Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Mal eine ganz andere Sache:
Hast du KD den Umzug auch als solchen gemeldet? Denn nur das Ändern der Postadresse ist keine Umzugsmeldung.
Bei Umzugsmeldung werden nämlich auch neue Rufnummern zum Umzugstag zugewiesen - wenn du aber hingegen nur eine Adressänderung und keine Umzugsmeldung vorgenommen hast, lief dein Vertrag unverändert an der alten Adresse weiter...
Hast du KD den Umzug auch als solchen gemeldet? Denn nur das Ändern der Postadresse ist keine Umzugsmeldung.
Bei Umzugsmeldung werden nämlich auch neue Rufnummern zum Umzugstag zugewiesen - wenn du aber hingegen nur eine Adressänderung und keine Umzugsmeldung vorgenommen hast, lief dein Vertrag unverändert an der alten Adresse weiter...
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Ist mir bewusst und ja wurde gemacht, das erste mal als ich umgezogen bin und das zweite Mal wegen der Kündigung. Wie ich bereits geschrieben habe (!) wollte ich den Vertrag auch in die neue Stadt mitnehmen, weshalb ich den technischen Kundendienst kontaktierte um die technischen Abläufe zu besprechen (neue Rufnummer, etc.).reneromann hat geschrieben:Mal eine ganz andere Sache:
Hast du KD den Umzug auch als solchen gemeldet? Denn nur das Ändern der Postadresse ist keine Umzugsmeldung.
Ich denke damit sollte eigentlich meine Ausgangsfrage geklärt sein.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Böse - da könnte schon das Problem liegen.tomeee hat geschrieben:Ist mir bewusst und ja wurde gemacht, das erste mal als ich umgezogen bin und das zweite Mal wegen der Kündigung. Wie ich bereits geschrieben habe (!) wollte ich den Vertrag auch in die neue Stadt mitnehmen, weshalb ich den technischen Kundendienst kontaktierte um die technischen Abläufe zu besprechen (neue Rufnummer, etc.).reneromann hat geschrieben:Mal eine ganz andere Sache:
Hast du KD den Umzug auch als solchen gemeldet? Denn nur das Ändern der Postadresse ist keine Umzugsmeldung.
Ich denke damit sollte eigentlich meine Ausgangsfrage geklärt sein.
Der technische Kundendienst hat wahrscheinlich die Umzugsmeldung nie richtig aufgenommen - und genau daran könnte es jetzt auch [mit deinem Anwalt] kranken - denn ohne die bestätigte Umzugsmeldung an KD [schriftlich! oder über das Kundenportal] hat KD wahrscheinlich nie die Umzugsmeldung bekommen.
Hast du eigentlich nach dem Umzug jemals versucht, den Kundendienst mit Störungsmeldung in der Form "geht nicht, schickt mir nen Techniker an die neue Adresse" kontaktiert? Denn spätestens bei einem solchen Technikereinsatz hätte KD ja erkennen können/müssen, dass ihre Datenbank falsche Informationen zur neuen Adresse enthält [z.B. die MMG zurückgezogen wurde].
Ich schreib's nur gerad so weg, weil ich auch gerade umgezogen bin - erste Meldung mit einer Adresse, an der KD nicht liefern kann -> keine 3 Tage später die Kündigung mit der 3-Monats-Frist im Briefkasten; zweite Meldung mit einer Adresse an die KD liefern kann -> Rücknahme der Kündigung und Bestätigung des Umzugstermins. Ungefähr 'ne Woche vor dem Umzug dann ein Schreiben mit den neuen Rufnummern - und pünktlich am Umzugstag wurde die Fritz mit den neuen Telefonnummern provisioniert.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Es wurden sowohl Vertragsstelle als auch technische Hotline kontaktiert. Wie bereits geschrieben um ersten einen Umzug einzuleiten (mit allem was dazu gehört) und zweitens um den Vertrag zu kündigen. Am Rande bemerkt geht es um einen Vertragszeitraum von 6 Monaten (HD TV noch länger) in denen Sie es weder geschafft haben den Umzug ansatzweise einzuleiten noch ausserordentlich zu kündigen.reneromann hat geschrieben: Böse - da könnte schon das Problem liegen.
Der technische Kundendienst hat wahrscheinlich die Umzugsmeldung nie richtig aufgenommen - und genau daran könnte es jetzt auch [mit deinem Anwalt] kranken - denn ohne die bestätigte Umzugsmeldung an KD [schriftlich! oder über das Kundenportal] hat KD wahrscheinlich nie die Umzugsmeldung bekommen.
