Gastanmeldung hat geschrieben:
Hallo,
1. wurde immer eine Papierrechnung geschickt
2. Wurde ich über eine Umstellung nicht informiert
3. Habe ich seit einer Umstellung von KDG kein Zugriff mehr auf das Kundenportal
4. Als Aussage das man keine Rechnung mehr erhält kommt das man Einzugsermächtigung erteilt hat.
Das passt alles hinten und vorne nicht, genau wie die angeblichen Kosten...
zu 1. tempora mutantur
zu 2. die Regelung die Rechnungszustellung war als Information den Rechnungen (je nach Region und Termin innerhalb des Monats) Bestandteil der Rechnungen März / April diesen Jahres.
zu 3. Die Umstellung sollte keine Änderung der Zugriffsrechte zur Folge gehabt haben -
zu 4. Eine (richtige) Standardaussage, zudem da die Rechnungslegung mit Bereitstellung im Portal ebenfalls erfolgt
und passt nicht...?
Nun, die Berechnung von Gebühren für zusätzlich entstehende Kosten ist grundsätzlich zulässig -
zudem bei Bekanntgabe durch AGB und PL durch den Kunden nicht widersprochen.
Die Höhe wird unterschiedlich bei Unternehmen angesetzt, wobei KDG m.E. noch recht niedrig liegt.
Welche realen Kosten entstehen ist zugegebenermaßen nicht beziffert, und wird daher auch mit dem Begriff der pauschalen Erhebung berechnet.