Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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KabelDeu
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Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von KabelDeu »

Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat den Providern die Entscheidung überlassen sofort oder aber spätestens nach einer Frist von 6 Monaten den Routerzwang ggü. den Kunden fallen zu lassen.
Wann ist es bei VKD damit so weit, das ich mir z.B. eine freie FritzBox kaufen und anschliessen kann?
Bei der Hotline bekomme ich darauf von niemanden eine geistreiche Antwort.
DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Ab 1.8.2016.
Aber es gibt bisher so oder so keine Freiverkäufliche Kabel Fritzboxen.
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Lars.Berlin
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Lars.Berlin »

AVM sitzt in den Startlöchern !!!
Laut Aussage eines dortigen MA wollen sie zum 01.08.2016 sofort loslegen !!!

Greetz Lars
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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Es geht in dem Gesetz auch um Zugangsdaten.

Dabei gibt es einmal die Zugangsdaten für VoIP Anschlüsse, die zum 1.8.2016 vom Provider bereitgestellt werden müssen.

Um diese Zugangsdaten am 1.8.2016 verwenden zu können, sind die bereits jetzt vorhandenen freiverkäuflichen Router oder IP-Telefone verwendbar.

Darüberhinaus wird es ein Zugangsverfahren mit Zugangsdaten geben, das es erlaubt, eigene Kabelmodems oder Kabelrouter beim Provider zu aktivieren.
Das bedeutet, daß dem Kunden in dem Bereich mehr Rechte eingeräumt werden müssen.

AVM hat auf Anfrage erklärt, daß zum 1.8.2016 Kabelrouter zum Verkauf angeboten werden. Das wurde danach auch in einem Newsletter veröffentlicht.

Wie es mit anderen Firmen aussieht, müßte man mal anfragen. Geeignet und zugelassen sein müßten die Geräte für die Docsis Spezifikationen, die mit den jeweils in Frage kommenden Tarifen der Provider vereinbar sind.

Wer käme da außer AVM als Kabelmodem Hersteller in Frage ?
US Geräte ?
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Krummlasche
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Krummlasche »

Viel interessanter ist ja die Frage, wie es nun für Bestandskunden aussieht.. im anderen Thread las ich schon, dies wäre erst einmal nur für Neukunden anzuwenden? Gibt es da schon Neuigkeiten?

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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Bestandskunden und Neukunden.

Es wird lediglich unterschieden zwischen noch gültigen Verträgen und neuen Verträgen,
z.B. Vertragsverlängerungen nach dem 1.8.2016.

Für gültige Verträge, die noch unter den vor dem 1.8.2016 gültigen Gesetz abgeschlossen wurden oder werden, gilt der Bestandsschutz.

Für Vertragsverlängerungen oder Neuverträge ab den 1.8.2016 gilt kein Bestandsschutz mehr.
Das bedeutet, daß dann für den Provider die neuen gesetzlichen Bedingungen gültig sind.

Er wird dann Zugangsdaten für VoIP Rufnummern "unaufgefordert" bereitstellen müssen, und er wird auch Zugangsdaten für die Aktivierung eigener Kabelmodems oder Kabelrouter "unaufgefordert" bereitstellen müssen.

"Automatische Einrichtung durch den Dienstanbieter zulassen" nach TR-069 wurde im Gesetz nicht genannt und muß deshalb m.E. vom Kunden nicht unbedingt akzeptiert werden. Das wird dann ggf. eine Kann-Regelung.


Sollte der Provider da herumlavieren, wird die Bundesnetzagentur den Provider veranlassen, das neue Gesetz anzuwenden.
maniacintosh
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von maniacintosh »