Schön das es bei dir ohne Probleme mit dem Wechsel geklappt hat. Ich bin jetzt glücklich bei 1und1:
- 50.000 Leitung die auch an kommt
- 10.000 Upload (mehr als KD)
- Keine Drosselung
- 16,99 im ersten Jahr / 29,99 im Zweiten
- 8 Euro für zwei Jahre für die Fritzbox 7490
- ISDN Merkmale mit 3 Rufnummern
- Endlich kann ich wieder meine alte Sipgate VOIP Rufnummer nutzen (was mit der Fritzbox Cable nicht ging)
In diesem Sinne allen eine schöne Woche
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Wenn KD den Umzug nicht im System erfasst hat, würde es mich (leider) nicht wundern, warum sie 6 Monate lang nichts unternommen haben. Warum sollten sie auch...tomeee hat geschrieben:Es wurden sowohl Vertragsstelle als auch technische Hotline kontaktiert. Wie bereits geschrieben um ersten einen Umzug einzuleiten (mit allem was dazu gehört) und zweitens um den Vertrag zu kündigen. Am Rande bemerkt geht es um einen Vertragszeitraum von 6 Monaten (HD TV noch länger) in denen Sie es weder geschafft haben den Umzug ansatzweise einzuleiten noch ausserordentlich zu kündigen.reneromann hat geschrieben: Böse - da könnte schon das Problem liegen.
Der technische Kundendienst hat wahrscheinlich die Umzugsmeldung nie richtig aufgenommen - und genau daran könnte es jetzt auch [mit deinem Anwalt] kranken - denn ohne die bestätigte Umzugsmeldung an KD [schriftlich! oder über das Kundenportal] hat KD wahrscheinlich nie die Umzugsmeldung bekommen.
Deshalb nochmal die Frage: Hast du die Umzugsmeldung mit konkreter Terminnennung schriftlich(!) an KD gesendet [NICHT über die Hotlines]?
[Nur so: Diese Frage hätte dir dein Anwalt schon längst stellen sollen...].
Ach so noch was: Denke daran, dass die AGB der letzten Vertragsveränderung [und dazu gehören auch Rückholangebote nach Kündigung] gelten. Wenn du also bspw. 2013 gekündigt und dann ein Rückholangebot angenommen hast, gelten die AGB von 2013 und nicht mehr die von 2011, weil der 2011er-Vertrag durch die Kündigung aufgelöst wurde -und- nahtlos ein neuer Vertrag ab 2013 geschlossen wurde [da eine Kündigung nicht zurückgenommen werden kann!]. Diese Info solltest du deinem Anwalt auf jeden Fall auch mitteilen - nicht das der sich jetzt auf die 11er AGB versteift und am Ende KD sagt "April, April, der Vertrag beruht aber auf ganz anderen AGB von 2013" (wobei das dem Anwalt egal sein wird - immerhin bekommt er eh sein Geld).
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Vielen Dank für die Infos, aber wie ich bereits ganz am Anfang (!!) geschrieben habe, wurden Umzug und Kündigung schriftlich übermittelt.
Und der Anwalt hat natürlich die Kommunikation zwischen mir und KD geprüft, bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurde um eventuelle Fehler meinerseits zu prüfen, die aber nicht vorhanden waren.
Ahoi Tom
Und der Anwalt hat natürlich die Kommunikation zwischen mir und KD geprüft, bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurde um eventuelle Fehler meinerseits zu prüfen, die aber nicht vorhanden waren.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Die AGB hat sich zwischen 11 und 13 nicht so gravierend geändert dass das eine Rolle spielt. Und das reneroman hier seine Beiträge für KDG erfasst merkt man recht schnell wenn man quer liest.
Die Anforderung waren die AGB von 2013 nicht mehr und nicht weniger, der Rest liegt beim Rechtsbeistand. Daher kann ich dieses immer wieder nachgefrage und ja das könnte ein Problem sein usw. nicht nachvollziehen.
Wenn du noch etwas brauchst, ich komme Ende dieser Woche an die Daten AGB etc. ran. Ich archiviere diese regelmäßig....
