Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Man hat sich eben offensichtlich nicht wirklich mit der speziellen Situation im Kabel und dem Thema VoC befasst, als das Gesetz erstellt wurde.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Naja generell gibt es hier kaum einen Unterschied zu z.B. PSTN- oder ISDN-Telefonie. VoIP-Daten müssen nur herausgegeben werden, wenn es sie gibt. Bei VoC/PSTN/ISDN gibt es diese aber nicht.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Das meinte ich ja!
Aber einige sehen es wohl bockig: da muss es doch auch was geben...
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Einen kleinen Untesrchied gibt's schon:maniacintosh hat geschrieben:Naja generell gibt es hier kaum einen Unterschied zu z.B. PSTN- oder ISDN-Telefonie. VoIP-Daten müssen nur herausgegeben werden, wenn es sie gibt. Bei VoC/PSTN/ISDN gibt es diese aber nicht.
- Bei PSTN/ISDN gibt's einen passiven Netzabschluss in Form der 1. TAE bzw. des Ausgangs vom NTBA (der ja vom Amt ferngespeist wird und lediglich die Uk0-Schnittstelle elektrisch nach S0 umsetzt).
- Bei VoC gibt's einen passiven Netzabschluss in Form der MMD, der jedoch noch nicht dem Endkunden zugeordnet ist -und- einen aktiven Netzabschluss in Form des Modems.
Sofern die Auswahl des Modems frei ist, stimmt die ursprüngliche Aussage hingegen - der Netzabschluss ist dann der Ausgang vom (eigenen) Modem, jedoch muss das Modem VoC beherrschen. Schließlich kann ein analoges Telefon ja auch nicht ohne Weiteres am NTBA angeschlossen werden.
Und es bleibt der Einwand: Für VoC gibt's keine Zugangsdaten, weil VoC den Zugang an's Modem bindet! VoC bietet als Netzabschluss eine bzw. zwei analoge Leitungen am Modem - mehr nicht [im Prinzip ähnlich wie der ISDN-Eingang der DSL-Fritzboxen beim "alten" ISDN+DSL-Anschluss].
VoIP-Zugangsdaten hingegen gibt's derzeit nur für Homebox-Kunden - alle anderen Kunden sind schlichtweg nicht per VoIP angebunden (analog zur Telekom: Nur derjenige mit VoIP-Anschluss kriegt auch VoIP-Zugangsdaten, weil alle anderen Kunden noch per PSTN/ISDN arbeiten - da hilft ein Bestehen auf VoIP-Zugangsdaten gar nichts, weil's schlichtweg bis zur Tarifumstellung auf VoIP keine VoIP-Zugangsdaten gibt)!
Vergleichen kann man die VoC-Situation mit VoIP-only-Fritzboxen an einem PSTN+DSL bzw. ISDN+DSL-Anschluss - da hilft's einem auch nichts, dass die Fritz VoIP kann, denn solange der Vertrag nicht auf VoIP umgestellt ist, bekommt man das Telefonsignal aus dem Splitter oder dem NTBA und nicht per VoIP.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Zum Glück ist das Gesetz auf der Seite der Kunden.maniacintosh hat geschrieben:Fabian hat geschrieben:Ab 1. August ist allerdings die Gesetzeslage so, daß KD VoIP Leistungen nicht mehr mit der Auflage verkaufen dürfen, daß damit ein Router gebucht weren muß. TKG und FTEG sind die maßgeblichen DokumenteDer Kunde hat Wahl, ob er ein Gerät des Providers benutzt oder ein eigenes.maniacintosh hat geschrieben:In welchem Paragraphen steht denn genau, dass VFKDG keinen Router/Modem mitliefern darf?
Das Gesetz heißt
"Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten*
datiert vom 23. Januar 2016.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 6s0106.pdf
Das Gesetz ändert schon bestehende Gesetze, und zwar das "Telekommunikationsgesetz" (TKG) und das
"Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" von 2001 (FTEG)
Die entscheidende Änderung im FTEG ist:
Damit nicht das Gleiche wie 2012 passiert, als KD den Netzabschlusspunkt für sich hinter dem Router reklamierte, wurde das TKG auch geändert:Änderung des
Gesetzes über Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen
...
2. § 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den An- schluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Tele- kommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Dem § 45d Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2218) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.“Esi ist schone twas anderes, wenn du die Wahl hast, das Gerät des Providers zu benutzen, wie bisher, oder wenn du die Möglichkeit hast, deine eigenen Geräte zu verwenden.maniacintosh hat geschrieben:Ich verstehe die ganze Situation so, dass ab 1.8. eben nicht mehr die Nutzung des mitgelieferten Routers erzwungen werden darf und daher Zugangsdaten und Schnittstellen offen gelegt werden müssen, damit der Kunde andere Hardware nutzen kann. Sonst dürfte künftig ja gar kein Anbieter mehr Hardware mitliefern, die im Paket schon mit drin ist. Dem ist aber gerade nicht so, so wie ich es verstanden habe. Im Zweifel bucht man künftig eben keine Homebox mehr, sondern das Komfort-Paket mit 2 Leitungen und erhält dazu einfach die Fritz-Box. Und das kostet dann nach wie vor 5€ mehr im Monat. Alter Wein in neuen Schläuchen.
Mit der Verwendung eigener Geräte ist die Einführung von Zugangsdaten verbunden.
