Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Wie in der Überschrift beschrieben suche ich die alten AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand 04/2011. Ich habe schon KD angeschreiben und die haben mir die von 2015 geschickt . Auf der KD Homepage wird man auch nicht mehr fündig da durch die Zusammenführung mit Vodafone allle "alten" Links die man findet "tot" sind. Gleiches gilt für einieg Links zu den AGBs hier im Forum. Daher meine Hoffung das entweder jemand einen Scan zur Verfügung stellen kann, oder einen der bestehenden Links "reaktivieren" kann.
Wozu brauchst du die AGB?
Wenn seitdem auch nur eine Änderung am Vertrag vorgenommen wurde (egal von welcher Seite und egal was für eine), gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
reneromann hat geschrieben:Wozu brauchst du die AGB?
Wenn seitdem auch nur eine Änderung am Vertrag vorgenommen wurde (egal von welcher Seite und egal was für eine), gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
Wie in der Überschrift beschrieben suche ich die alten AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand 04/2011. Ich habe schon KD angeschreiben und die haben mir die von 2015 geschickt . Auf der KD Homepage wird man auch nicht mehr fündig da durch die Zusammenführung mit Vodafone allle "alten" Links die man findet "tot" sind. Gleiches gilt für einieg Links zu den AGBs hier im Forum. Daher meine Hoffung das entweder jemand einen Scan zur Verfügung stellen kann, oder einen der bestehenden Links "reaktivieren" kann.
Danke im Voraus udn Grüße Tom
Ich habe noch die KDG-AGB von 08/2011 und Preisliste "Internet + Telefon" vom Dezember 2011. Bei Interesse PN.
Gruß
Krawuttke
reneromann hat geschrieben:Wozu brauchst du die AGB?
Wenn seitdem auch nur eine Änderung am Vertrag vorgenommen wurde (egal von welcher Seite und egal was für eine), gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB.
Tja, das bringt nur hier gar nichts, weil in der Regel eine Anpassung des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis vorliegt [bspw. höhere Geschwindigkeit].
Denn es dürfte fraglich sein, ob KD einer Anpassung des Vertrages (z.B. höhere Geschwindigkeit) zugestimmt hätte, wenn die neuen AGB NICHT explizit mit Teil dieser Vertragsanpassung geworden wären.
reneromann hat geschrieben:Tja, das bringt nur hier gar nichts, weil in der Regel eine Anpassung des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis vorliegt [bspw. höhere Geschwindigkeit]
Wo hat der TE denn etwas von einer Anpassung des Vertrags geschrieben?
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Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
reneromann hat geschrieben:Tja, das bringt nur hier gar nichts, weil in der Regel eine Anpassung des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis vorliegt [bspw. höhere Geschwindigkeit]
Wo hat der TE denn etwas von einer Anpassung des Vertrags geschrieben?
Bitte nicht sinnentstellend quoten! Ich bezog mich in meinem ersten Posting darauf, dass die "alten" AGB nicht mehr gelten, wenn eine Veränderung vorgenommen wurde.
Und in dem Quote (in dem ich mich in meinem 2. Post bezog) hat der User Krawuttke unterstellt, dass diese AGB-Anpassungen nicht gelten würden [mit ungeeigneten Verweisen auf einen Gerichtsentscheid, der hier nicht angewendet werden kann].
Und nochmal: Es bleibt offen, ob der TE in der Zeit seit 2011 keinerlei Veränderung am Vertrag vorgenommen hat -oder- seitens KD Anpassungen am Vertrag vorgenommen wurden [bspw. Preis- oder explizite AGB-Änderungen, denen der Kunde nicht explizit widersprochen hat].
reneromann hat geschrieben:Und nochmal: Es bleibt offen, ob der TE in der Zeit seit 2011 keinerlei Veränderung am Vertrag vorgenommen hat -oder- seitens KD Anpassungen am Vertrag vorgenommen wurden [bspw. Preis- oder explizite AGB-Änderungen, denen der Kunde nicht explizit widersprochen hat].
Das kann Dir doch egal sein. Er fragt nach der AGB und der Preisliste zum Zeitpunkt x nicht mehr und nicht weniger. Warum du jetzt Nebelkerzen wirfst bleibt offen.
Mal abgesehen davon, dass er mit einem Beitrag die PN Funktion noch nicht nutzen kann, soweit ich weiß, würde mich auch interessieren, wofür er das braucht?! Wenn es um die Filesharingdrossel geht, dürfte das momentan kein Kündigungsgrund sein. Und für Segmentüberlastung, braucht er keine Uralt AGB...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Ja, es trifft zu ich suche lediglich die AGB und Preisliste Stand Mittet 2011 und nein ich habe an dem Vertrag nichts geändert oder angepasst, wie einige hier spekuliert haben. Lediglich habe ich den Vertrag abgeschlossen, ich vor Laufzeitende gekündigt und dann nach Unterbreitung eines "Treueangebotes" die Kündigung aufgehoben.