Gruß Gastanmeldung
Die Anforderung waren die AGB von 2013 nicht mehr und nicht weniger, der Rest liegt beim Rechtsbeistand. Daher kann ich dieses immer wieder nachgefrage und ja das könnte ein Problem sein usw. nicht nachvollziehen.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
In Bezug auf Umzüge hat sich gar nichts verändert, weil das nie in den AGB geregelt warGastanmeldung hat geschrieben:Die AGB hat sich zwischen 11 und 13 nicht so gravierend geändert dass das eine Rolle spielt.
Wobei der TE ja immer noch prüfen sollte, welche AGB denn nun für ihn gelten [denn nach einem Rückholangebot gelten die neueren AGB!].
Komisch - ich bekomme dafür aber weder Geld noch irgendwelche anderen Vorteile von KD...Und das reneroman hier seine Beiträge für KDG erfasst merkt man recht schnell wenn man quer liest.
Nur so: Ich betrachte die Situation objektiv - und das Problem ist meist, dass nach objektiver Begutachtung der Tatsachen die Kunden meist schon mitschuldig an der Situation sind.
Denn meist kommt "Internet nicht schnell genug" in Kombination mit "WLAN" oder "ungeeigneten" Endgeräten [wie z.B. Smartphones -oder- Rechnern/Netzwerkgeräten mit geringem Datendurchsatz].
Und genau in solchen Situationen sollte der Endkunde schon selbst austesten, wo das Problem liegt, BEVOR er sich an KD wendet [und sich ggfs. selbst zum Deppen macht].
Denn nicht an allen Problemen ist KD Schuld - die meisten Probleme werden aus meiner Erfahrung (leider) vom Bediener verursacht [frei nach dem Motto: Wie, über 300 MBit/s-WLAN geht kein 100 MBit/s-Internet? Und die anderen x Netzwerke können doch mein Netz nicht beeinträchtigen].
Es geht bei den Nachfragen eher darum, ob auch WIRKLICH alle Teile eingehalten wurden und schon geprüft wurden.Die Anforderung waren die AGB von 2013 nicht mehr und nicht weniger, der Rest liegt beim Rechtsbeistand. Daher kann ich dieses immer wieder nachgefrage und ja das könnte ein Problem sein usw. nicht nachvollziehen.
Denn (leider) verdient der Anwalt immer - egal wie gut oder schlecht die eigenen Chancen im Prozess stehen.
Deshalb sollte VOR der Konsultation eines Anwalts IMMER versucht werden, die eigene Situation so objektiv wie möglich zu sehen.
Nach den jetzigen Aussagen (schriftliche Umzugsmeldung) kommen mir jedoch auch Zweifel, ob KD alles getan hat, um dieser Meldung nachzukommen.
Denn gerade bei schriftlichen Meldungen hätte KD zumindest diese Meldung bestätigen und die neuen Rufnummern zuteilen MÜSSEN [egal ob Selbstinstallation oder Techniker].
Und was die Kündigung anbetrifft: Sobald die Kündigung nach TKG wirksam wird, besteht kein Vertrag mehr [dazu muss KD auch -rein rechtlich gesehen- nichts bestätigen]. Einzig könnte KD den Nachweis für den Umzug verlangen - da reicht aber eine (Um-)Meldebescheinigung als Nachweis aus.
Ergo: Hier ist irgendwas gewaltig schief gelaufen - denn hier scheinen ja die Umzugsmeldungen konsequent ignoriert worden zu sein.
Nur eine Sache noch: Warum hast du nicht einfach nach Ablauf der 3 Monate einfach die Zahlungen zurückgebucht?
Gerade wenn du in schriftlichem Kontakt mit KD standest, hättest du diesen Schritt ankündigen und dann in die Realität umsetzen können.
Denn: Wenn kein Vertrag mehr besteht [Kündigung , u.a. wg. Nichtversorgung], dann muss auch nach Eintritt der Kündigung nicht mehr gezahlt werden...
Und rein prinzipiell muss dir KD die Kündigung nicht (unbedingt) bestätigen, damit sie rechtskräftig wird - der Eingang bei KD reicht aus, damit die Kündigung ihre Wirkung entfaltet.
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Du bist schon einer .. erst fragst du den TE 4,5 mal, ob er den Umzug auch WIRKLICH gemeldet hat, dann kommen dir Zweifel, ob KD das denn alles richtig gemacht hat. Keiner macht seine Hausaufgaben, der TE nicht, KD nicht, der Anwalt auch nicht und der Vermieter bestimmt auch nicht.reneromann hat geschrieben:Nach den jetzigen Aussagen (schriftliche Umzugsmeldung) kommen mir jedoch auch Zweifel, ob KD alles getan hat, um dieser Meldung nachzukommen.
