Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

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langano
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Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von langano »

Hallo, hat jemand Erfahrungen gemacht mit KD in Bezug auf Vertragsstrafen bei einer Sonderkündigung- wg. völlig instabiler Internetleitung (konkret: etwa 1x pro Woche gibt es Totalausfall der LAN-Leitung von ein paar Stunden bis zu einem ganzen Tag, seit ich Kunde bin seit Sommer 15. 5 neue Modems, 5 Techniker-Termine brachten keine Lösung). Ich habe diesen Vertrag zu Mitte Februar gekündigt mit Vierwochenfrist und dem Hinweis auf Mängelbeseitigung. Die Kündigung wurde angenommen - und gleichzeitig eine Vertragsstrafe von 70% der Beiträge während der Restlaufzeit des Vertrages mitgeteilt. Also noch ca. 1,5 Jahre lang. (Mit dem Hinweis, die Leitung sei geprüft worden und ok! Das nenne ich Werkstatteffekt- wenn z.B. ein Auto in der Werkstatt ist, sind Defekte oft auch nicht mehr vorzuweisen. Aber warum hat KD mir dann in der Vergangenheit mehrere Monatsbeiträge bereits erlassen, wenn die Leitung ok ist??)
Diese Vertragsstrafe soll AUCH gelten, wenn ich wieder zurück zu vodafone wechsele !! (...wo ich vorher jahrelang ein völlig zufriedener Kunde war mit NULL Problemen- und nur wg. der monatelangen "Empfehlungen" von vodafone zur neuen Tochter KD gewechselt bin). Unterm Strich: diese Vertragsstrafe ist , vor allem in dieser Höhe von 70%, auch nach Ansicht der Verbraucherberatung in keiner Weise angemessen. KD- Hotline -Mitarbeiter sehen das auch so- aber niemand bestätigt schriftlich in den KD-Läden, dass ein solcher vorzeitiger Wechsel OHNE Vertragsstrafe möglich ist. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir Tipps geben, wie man ohne gerichtliche Schritte aus dieser Situation rauskommen kann? DANKE..!!
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Krummlasche
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von Krummlasche »

langano hat geschrieben:Mit dem Hinweis, die Leitung sei geprüft worden und ok!
Und genau das ist dein Problem. Wenn aus Sicht des Anbieters alles i.O. ist, wirst du auch um die Vertragsstrafe nicht herum kommen. Welche "Beweise" hast du denn vorliegen- Screenshots vom Speedtest z.B.? Protokolle über Verbindungsabbrüche deiner Fritz Box/ deines Routers?

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reneromann
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von reneromann »

Wenn du aus wichtigem Grund gekündigt hast, dann gilt die Kündigung auch ab diesem Punkt.
Da gibt's keine "Vertragsstrafe" mehr, weil der Vertrag ab dem Punkt der Kündigung nicht mehr besteht - PUNKT.

Bei dir könnte jedoch das Problem bestehen, dass du nachweisen musst, dass die Leistung wirklich nicht erbracht wird.
Und da KD "nur" 98,5% Verfügbarkeit im Mittel garantiert, ist ein Ausfall von (aufsummiert) 5,5 Tagen im Jahr also noch vertragskonform.
Solltest du unterhalb dieser Grenze sein, so gilt die Leitung als vertragskonform - wohlgemerkt zählen nur Zeiten zwischen Störungsmeldung und -behebung [ob Nacht- und Wochenende mit reinzählen, hängt dann noch von dem Vertrag selbst ab].

Mal davon abgesehen: Hast du mal geschaut, ob das Problem WIRKLICH an KD liegt [sprich die Leitung VOR dem Modem/Router nicht mehr funktioniert] -oder- ob das Problem im eigenen Bereich liegt? Insbesondere kann KD dauerhaft prüfen, ob ein Modem/Router online ist (unabhängig davon, ob dahinter ein Gerät angeschlossen ist oder nicht).
Weil bei Problemen zwischen Modem und Endgerät KD ausdrücklich nicht in der Haftung ist...

Und noch was:
Solange KD dir bisher nicht schriftlich die Ausfälle bestätigt hat sondern alle Gutschriften "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgten, kannst du aus dem bisherigen Verhalten (leider) nichts ableiten.

Was die rechtliche Seite anbetrifft:
Sofern KD auf stur stellt, wirst du (leider) nicht um einen Anwalt und/oder gerichtliche Schritte drum herum kommen, sofern du die Situation nicht "aussitzen" willst.
langano
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von langano »

............herz-lichen Dank für die mega-schnelle und ausführliche Antwort...und besonders den Hinweis auf die 98,5% (den ich von den hotline-Mitarbeitern NICHT bekommen habe!!). Wenn mir selbst ein KD-Mitarbeiter in einem KD-Laden zu einem ANwalt geraten hat- dann wird wohl nur die Wahl echt bleiben zwischen Pest und Cholera: Klage - oder noch 1,5 Jahre mit dieser Situation sich arrangieren..........oder, in einem letzten Versuch, auf die Kulanz hoffen beim "hausinternen" ANbieterwechsel, zurück zu vodafone.- Nochmals DANKE!!!
Sepultura
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von Sepultura »

Wenn du die instabile Leitung beweist, kannst du die 70% einfach nicht zahlen. Da du ja im Recht bist.