Fabian hat geschrieben:Für Vertragsverlängerungen oder Neuverträge ab den 1.8.2016 gilt kein Bestandsschutz mehr.
Das bedeutet, daß dann für den Provider die neuen gesetzlichen Bedingungen gültig sind.
Streng genommen gilt die Regelung nur für Neuverträge ab dem 1. August 2016, da die Zugangsdaten nur bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden müssen (hier aber unaufgefordert). Bei einer Verlängerung handelt es sich aber eben gerade nicht um einen neuen Vertragsschluss, da die automatische Verlängerung um 12 Monate ja ursprünglich vereinbart wurde – der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, wenn keine Partei ihn kündigt. Sollte man nach fristgemäßer Kündigung einem Rückholangebot zustimmen, handelt es sich formal nicht um eine Verlängerung, eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden. Juristisch handelt es sich in diesen Fällen um einen Neuvertrag – womit hier auch ab 1.8. Zugangsdaten unaufgefordert durch den Anbieter mitzuteilen sind.
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reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

maniacintosh hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Für Vertragsverlängerungen oder Neuverträge ab den 1.8.2016 gilt kein Bestandsschutz mehr.
Das bedeutet, daß dann für den Provider die neuen gesetzlichen Bedingungen gültig sind.
Streng genommen gilt die Regelung nur für Neuverträge ab dem 1. August 2016, da die Zugangsdaten nur bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden müssen (hier aber unaufgefordert). Bei einer Verlängerung handelt es sich aber eben gerade nicht um einen neuen Vertragsschluss, da die automatische Verlängerung um 12 Monate ja ursprünglich vereinbart wurde – der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, wenn keine Partei ihn kündigt. Sollte man nach fristgemäßer Kündigung einem Rückholangebot zustimmen, handelt es sich formal nicht um eine Verlängerung, eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden. Juristisch handelt es sich in diesen Fällen um einen Neuvertrag – womit hier auch ab 1.8. Zugangsdaten unaufgefordert durch den Anbieter mitzuteilen sind.
Soweit richtig:
Es müssen hier drei wesentliche Konstellationen beachtet werden:
* Neuvertrag ab 01.08. -> kein Routerzwang
* Altvertrag, gekündigt und Rückholangebot nach dem 01.08. angenommen -> kein Routerzwang
* Altvertrag, geschlossen vor dem 01.08. -> weiterhin Routerzwang [und zwar bis zur Kündigung oder einer wesentlichen Vertragsveränderung, z.B. Produktupgrade]
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

reneromann hat geschrieben: Altvertrag, geschlossen vor dem 01.08. -> weiterhin Routerzwang [und zwar bis zur Kündigung oder einer wesentlichen Vertragsveränderung, z.B. Produktupgrade]
Von "wesentlichen Vertragsänderungen" war bisher keine Rede. Wesentliche Vertragsbedingungen ändern sich.

Ich habe mal recherchiert, was ich zu dem Thema auf meinem Rechner habe.

Zunächst eine Nachricht der Bundesnetzagentur Mainz vom Anfang Februar dieses Jahres :
Das "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" tritt am 1. August in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an dürfen keine vertraglichen Regelungen mehr getroffen werden, in welchen TK-Anbietern ihren Kunden einen bestimmten Router vorschreiben. Kunden, die ein Netzabschlussgerät ihrer Wahl möchten, haben dann die Möglichkeit dazu und Anbieter müssen die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge wie auch die Verlängerung von Altverträgen. Die Neuregelung greift zwar nicht in bestehende vertragliche Regelungen ein. Die Bundesnetzagentur rechnet aber nicht damit, dass Bestandskunden in dann noch laufenden Verträgen dadurch Nachteile erleiden.
Dann ein Hinweis, daß für die geplante Transparenzverordnung die Bundesnetzagentur Berlin zuständig ist. Der aktuelle Stand ist mir nicht bekannt.

Die wichtigen vertraglichen Regelungen , die sich geändert haben.
§ 11
(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
und
§ 17 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
....

6.
entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,

7.
entgegen § 11 Absatz 3 Satz 3 die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ...

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Die Frage stellt sich, ob es sinnvoll ist, eine Änderungskündigung vorsorglich durchzuführen. Es ist ja bekannt, daß geltendes Recht auch durchgesetzt werden muß, obwohl die Bundesnetzagentur ja, wie oben zitiert, keine Nachteile für Bestandskunden erwartet.
Ich kann auch bei Gelegenheit mal bei KD nachfragen. Bin selbst zunächst nur an den VoIP Zugangsdaten meiner Rufnummern interessiert, da ich z.Zt. analoge Ports am Modem nutze.
DarkStar
Insider
Beiträge: 9344
Registriert: 05.11.2008, 23:25

Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Du wirst keinerlei Voip Daten von VF bekommen, da dein Modem nur VOC beherrscht.