Sorry, ich kann es mir in diesem Zusammenhang nicht verkneifen: mir würde es wahrscheinlich nicht so viel Spaß machen, mit dir zu diskutieren . Hauptsache du hast den Durchblick![Nur so: Diese Frage hätte dir dein Anwalt schon längst stellen sollen...].
Gibt es nur einen kleinen Harken: wenn die Gebäudesituation nicht geklärt ist, wird gar nichts nach TKG beendet. Das muss ja erstmal jemand feststellen und geschieht nicht auf Zuruf. Ein denkbar schlechter Ratschlag, einfach die Zahlung einzustellen, der Anbieter, in diesem Falle KD, weiß das ja gar nicht- zumindest nicht so richtig.Nur eine Sache noch: Warum hast du nicht einfach nach Ablauf der 3 Monate einfach die Zahlungen zurückgebucht?
Gerade wenn du in schriftlichem Kontakt mit KD standest, hättest du diesen Schritt ankündigen und dann in die Realität umsetzen können.
Denn: Wenn kein Vertrag mehr besteht [Kündigung , u.a. wg. Nichtversorgung], dann muss auch nach Eintritt der Kündigung nicht mehr gezahlt werden...
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Re: Suche AGBs und Preislisten Kabeldeutschland Stand April 2011
Wobei KD nach der schriftlichen Umzugsmeldung ja zumindest mal in der Pflicht gewesen wäre, die Umzugsmeldung zu bestätigen...Krummlasche hat geschrieben:Du bist schon einer .. erst fragst du den TE 4,5 mal, ob er den Umzug auch WIRKLICH gemeldet hat, dann kommen dir Zweifel, ob KD das denn alles richtig gemacht hat. Keiner macht seine Hausaufgaben, der TE nicht, KD nicht, der Anwalt auch nicht und der Vermieter bestimmt auch nicht.reneromann hat geschrieben:Nach den jetzigen Aussagen (schriftliche Umzugsmeldung) kommen mir jedoch auch Zweifel, ob KD alles getan hat, um dieser Meldung nachzukommen.
Und dazu hätte ggfs. halt auch die Zuteilung neuer Rufnummern gehört, wenn sich der Vorwahlbezirk verändert.
Klar, danach wäre auch der Kunde in der Pflicht gewesen, alles zu unternehmen, um KD von der Nicht-Benutzbarkeit zu "überzeugen", notfalls über Technikertermine -oder- den Hinweis auf die fehlende Freigabe seitens des Vermieters (in Kopie).
Und der Vermieter selbst hätte bei KD auch dafür sorgen können, dass die Adresse eine Vermarktungssperre bekommt...
Insgesamt stimme ich dir zu, dass hier (anscheinend) keiner so wirklich seine Hausaufgaben gemacht hat...
Was aber voraussetzen würde, dass KD den Umzug zumindest im System bearbeitet (und damit z.B. neue Rufnummern zugeteilt) hätte.Gibt es nur einen kleinen Harken: wenn die Gebäudesituation nicht geklärt ist, wird gar nichts nach TKG beendet. Das muss ja erstmal jemand feststellen und geschieht nicht auf Zuruf. Ein denkbar schlechter Ratschlag, einfach die Zahlung einzustellen, der Anbieter, in diesem Falle KD, weiß das ja gar nicht- zumindest nicht so richtig.Nur eine Sache noch: Warum hast du nicht einfach nach Ablauf der 3 Monate einfach die Zahlungen zurückgebucht?
Gerade wenn du in schriftlichem Kontakt mit KD standest, hättest du diesen Schritt ankündigen und dann in die Realität umsetzen können.
Denn: Wenn kein Vertrag mehr besteht [Kündigung , u.a. wg. Nichtversorgung], dann muss auch nach Eintritt der Kündigung nicht mehr gezahlt werden...
Und ggfs. das der Kunde eine Störungsmeldung [in der Art: Hier gibt's ja keine Dose, schickt mir mal nen Techniker zur Installation raus] aufgegeben hätte.
Denn da hätte der Techniker von KD vor Ort spätestens bemerkt, dass nichts im Haus vorhanden ist und die Situation mit dem Vermieter geklärt werden muss (was natürlich nicht automatisch einer Kündigung gleichkommt).