Also ziehst du deine Behauptung, dass der Kunde nach Zahlung der Strafe Eigentümer der Box wird, dementsprechend zurück...meinhaus hat geschrieben:Wie schon geschrieben/zitiert beziehe ich mich auf den AGB Punkt 4.1.14 in Ergänzung zu dem erwähnten Punkt 3.2.1, die Teil des Vertrags sind. Das gibt es auch alles online, da brauch nicht nix zu scannen:kabelhunter hat geschrieben:Aber bitte die persönlichen Daten unleserlich machen !Menne hat geschrieben:Kannst ja dann mal bitte eine Kopie von deinem Vertrag hier posten!
http://www.vodafone.de/downloadarea/160 ... elefon.pdf
Die Frage sollte aber nicht sein, ob der ehem. KD-Kunde / Ebay Verkäufer A, der die Ware nicht zurückschickt nun Eigentümer wird oder nicht, oder trotz finanzieller Entschädigung noch auf Herausgabe verklagt werden kann, sondern, ob der neue Besitzer B (Ebay Käufer), also der gutgläubige normale Käufer, hier auch rechtmäßig Eigentümer wird.
Wobei die zweite Frage durchaus berechtigt ist.
Das KANN sein, jedoch müsste der Käufer beweisen, dass er sich bei diesem speziellen Fall auch sicher sein kann.Vermutung: Da es sich bei Routern in der Regel nicht um Hehlerware handelt, wäre meine Nicht-Juristen Meinung, dass ein Käufer nach Treu und Glauben auch Eigentümer wird.
Ein Verweis auf "in der Regel" reicht da nicht - hier muss schon konkret auf die Umstände geschaut werden.
Wenn die 6360/6490 im freien Handel erwerblich wären -UND- nicht nur als Mietboxen durch die KNB herausgegeben würden, würde ich mich deiner Meinung anschließen und den Anscheinsbeweis ggfs. gelten lassen.
Problem ist nur, dass die Boxen NICHT im freien Handel erhältlich waren/sind und IMMER nur als Mietboxen durch die KNB herausgegeben wurden. Dementsprechend kann der Anschein [im Vergleich zu den DSL-Routern] nicht mehr gelten.
Das VF/KD am Ende gutes Geld verdient, steht außer Frage.Hat der A [ehemalige Besitzer /Ebay Verkäufer] die Ware abgeschickt, ist er gleichgestellt mit dem, der den Router zerstört oder verloren hat und Vodafone ist finanziell bereits entschädigt. Es ist ihm schlicht unmöglich geworden den Router wieder rauszugeben.
A darf den Router nicht zerstören, verlieren oder verkaufen. Trotzdem macht er es und leistet monetären Schadensersatz. (In Summe mit Miete 24*5€ + 160€=280€=235€netto bei EK150€? -> kein schlechter Business Case auch für KD)
B kauft gutgläubig einen Router und wird dadurch Eigentümer. Das ist doch eine WinWinWin Situation für alle.
Jedoch ändert dies nichts an der Sache, dass die Fritz trotzdem noch KD gehört.
VF/KD könnte dagegen vorgehen - kostet sie aber Geld und Mühe. Und am Ende hätten sie dann zwar den Router zurück, aber der ganze Aufwand dürfte so teuer sein, dass es sich schlichtweg nicht lohnt.Kann KD dagegen vorgehen? Ich weiß es nicht, ist aber interessatn.
Haben Sie es schon mal gemacht und von einem Ebay Käufer den Router zurückverlangt? Vermutlich nicht und ich vermute mal auch dass KD keinen Präzedenzfalls schaffen will.
Das muss auch nicht unbedingt etwas mit "Präzedenzfall schaffen" zu tun haben.
Zumal VF/KD ja derzeit eh am längeren Hebel sitzt und die Boxen einfach nicht freischaltet - dementsprechend eignet sich die Box (zumindest derzeit) nur als teurer Briefbeschwerer.
Ob VF/KD die unterschlagenen Geräte freischalten wird, bleibt abzuwarten.Werden Sie nach der Übergangsfrist weigern Neukunden mit eigenem Router anzuschließen. Wir dürfen gespannt sein. Ich kann es leider nicht testen, da ich kein Neukunde bin, werde aber als Altkunde danach fragen.
Ich gehe davon aus, dass sie es mit Verweis auf die Hehlerei nicht machen werden.
Lies im BGB nach... Da steht genau drin, wie man an Gegenständen (rechtlich sicher) Eigentum erwirbt...Unabhängig der wirklich interessanten rechtlichen Frage wann/ob Eigentum übergeht (gerne juristische fundiertere Ausführungen als meine Laienkenntnisse), ist das ja auch eine Frage von Kundenverständnis.
Fakt ist, dass "normalerweise" an Hehlerware kein Eigentum erworben werden kann (sofern nicht der bereits genannte Passus mit "Treu und Glauben" zieht - dafür müsste der Hehler aber zusätzlich zum Fälscher von Eigentumsnachweisen werden).
Die 250 Euro dürften viel zu hoch gegriffen sein - die Frage ist nämlich, welcher Schaden real entsteht. Und viel mehr als der Lohn für einen Arbeitstag [bei Freistellung ohne Bezahlung] kann's wohl kaum sein.Hannes A. hat vor drei Wochen angedacht, dass ein Nicht-Erscheinen von Telekom-Technikern pauschal mit 250€ abgegolten werden sollte. Bei mir als KD-Neukunde waren 4 Termine mit KD nötig waren, bis der Techniker dann auch wirklich kam.
Wenn ich bedenke, dass ein Monat i.d.R. 20 Arbeitstage hat, wäre dies also ein (hochgerechneter) Arbeitslohn von 5000 Euro - schon ein stolzes Sümmchen, von dem die meisten Leute im Land wohl als Arbeitsentgelt nur träumen können.
Realistisch dürften da eher Summen von 50...100 Euro in Frage kommen [zumal die Telekom ja selbst die Zeit auf 8...13 oder 12...16 Uhr einschränkt, d.h. auch nicht ein ganzer, sondern nur ein halber Arbeitstag verloren geht.