Hallo liebes Forum,
ich habe ein etwa komplexeres Problem:
Ich bin vor 2 Jahren mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen, aus der wird vor etwa 8 Monaten wieder ausgezogen sind und jetzt getrennt wohnen.
In der gemeinsamen Wohnung hatten wir KDG für 39€ im Monat und waren sehr zufrieden. Der Vertrag läuft auf meinen Namen.
In meiner neuen Wohnung ist Kabel Deutschland nicht verfügbar, aber in der Wohnung meiner Freundin. Da wird die Kündigungsfrist verschlafen hatten und keine Lust hatten umsonst 2 Monate nach der Sonderkündigung zu bezahlen haben wir den Vertrag behalten und sind auf dem Papier in ihre neue Wohnung gezogen.
Das heißt, der Vertrag läuft auf meinem Namen in ihrer Wohnung, in meiner eigenen Wohnung habe ich einen anderen Anbieter.
Jetzt sind die 2 Jahre um und ich mir ist leider 2 Tage zu spät aufgefallen, dass ich kündigen muss, daher hat sich der Vertrag um 12 Monate verlängert. Da sich damit auch der Preis erhöht möchten wir gerne raus.
Kann ich jetzt (Mit 8 Monaten Verzug) eine Sonderkündigung wegen Umzuges in meine eigentliche Wohnung (ohne KDG-Verfügbarkeit) geltend machen oder gibt es große Probleme, wenn der Mietvertrag nicht auf ein aktuelles Datum datiert ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Kündigungsproblem
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigungsproblem
Einer rückwirkenden Kündigung wird VKDG nicht entsprechen. Die Kündigung wegen Umzug an eine nicht versorgte Anschrift wird ausgehend von der ersten Kündigungsmitteilung -bestenfalls direkt mit einem Nachweis-bearbeitet.
Entsprechend musst Du nun mit der dreimonatigen Kündigungsfrist rechnen - in der kann der Vertrag natürlich an der alten Anschrift noch genutzt werden ...
Entsprechend musst Du nun mit der dreimonatigen Kündigungsfrist rechnen - in der kann der Vertrag natürlich an der alten Anschrift noch genutzt werden ...
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Re: Kündigungsproblem
Einmal ist ja ok aber beim 2. mal zahlt man zu recht. Du hattest fast 2 Jahre lang Zeit zu kündigen. Wer das nicht auf die Reihe bekommt muss eben in den sauren Apfel beissen.huphuphurra hat geschrieben:Da wird die Kündigungsfrist verschlafen hatten...
Jetzt sind die 2 Jahre um und ich mir ist leider 2 Tage zu spät aufgefallen, dass ich kündigen muss,...