Hallo,
Ich bin seit november 14 kunde eines kombitarifes bei KD. Nun ziehe ich zum 1.4 um und habe dieses KD über die Hotline mitgeteilt.
Die Dame am Telefon meinte das sie in Verhandlungen mit dem Eigentümer sind. Nun ist es wohl so, wenn der Eigentümer dem nicht zustimmt dann komme ich aus dem Internet und Telefonvertrag vor Ablauf der 24 Monate raus, jedoch bleibt das TV Paket bestehen wofür ich 9,99 Euro monatlich bezahle. DIESER vertrag würde dann aber als neuvertrag gelten und sich somit auf 24 Monate "verlängern". Ist dieses rechtens? Ich mein, mein Vertrag läuft ja im November diesen Jahres aus, warum bin ich dann verpflichtet einen neuvertrag einzugehen. Bzw eine Verlängerung? Ich möchte doch einfach nur den umzug melden. Und wie ist es wenn Internet und Telefon am neuen Wohnort klappt? Gehe ich dann auch einen neuen 24 Monate Vertrag ein obwohl ich dieses nicht will?
Ich fühle mich leicht veräppelt von KD
KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Also die Dame am Telefon dürfte nicht der kompetente Ansprechpartner sein. Grundsätzlich ist das Telekommunikationsgesetz in Bezug auf Umzug ziemlich eindeutig. Wie es allerdings mit diesen Kombiverträgen aussieht, ist Neuland. Nicht umsonst warnen viele vor derartigen Verträgen, ich auch. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinn des TKG ist, wenn du nach dem Umzug schlechter gestellt wirst, als vorher. Vielleicht solltest du dich schon mal bei einer Verbraucherschutzstelle informieren.
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Ich hab gerade nochmal im § 46 TKG nachgelesen.
Dort steht klipp und klar, dass der Vertrag an der neuen Adresse "ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen [ist]".
Heißt also: Du MUSST lt. § 46 Abs. 8 KEINEN neuen Vertrag mit KD abschließen, wenn KD nur noch TV liefern kann.
Solltest du es jedoch tun, so ist es ein Neuvertrag, da dein Altvertrag (Kombipaket) nicht übernommen werden kann, wenn kein I&P möglich ist.
Sofern I&P möglich ist, wird der Vertrag unter Beibehaltung aller Fristen 1:1 übernommen - fertig.
Um's kurz zu machen: Du hast mit dem Kombipaket eigentlich voll in die Sch...e gegriffen - nicht nur, dass du so gut wie keinen preislichen Vorteil hast, nein du hast sogar den Nachteil, dass TV und I&P nicht entkoppelt voneinander sind. Bei getrennten Verträgen wäre im Fall der Nichtzustimmung des Vermieters einfach der I&P weg gewesen und der TV-Vertrag wäre weitergelaufen wie bisher. Jetzt kann's dir passieren, dass du für den Altvertrag 3 Monate in KOMPLETTER HÖHE [also sowohl den I&P- als auch den TV-Anteil] bezahlst und parallel dazu noch 3 Monate bei KD das TV-Programm buchen "darfst". [Von den Möglichkeiten der begrenzten Kombination, z.B. kein I&P 100 mit BasisHD mal abgesehen].
Dort steht klipp und klar, dass der Vertrag an der neuen Adresse "ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen [ist]".
Heißt also: Du MUSST lt. § 46 Abs. 8 KEINEN neuen Vertrag mit KD abschließen, wenn KD nur noch TV liefern kann.
Solltest du es jedoch tun, so ist es ein Neuvertrag, da dein Altvertrag (Kombipaket) nicht übernommen werden kann, wenn kein I&P möglich ist.
Sofern I&P möglich ist, wird der Vertrag unter Beibehaltung aller Fristen 1:1 übernommen - fertig.
