Mein Router beherrscht VoIP.DarkStar hat geschrieben:Du wirst keinerlei Voip Daten von VF bekommen, da dein Modem nur VOC beherrscht.
Für den sind die Zugangsdaten bestimmt.
Mein Router beherrscht VoIP.DarkStar hat geschrieben:Du wirst keinerlei Voip Daten von VF bekommen, da dein Modem nur VOC beherrscht.
reneromann hat geschrieben:@Fabian: An deinem Vertrag ändert sich gar nichts, auch wenn das Gesetz in Kraft tritt, da für Altverträge Bestandsschutz gilt. Heißt also, dass VF dir gar nichts zusenden muss, wenn du nicht kündigst oder eine andere Vertragsveränderung (z.B. Upgrade) vornimmst.
Das ist deine Meinung. Die Bundesnetzagentur sieht das anders, war für mich auch nicht selbstverständlich.reneromann hat geschrieben:Stillschweigende Verlängerungen sind dabei KEINE Veränderung des Vertrages, weil der bisherige Vertrag halt wie geschlossen unter den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird.
Nun ist es aber so, daß ich bei einer Vertragsverlängerung der Telefonie über VoC nicht weiter zustimmen möchte. Was nun ?reneromann hat geschrieben: Und die Umstellung von VoC auf VoIP wäre eine solche Veränderung, der VF jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen muss. Geschuldet ist laut Vertrag die Telefonie über VoC und nicht über VoIP - ergo muss dir VF auch keinerlei VoIP-Zugangsdaten zuschicken, weil Telefonie über VoIP nicht geschuldet ist.
Tu ich nicht. Der Vertrag wird ja bis zur Mindestvertragslaufzeit abgewickelt.reneromann hat geschrieben:Nachtrag:
Da du dich auf eine Gesetzesänderung berufst, welche erst NACH Vertragsschluss getroffen wurde, ist diese in deinen Vertrag NICHT mit eingeflossen (und wird es auch nicht automatisch tun). Stichwort: Bestandsschutz.
Vertragsverlängerungen sind keine Altverträge, sondern eher Neuverträge, die bei Mobilfunkbetreibern deshalb auch mit kostengünstigen Smartphones belohnt werden.reneromann hat geschrieben:Heißt: VF kann nicht nach einem Gesetz zu etwas gezwungen werden, was erst nach Vertragsschluss gesetzlich geregelt wurde, sofern nicht explizit im Gesetz eine rückwirkende Anwendung FÜR ALLE Verträge vorgesehen ist. Und diese sieht die entsprechende Verordnung nicht vor - dort sind lediglich Neuverträge behandelt, nicht aber Altverträge!
Nein, er muß entweder ab 1.8. 2016 einen neuen Vertrag abschließen, oder er muß nach der Mindestvertragslaufzeit nach dem 1.8. 2016 die Bedingungen für die Verlängerung entsprechend dem neuen Gesetz aushandeln.reneromann hat geschrieben:Heißt also: Wer nach den neuen Regeln spielen will, MUSS kündigen/upgraden oder zumindest mit VF verhandeln, da automatisch gar nichts passieren wird.
Das werden wir mal sehen.DarkStar hat geschrieben:Das mag zwar sein.
Aber das wäre ein Technologie Wechsel.
Dazu wäre VF nicht mal im Ansatz verpflichtet.
§ 17 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
6. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
7.
entgegen § 11 Absatz 3 Satz 3 die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, oder
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3, 5 und 8 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Das Modem möchte ich aber jetzt überhaupt nicht austauschen. Das überträgt auch die VoiP Daten zu meinem Router.DarkStar hat geschrieben:Sie werden dir gestatten ein Docsis Modem zu benutzen in dem Du deine MAC freischalten kannst (Selbst das sehe ich aber als Bestandskunde nicht).
KD aber auch nicht.berlin69er hat geschrieben:Von dem Bußgeld, welches die Netz Agentur eintreibt, hast du aber herzlich wenig...
Woher weißt du, daß es für mich ab August 2016 keine VoIP Daten gibt ?berlin69er hat geschrieben:Und welche VoIP Daten soll das Modem durchleiten, wenn es für dich garkeine gibt?