Was heißt da "ohne konkreten Nachweis"?kabel_fan hat geschrieben:Der BGH hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass Schadenersatz auch ohne konkreten nachweis zusteht. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... er=0014/13reneromann hat geschrieben: Wenn du auf Schadenersatz hinaus willst: Ebenfalls nein - hier müsste der Kunde nachweisen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Der Kunde wollte Schadenersatz in Höhe von 50 Euro pro Tag für den ausgefallenen Anschluss - und diese Summe haben die Vorinstanzen sowie der BGH abgelehnt.
De facto hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten (sprich anteilige monatliche Handygebühr / Mehrkosten durch Handygespräche - dann aber mit Rechnung!), jedoch nicht irgendwelche "abstrakten" Summen.
Gleiches gilt für den Internet-Part - hier werden auch nur die Gebühren übernommen, die bei "normaler" Nutzung angefallen wären, sprich ggfs. eine Tages- oder Monatsflat für die Internetnutzung (über Handy) - mehr aber auch nicht.
Der Schadenersatz dürfte höchstwahrscheinlich bei maximal 5..10 Euro pro Tag liegen - wobei 10 Euro schon viel zu hoch gegriffen sind, wenn man bedenkt, dass derzeitige Handy-Full-Flats mit mehreren GB Datenvolumen pro Monat ja "nur" noch zwischen 40 und 80 Euro kosten. Selbst bei reiner Prepaid-Gestaltung sind dabei Kosten von unter 100 Euro pro Monat möglich [z.B. 25 Euro bei VF PREPAID(!)-Allnet-Flat plus ~2,50 Euro für eine Prepaid-Tages-Flat, wenn mehrere Tage, dann mit mtl. Optionen teils auch günstiger].Viel ist allerdings wirklich nicht zu erwarten.
By the way: Schadenersatz in "vernünftiger" Höhe könnte höchstwahrscheinlich sowieso nur ein Business-Kunde geltend machen, da hier ja neben der schadenmäßig nicht bezifferbaren privaten Nutzung ein realer Schaden durch die gewerbliche Nutzung (bzw. durch den Wegfall eben jener Nutzung) entstanden ist. Hier dürften dann auch Fahrtkosten (z.B. für die Fahrt zum nächsten Internetcafé/Büro) PLUS eine Vergütung der Fahrtzeit PLUS eine Vergütung der anfallenden Extrakosten (bspw. Miete/Nutzungsgebühr des Büros, sofern dies extra angemietet werden muss) als Schadenersatz geltend gemacht werden können - jedoch auch da unter der Maßgabe, dass alles, was über die mickrigen Pauschalen [s.o.] hinaus geht, per Rechnung belegt werden muss.