Bei VoiP sind das Zugangsdaten, die sich aus dem automatischen Betrieb ergeben.
Bei der Einrichtung eines eigenen Modems sind es Zugangsdaten, die für die erste Aktivierung notwendig sind. Das sind Zugangsdaten anderer Art. Das wird hier häufig verwechselt.
Fabian hat geschrieben:Es könnte knapp werden. Denkbar ist, daß formale Gründe angeführt werden.
Im Jahre 2009 war mal vom 16.04. die Rede, als ich einen Downgrade in Erwägung zog, den ich wieder verworfen habe.
Zunächst mal wurde es Zeit, in Verhandlung zu gehen.Ich weiß nicht, ob man nicht schon 6 Wochen vor Vertragsverlängerung kündigen muß.maniacintosh hat geschrieben:Wenn dein aktueller Vertrag erst zum 16.04. ausläuft, hast du ja noch genug Zeit das abzuwarten und zu beobachten, wie VFKDG sich verhält. Kündigst du zum 16.04.2016 gilt das Ende des Routerzwanges für dich noch nicht, da der neue Vertrag dann vor dem 01.08.2016 beginnt.
Es sind bei mir 2 Leitungen im Leistungsumfang. Und selbstverständlich könnte KD ja für ihren Aufwand entsprechendes Geld verlangen. Ich warte auf ein Angebot.maniacintosh hat geschrieben:Natürlich funktioniert VoIP mit eigener Hardware bei VFKDG schon immer, wenn man einen externen VoIP-Anbieter verwendet. Es geht hier nur um die VFKDG-Rufnummern über VFKDG-VoIP und das gibt es aktuell eben wirklich nur mit Homeboxen. Keine Homebox -> kein VFKDG-VoIP. Ich denke hier wird sich auch nichts dran ändern. Wie oben geschrieben: Ich verstehe das so, dass VFKDG die Nutzung anderer als der mitgelieferten Hardware ermöglichen muss, indem die Schnittstellen und Zugangsdaten offen gelegt werden, aber VFKDG darf weiterhin Hardware innerhalb der Pakete zur Verfügung stellen und in Verbindung mit VoIP ist das halt die Homebox. Auch dürfte VFKDG für das VoIP-Paket weiterhin mehr Geld verlangen als für Pakete ohne VoIP – gerade weil hier der Leistungsumfang mit 2 Leitungen gegen 1 Leitung bei VoC ein anderer ist.
Das traue noch nicht mal KD zu. Ich könnte ja auch ein eigenes Modem einsetzen. Das ist ab den 1.8. auch möglich. Mit meinem THG540 bin ich aber zufrieden.maniacintosh hat geschrieben:Nach dem 1. August wirst du vorraussichtlich deine eigene Fritzbox mit VFKDG-VoIP-Daten füttern können, wenn du eben bei VFKDG einen Tarif mit VoIP buchst, bekommst aber im Rahmen dieses VoIP-Tarifs weiterhin eine Homebox geliefert. Diese musst du zwar nicht nutzen, aber das alte Modem wird VFKDF wiederhaben wollen.
maniacintosh hat geschrieben:Letztlich ist es natürlich Spekulation. VIelleicht überrascht uns VFKDG ja mit VoIP ohne Homebox-Tarifen, alleine der Glaube fehlt mir. Man wird bei diesem Verein nicht im Kundensinne nur eine Kleinigkeit mehr tun als gesetzlich zwingend nötig...
Zuletzt geändert von Fabian am 29.03.2016, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Trotzdem wird man dir nicht ein mehr an Leistung geben, als bisher. Es sei denn, du stellst deinen Vertrag entsprechend um.
Das wird mit deinem jetzigen Modem aber sicher nicht klappen...
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Reaktion von kabel-kundenservice@vodafone.com von heute:
Das ist doch ein freundlicher Umgang !Lieber Absender,
Ihr Anliegen betrifft technische Details. Ihre Nachricht haben wir daher an unsere Experten für dieses Thema weitergeleitet. Die Kollegen vom Technischen Service-Center antworten Ihnen in Kürze. Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld.
Freundliche Grüße
Ihr Vodafone Service-Team
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Kundenservice
99116 Erfurt
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- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Da werden sich die kreativen Köpfe aber freuen, daß du deren Textbausteine total dufte findest!
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
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- Registriert: 25.07.2010, 11:00
Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
Wie teuer werden die Fritzkabelboxen denn auf dem freien Markt etwa sein?
Möglicherweise passen sie dann auch mal die Mietgebühren an. Bei 5 € Miete unverändert über die Laufzeit, wären selbst Kaufpreise von 200 € recht human.
Selbst wenn man die Box irgendwann nicht mehr braucht wegen Anbieterwechsel etc., man kann sie ja dann immer noch verkaufen.
Möglicherweise passen sie dann auch mal die Mietgebühren an. Bei 5 € Miete unverändert über die Laufzeit, wären selbst Kaufpreise von 200 € recht human.
Selbst wenn man die Box irgendwann nicht mehr braucht wegen Anbieterwechsel etc., man kann sie ja dann immer noch verkaufen.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?
FB 6490 = 199€
FB 6590 = 289€
Aber ich würde mir keine Kaufen. Technisch dank Docsis 3.0 bald Sackgasse.
FB 6590 = 289€
Aber ich würde mir keine Kaufen. Technisch dank Docsis 3.0 bald Sackgasse.