kabelhunter hat geschrieben:Menne hat geschrieben:Kannst ja dann mal bitte eine Kopie von deinem Vertrag hier posten!
Aber bitte die persönlichen Daten unleserlich machen !
Wie schon geschrieben/zitiert beziehe ich mich auf den AGB Punkt 4.1.14 in Ergänzung zu dem erwähnten Punkt 3.2.1, die Teil des Vertrags sind. Das gibt es auch alles online, da brauch nicht nix zu scannen:
http://www.vodafone.de/downloadarea/160 ... elefon.pdf
Die Frage sollte aber nicht sein, ob der ehem. KD-Kunde / Ebay Verkäufer A, der die Ware nicht zurückschickt nun Eigentümer wird oder nicht, oder trotz finanzieller Entschädigung noch auf Herausgabe verklagt werden kann, sondern, ob der neue Besitzer B (Ebay Käufer), also der gutgläubige normale Käufer, hier auch rechtmäßig Eigentümer wird.
Vermutung: Da es sich bei Routern in der Regel nicht um Hehlerware handelt, wäre meine Nicht-Juristen Meinung, dass ein Käufer nach Treu und Glauben auch Eigentümer wird. Hat der A [ehemalige Besitzer /Ebay Verkäufer] die Ware abgeschickt, ist er gleichgestellt mit dem, der den Router zerstört oder verloren hat und Vodafone ist finanziell bereits entschädigt. Es ist ihm schlicht unmöglich geworden den Router wieder rauszugeben.
A darf den Router nicht zerstören, verlieren oder verkaufen. Trotzdem macht er es und leistet monetären Schadensersatz. (In Summe mit Miete 24*5€ + 160€=280€=235€netto bei EK150€? -> kein schlechter Business Case auch für KD)
B kauft gutgläubig einen Router und wird dadurch Eigentümer. Das ist doch eine WinWinWin Situation für alle.
Kann KD dagegen vorgehen? Ich weiß es nicht, ist aber interessatn.
Haben Sie es schon mal gemacht und von einem Ebay Käufer den Router zurückverlangt? Vermutlich nicht und ich vermute mal auch dass KD keinen Präzedenzfalls schaffen will.
Werden Sie nach der Übergangsfrist weigern Neukunden mit eigenem Router anzuschließen. Wir dürfen gespannt sein. Ich kann es leider nicht testen, da ich kein Neukunde bin, werde aber als Altkunde danach fragen.
Unabhängig der wirklich interessanten rechtlichen Frage wann/ob Eigentum übergeht (gerne juristische fundiertere Ausführungen als meine Laienkenntnisse), ist das ja auch eine Frage von Kundenverständnis. Hannes A. hat vor drei Wochen angedacht, dass ein Nicht-Erscheinen von Telekom-Technikern pauschal mit 250€ abgegolten werden sollte. Bei mir als KD-Neukunde waren 4 Termine mit KD nötig waren, bis der Techniker dann auch wirklich kam.