Um's kurz zu machen: Du hast mit dem Kombipaket eigentlich voll in die Sch...e gegriffen - nicht nur, dass du so gut wie keinen preislichen Vorteil hast, nein du hast sogar den Nachteil, dass TV und I&P nicht entkoppelt voneinander sind. Bei getrennten Verträgen wäre im Fall der Nichtzustimmung des Vermieters einfach der I&P weg gewesen und der TV-Vertrag wäre weitergelaufen wie bisher. Jetzt kann's dir passieren, dass du für den Altvertrag 3 Monate in KOMPLETTER HÖHE [also sowohl den I&P- als auch den TV-Anteil] bezahlst und parallel dazu noch 3 Monate bei KD das TV-Programm buchen "darfst". [Von den Möglichkeiten der begrenzten Kombination, z.B. kein I&P 100 mit BasisHD mal abgesehen].
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Nee… Das ist VFKD dann schon entgegenkommend… Also wenn bei einem Kombi-Vertrag die I&P-Komponente bei Umzug wegfallen würde UND man (indirekt) einen Neu-Vertrag für TV abschließt, dann bestehen die nicht darauf, dass man die 3 Monate nach TKG für alten Vertrag weiterzahlt.
Beste Grüße,
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Richtig,mr_taurus hat geschrieben:Nee… Das ist VFKD dann schon entgegenkommend… Also wenn bei einem Kombi-Vertrag die I&P-Komponente bei Umzug wegfallen würde UND man (indirekt) einen Neu-Vertrag für TV abschließt, dann bestehen die nicht darauf, dass man die 3 Monate nach TKG für alten Vertrag weiterzahlt.
Aber der reine TV-(Neu)Vertrag hat dann wieder 24 Monate (Rest-)Laufzeit und nicht nur die verbleibende Laufzeit des Altvertrages...
Und darum ging's dem TE ja, dass er KEINEN Neuvertrag mit erneuerten 24 Monaten will, sondern die Laufzeit des Altvertrages für die TV-Komponente des Kombitarifs unangetastet bleibt.
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Ja, ist mir durchaus auch klar… Aber VFKD wird ihn ohne Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile nicht weiterversorgen können; dann greift eben die 3-Montas-Frist gemäß TKG…
Beste Grüße,
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Und genau diese Kündigung gilt aber für ALLE Vertragsbestandteile - INKLUSIVE dem TV-Paket.mr_taurus hat geschrieben:Ja, ist mir durchaus auch klar… Aber VFKD wird ihn ohne Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile nicht weiterversorgen können; dann greift eben die 3-Montas-Frist gemäß TKG…
Zumindest lt. Aussage des TE im Ursprungsposting will KD den Kunden jedoch nicht aus dem TV-Paket lassen (weil dieses ja weiterhin verfügbar ist), dafür dann aber (zwangsweise) einen neuen Vertrag (mit neuer MVLZ) abschließen... Und eben DIESES Verhalten geht nicht.
ENTWEDER KD kündigt den Vertrag KOMPLETT (d.h. incl. TV) mit der 3-Monats-Frist
-ODER-
KD behält den TV-Anteil bei (dann aber unter Einhaltung der "alten" Kündigungsfrist).
Ein (zwangsweiser) Neuabschluss des TV-Pakets ist hingegen NICHT über das TKG gedeckt.
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Re: KD Vertragsverlängerung wegen Umzug rechtens???
Das wäre die Regelung nach TKG. Allerdings kündigt nach KDG der Verraucher.reneromann hat geschrieben: ENTWEDER KD kündigt den Vertrag KOMPLETT (d.h. incl. TV) mit der 3-Monats-Frist
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Das kann m.E. nicht aus der TKG abgeleitetwerden, Kann nur verhandelt werden.reneromann hat geschrieben: -ODER-
KD behält den TV-Anteil bei (dann aber unter Einhaltung der "alten" Kündigungsfrist).
Richtig, der Verbraucher muß ja hier handeln.reneromann hat geschrieben:Ein (zwangsweiser) Neuabschluss des TV-Pakets ist hingegen NICHT über das TKG gedeckt.