlich schwer, eine bedingte Kündigung korrekt zu erkennen.
Sprich: Die "Störung" wird evtl. tatsächlich beseitigt, du freust dich und ein paar Tage später ist das Internet tot, weil dennoch beendet. Oder zumindest flattert die Kündigungsbestätigung ins Haus und du verbringst wieder Stunden oder Tage an der Hotline. ;)
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
reneromann
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Re: Verträge Kündigen

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:Also dass die Fristsetzung schriftlich erfolgen muß, steht nirgends, es empfiehlt sich aber wegen der genannten Rechtssicherheit.
Sie muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, jedoch muss nachweislich [und hier kommt der Punkt mit der Rechtssicherheit zum Tragen] eine Fristsetzung erfolgt sein.
Und ob eine Fristsetzung an einen CC-Agenten, der noch dazu ggfs. gar nicht beim Unternehmen selbst arbeitet, selbst unter Zeugen rechtssicher ist...
Denn ich glaube kaum, dass ein CC-Agent eine Fristsetzung à la "Wenn das Problem nicht bis zum xx.xx. behoben ist, kündige ich den Vertrag" ordnungsgemäß im System hinterlegen und zur Bearbeitung weiterleiten kann.
Allerdings würde ich nicht raten, die Fristsetzung mit der Kündigung zu verbinden. Zwei Gründe gibt es:
a) Kündigungen sind grundätzlich bedingungsfeindlich. Es kommt daher sehr auf die Formulierung an, eine Rechtmäßigkeit herzustellen.
b) Ich persönlich glaube, dass es einen ziemlichen Aufwand nach sich zieht, KD/VF begrifflich zu machen, dass die Fristsetzung bereits die Kündigung enthielt.
Das sollte man sich ersparen.
Zu a) Das stimmt - hier kommt es sehr auf die Formulierung an, ob die Kündigung nur "angedroht" wird [und nochmal separat erklärt werden muss] -oder- ob die Kündigung direkt mit Fristverstreichen gültig wird.
Zu b) Sofern die Formulierung "rechtssicher" ist, kann sich KD gerne begriffsstutzig stellen, wie sie es gerne generell bei Kündigungen aus wichtigem Grund tun... Sofern kein Geld mehr kommt, sie aber etwas haben wollen, werden sie wohl sehr schnell zum Kunden kommen und nicht anders herum. Der Kunde muss nämlich KD nicht klarmachen, dass eine Kündigung eingegangen ist, wenn er nachweisen kann, dass KD die Kündigung erhalten hat - hier ist KD in der Bringpflicht die Unwirksamkeit der Kündigung nachzuweisen.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
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Re: Verträge Kündigen

Beitrag von kabel_fan »

Rechtlich in Ordnung, aber in der Praxis kann es für den Kunden dennoch Probleme geben, wenn KD/VF die Kündigung nicht als solche behandelt. Und ob man sich wirklich absichtlich in eine Lage versetzt, die Probleme bringen kann, soll jeder selbst entscheiden. zumal der andere Weg auch vollkommen problemlos zu beschreiten ist.
reneromann
Insider
Beiträge: 5081
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Re: Verträge Kündigen

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:Rechtlich in Ordnung, aber in der Praxis kann es für den Kunden dennoch Probleme geben, wenn KD/VF die Kündigung nicht als solche behandelt. Und ob man sich wirklich absichtlich in eine Lage versetzt, die Probleme bringen kann, soll jeder selbst entscheiden. zumal der andere Weg auch vollkommen problemlos zu beschreiten ist.
Ohne Frage: Die Androhung der Kündigung bei Fristsetzung bzw. eine Formulierung à la "bei fruchtlosem Verstreichen behalte ich mir vor, eine Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen" sollte da schon reichen, damit das Gegenüber weiß, dass es mit der Frist ernst gemeint ist.
Und klar, da das fruchtlose Verstreichen der Frist eh abgewartet werden muss, kann man natürlich auch am Tag X + 1 direkt die Kündigung per Fax/Brief/Mail los schicken.

Das KD gerne mal bei solchen fristlosen Kündigungen gerne das Datum des nächstmöglichen regulären Kündigungstermins als Bestätigung zurückschickt, ändert ja an der rechtlichen Wirkung der fristlosen Kündigung nichts, ist jedoch (in meinen Augen) ein armseliger Taschenspielertrick.