Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Mich würde noch interessieren, wie er auf 80€ "Unkosten" kommt?!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Und das hast Du wo gelesen? Aus den AGB geht das so nicht eindeutig hervor. Hierzu muss es eine Grundlage geben.reneromann hat geschrieben:Die "Mindestvertragslaufzeit" (=> "Erstlaufzeit") ist die Zeit, die ein Vertrag ab Vertragsschluss MINDESTENS gehalten werden muss. Und die ändert sich NICHT!kerberos hat geschrieben:Da steht wo? Aus den AGB kann man das jedenfalls nicht zweifelsfrei herauslesen. Als Kunde würde ich auch argumentieren, dass die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten durch eine von 12 Monaten ersetzt wurde bei Verlängerung des Vertrages.reneromann hat geschrieben:Bei einem Vertrag mit 24 Monaten MVLZ beträgt auch nach Ablauf der MVLZ die 3-monatige Kündigungsfrist!
Die reduziert sich NICHT!!!! auf 6 Wochen.
Das was du meinst, ist die Verlängerungszeit - welche jedoch nichts mit der Erstlaufzeit (=> Mindestvertragslaufzeit) zu tun hat.
Dementsprechend gilt auch nach 2..5..10..20..100 Jahren weiterhin, dass ein Vertrag, welcher mit einer MVLZ von 24 Monaten geschlossen wurde, ein Vertrag mit 24 Monaten MVLZ bleibt und alleinig die Regularien für Verträge mit 24 Monaten MVLZ anwendbar sind.
Zwei Stühle - Zwei Meinungen.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?
Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Wahrscheinlich glaubt er, dass er seine Arbeits-, Fahrt- und Portokosten mit ansetzen könne...berlin69er hat geschrieben:Mich würde noch interessieren, wie er auf 80€ "Unkosten" kommt?!
Denn die Telefongebühren können's bei der kostenlosen Hotline ja nicht sein.
@kerberos:
In den AGB steht folgendes:
Da die Mindestvertragslaufzeit halt eben jene Erstlaufzeit ist, bleiben die 3 Monate zum Laufzeitende bei einem Vertrag mit 24-monatiger MVLZ bis zum Vertragsende (egal nach wievielen Jahren der auch ist) bestehen, es sei denn zwischen den Parteien wird etwas anderes vereinbart.8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der Auftragsbestätigung von Vodafone. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Express digital oder digital HD (digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, endet dieser unbeschadet des Vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen. Der Vertrag hat ja die ursprüngliche MVLZ "verlassen" und wurde zu 12 Monaten verlängert. Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.Abraxxas hat geschrieben:Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Ich zitiere genau das worum es gehtkerberos hat geschrieben:Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen.
Nein, tut es nicht. Und zwar deshalb weil im Vertrag drin steht, dass sich dieser automatisch 1 Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wurde. Eine Verlängerung ist kein neuer Vertrag.Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Eine Vertragsverlängerung ist eine Verlängerung des bestehenden Vertrags (sagt ja auch der Name so aus) und KEIN neues Vertragsverhältnis!kerberos hat geschrieben:Du solltest nicht nur Teile zitieren von meinen Beiträgen. Der Vertrag hat ja die ursprüngliche MVLZ "verlassen" und wurde zu 12 Monaten verlängert. Was nicht klar ist (und das geht auch aus den AGB nicht hervor) ob diese Vertragsverlängerung nun ein mehr oder weniger neues Vertragsverhältnis mit einer Dauer von 12 Monaten darstellt.Abraxxas hat geschrieben:Das hast du selbst zitiert:kerberos hat geschrieben:Und das hast Du wo gelesen?Wenn nun nirgends etwas anderes steht, dann bleibt diese Kündigungsfrist auch bei einer Vertragsverlängerung bestehen. Es handelt sich ja um denselben Vertrag und genau dieser ist die Grundlage dazu.kerberos hat geschrieben:Bei einem Vertrag von 24 Monaten hast Du keine 6 Wochen, sondern 3 Monate Kündigungsfrist, so zumindest die aktuellen AGB:
Damit es sich um ein neues Vertragsverhältnis handelt, müsste der ursprüngliche Vertrag regulär gekündigt werden -oder- nach 24 Monaten automatisch enden. Dies tun die Verträge bei VF/KD jedoch nicht, hier besteht AKTIVE Handlungspflicht des Kunden (oder von VF/KD) um den Vertrag zu beenden. Sollten beide Seiten NICHT handeln, so verlängert sich das bestehende Vertragsverhältnis jeweils um 1 Jahr.
Ein neues Vertragsverhältnis (wie du "unterstellst") würde voraussetzen, dass der ursprüngliche Vertrag nach 24 Monaten von selbst endet und der Kunde oder KD AKTIV aufeinander zugehen und einen Nachfolgevertrag abschließen [d.h. nach 24 Monaten eine übereinstimmende Willenserklärung über einen neuen Vertrag getroffen wird].
Dies ist jedoch NICHT der Fall - hier wird bereits bei VertragsBEGINN ausverhandelt, dass der Vertrag mindestens 24 Monate läuft und sich jeweils um 1 Jahr verlängert, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Ergo ist es nach Ablauf der 24 Monate MVLZ auch kein neues Vertragsverhältnis, sondern eine Fortsetzung des alten Vertrages zu alten Konditionen [nicht umsonst bedingt eine Preisanpassung eine Sonderkündigungsmöglichkeit durch die Gegenseite (mit Ausnahme der 5%-Klausel, sofern im Vertrag von Anfang an vereinbart)!]!
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
es ist ja toll, dass ihr jetzt über MVLZ redet... interessiert nur keinen hier... nichtmal den TE.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
Um's abzukürzen:spooky hat geschrieben:es ist ja toll, dass ihr jetzt über MVLZ redet... interessiert nur keinen hier... nichtmal den TE.
Der TE hat höchstwahrscheinlich(*) zu spät gekündigt und KD/VF hat ihm jetzt aus Kulanz angeboten, den Vertrag zum Januar zu beenden...
Da der TE aber keinerlei weitere Informationen zu seinen AGB/Vertragsbedingungen - und insbesondere der darin genannten Kündigungsfrist - gemacht hat, kann da wohl kaum jemand noch helfen.
Sollte es genau so sein, hat sollte der TE lieber den Ball flach halten und noch versuchen, die Geräteübersendung nachzuweisen [damit nicht noch dort entsprechende Gebühren anfallen].
Für die verspätete Kündigung gibt's ja wohl bereits die Kulanz von KD/VF zum Januar - und da ist er noch ganz gut mit bedient, da KD/VF auch einfach stur bis Ende 2016 auf Vertragserfüllung (= Zahlung) beharren könnte.
Seinen "Aufwand" bekommt der TE aber in jedem Fall nicht ersetzt, sofern er wirklich zu spät gekündigt hat - denn dann gilt die Kündigung ja auch erst ab Ende 2016...
(*) Sofern es sich um einen Vertrag mit 24 Monaten MVLZ handelt und die AGB in Bezug auf die Kündigungsfrist in den letzten 3 Jahren nicht angepasst wurden.
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Re: Kündigung Kabelvertrag Kabel Deutschland
ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich von Kabel Deutschland schriftlich habe, dass ich den Kabelanschluss mit 6 wöchiger Frist zum 3,12,2015 kündigen muss. Das habe ich getan.