Aber ich bin kein Anwalt. Hier schützt dich eine Rechtsschutzversicherung.
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von VBE-Berlin »

langano hat geschrieben:und besonders den Hinweis auf die 98,5% (den ich von den hotline-Mitarbeitern NICHT bekommen habe!!).
dieser Hinweis steht in den dir vorliegenden AGB Deines Vertrages.

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Sepultura
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von Sepultura »

MB-Berlin hat geschrieben:
langano hat geschrieben:und besonders den Hinweis auf die 98,5% (den ich von den hotline-Mitarbeitern NICHT bekommen habe!!).
dieser Hinweis steht in den dir vorliegenden AGB Deines Vertrages.

MB-Berlin
Bei 98,5% Verfügbarkeit schreibt niemand eine fristlose Kündigung, vorher müsste eh eine Abmahnung kommen.


1,5% Ausfall wären im Monat 10h und 48 min Ausfall.
reneromann
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von reneromann »

Sepultura hat geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben:
langano hat geschrieben:und besonders den Hinweis auf die 98,5% (den ich von den hotline-Mitarbeitern NICHT bekommen habe!!).
dieser Hinweis steht in den dir vorliegenden AGB Deines Vertrages.

MB-Berlin
Bei 98,5% Verfügbarkeit schreibt niemand eine fristlose Kündigung, vorher müsste eh eine Abmahnung kommen.
Wenn du mit "Abmahnung" die Aufforderung zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Leistung meinst, dann ja...
Letzten Endes wird's aber genau darum gehen, ob die 98,5% Verfügbarkeit gegeben sind, wenn das Modem am Freitag um 22:xx ausfällt, jedoch der Support erst ab Montags um 7 (da Privatkunde) wieder erreichbar ist und die Leitung um 8 wieder steht.
1,5% Ausfall wären im Monat 10h und 48 min Ausfall.
Ja, aber die zählen frühestens ab Störungsmeldung!
Und fraglich ist halt, ob Zeiten außerhalb der Störungsannahme von Privatkunden bei KD [denn die ist nicht rund um die Uhr besetzt] zur gestörten Zeit dazuzählen -oder- nicht zählen...

Und weiterhin bleibt ja offen, ob das Problem wirklich gelöst wurde -oder- ob noch immer das gleiche Problem besteht.
Insbesondere bei 5x getauschtem Modem -UND- 5x eingepegelter Leitung bleibt ja "eigentlich" nur noch ein Problem VOR dem Haus übrig (welches auch die ganze Nachbarschaft beträfe) -oder- ein Problem HINTER dem Modem [was nicht im Verantwortungsbereich von KD liegt]. Da ich weiß, dass einige Geräte [nicht nur die von KD] gerne mal rumzicken, wenn das Stromnetz nicht ganz "sauber" ist [Spannungs- und Frequenzschwankungen], könnte(!) ggfs. der Einsatz eines anderen Endgeräts das Problem vielleicht schon beheben. Außerdem sollte auch darauf geachtet werden, dass beim Gerätetausch IMMER(!) das Netzteil mit getauscht wird - denn ein defektes Netzteil verursacht öfter Probleme als das man denkt.
langano
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von langano »

....danke für eure Kommentare!!!
- Störungsannahme: soweit ich weiß, ist die durchaus 24 Std. besetzt,
- eine FRISTLOSE Kündigung hatte ich auch nicht formuliert, sondern mit vier Wochen Frist: wenn nicht vorher eine Mangelbeseitigung stattfindet,
- danke für den Hinweis aufs Netzteil!,
- zur Frage, WO die Störung sein könnte: die letzten Techniker haben sich alle auf die Strecke vom Keller bis zum Modem konzentiert, z.T. SEHR intensiv, und eine Störung außerhalb des Hauses liegt vermutlich nicht (mehr) vor,
- das mit den 98,5% steht in den AGB, ok- aber ein "kleiner" Hinweis darauf von den KD-Mitarbeitern an der Hotline (gefühlte 30-40 Telefonate inzwischen...) oder von den cableway -Technikern wäre sicher "hilfreich" gewesen. Und der Knackpunkt bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung wäre sicher der Nachweis gewesen...mit ZEugen u.s.w. (und: wie oft müsste ich denn konkret pro Tag prüfen, ab wann die Leitung wieder ok ist?!?!)
- letztlich immer noch unverständlich, für mich als Verbraucher: warum sich KD (lange) so quer stellt bei einem Rück-Wechseln zu vodafone...zwei Firmen unter einem Dach!! Soweit ich weiß, müsste vodafone monatliche Gebühren für die Nutzung der Telekom- Leitung zahlen: KD aber eben für die eigene Glasfaserleitung nicht. Dennoch: diese ganzen Technikerbesuche, langen Telefonate mit der Hotline- das kostet ja auch für die Firma was. Aber vermutlich sollen keine evtl. Präzedenzfälle u.s.w. geschaffen werden.
Danke nochmals!!
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Vertragsstrafe bei Sonderkündigung: von KD zu vodafone

Beitrag von kabel_fan »

langano hat geschrieben: - eine FRISTLOSE Kündigung hatte ich auch nicht formuliert, sondern mit vier Wochen Frist: wenn nicht vorher eine Mangelbeseitigung stattfindet,
Fristlose Kündigung bedeutet nicht unbedingt sofort, sondern ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Ich finde deshalb den Begriff "außerordentliche Kündigung" besser, da dadurch keine Missverständnisse entstehen können.