Guten Tag!
Ich hab einen 32Mbit-Netz-Tarif (der ist schon etwas älter). Normalerweise ist der Tarif eigentlich auch ok - allerdings möchte ich nun die Upload-Geschwindigkeit verbessern. Hier habe ich an den 100Mbit-Netz-Tarif gedacht. Als ich nun auf VKD-Website den Tarif ändern wollte, erfuhr ich also von o.g. Drosselung auf 10 GB. Erfreulicherweise las ich hier im Forum, dass diese aus Kulanzgründen erstmal so nicht angewandt wird.
Jetzt meine Frage:
Sollte diese Drosselung eines Tages eben doch wieder beinhart eingeführt werden - ist dann mein 32MBit-Netzt-Vertrag sowieso und auch ebenso betroffen? Oder gilt die Drosselung dann nur für neuere Verträge?
(Ich vermute, das gilt dann eh bei allen Verträgen - also könnte ich ohne Nachteile (zumindest die Drosselung betreffend) jetzt auf einen 100MBit-Netz-Tarif wechseln?)
Vielen Dank schonmal im Voraus für die kompetente Antwort-
LG - Rene.
Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Die Möglichkeit einer Drosselung (ab 60GB/Tag) wurde auch in deinem bestehenden 32Mbit/s Vertrag bereits eingefügt. Du wurdest vor ein paar Jahren schriftlich darüber benachrichtigt. AFAIK.ReneG hat geschrieben: Sollte diese Drosselung eines Tages eben doch wieder beinhart eingeführt werden - ist dann mein 32MBit-Netzt-Vertrag sowieso und auch ebenso betroffen? Oder gilt die Drosselung dann nur für neuere Verträge?
Ja, ich hab das Schreiben wohl auch bekommen, aber wohl ungelesen mit der restlichen Werbung entsorgt (wie wohl viele andere auch). Bei einer Rückfrage beim Support hieß es aber, dass diese Klausel auch in meinen Altvertrag nachträglich eingefügt wurde.
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Ich meine nicht die 60-GB-Drosselung (damit hab ich kein Problem) sondern ob die 10-GB-Drosselung dann auch auf Altverträge angewendet würde?
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Es gibt derzeit keine Drosselung (außer auf dem Papier)
Und bei der 10GB Drossel handelt es sich genau genommen um den 60GB Passus.
Und bei der 10GB Drossel handelt es sich genau genommen um den 60GB Passus.
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Ich versteh leider nur Bahnhof.
Ich formuliere nochmal neu:
Ich hab nen 32-MBit-Vertrag (der ist schon älter).
Jetzt meine Annahme: VKD führt beinhart die 10-GB-Drossel ein! Gilt die dann für alle Verträge? Also auch für meinen alten 32er-MBit-Vertrag (der ja eigentlich nur eine vertragliche 60-GB-Drossel beeinhaltet)?
Wenn ja, dann könnt ich mir jetzt einen 100er-MBit-Tarif holen, da es ja keinen Unterschied zwischen Alt- und Neuvertrag gibt - die 10-GB-Drossel bekommen eh alle Kunden verpasst...
Seh ich das so richtig? (oder soll ich weiter mit dem 32er-MBit-Tarif leben, da ich im Fall der Fälle dort eine "schönere" 60-GB-Drossel hab?)
LG - Rene.
Ich formuliere nochmal neu:
Ich hab nen 32-MBit-Vertrag (der ist schon älter).
Jetzt meine Annahme: VKD führt beinhart die 10-GB-Drossel ein! Gilt die dann für alle Verträge? Also auch für meinen alten 32er-MBit-Vertrag (der ja eigentlich nur eine vertragliche 60-GB-Drossel beeinhaltet)?
Wenn ja, dann könnt ich mir jetzt einen 100er-MBit-Tarif holen, da es ja keinen Unterschied zwischen Alt- und Neuvertrag gibt - die 10-GB-Drossel bekommen eh alle Kunden verpasst...
Seh ich das so richtig? (oder soll ich weiter mit dem 32er-MBit-Tarif leben, da ich im Fall der Fälle dort eine "schönere" 60-GB-Drossel hab?)
LG - Rene.
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Vodafone unterscheidet nicht zwischen Alt und Neu Verträgen.
Aber es gibt derzeit wie gesagt keine Drossel (außer im 200 V Tarif).
Aber es gibt derzeit wie gesagt keine Drossel (außer im 200 V Tarif).
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
Ob die Drossel auch für deinen Tarif gilt, steht in den (letzten) für deinen Vertrag gültigen AGB.
Ich weiß, dass zumindest seit 2012 IMMER der 10-GB-Passus verwendet wurde [für "Filesharing/Peer-to-Peer"].
Bei Verträgen ab ~2009 steht schon ein "wachsweicher" Passus in den AGB, dass sich KD das Recht vorbehält, zur Gewährleistung der Netzstabilität Dienste zu drosseln (was auch immer das heißen mag - die Drosselklausel würde aber darunter fallen). Dementsprechend dürfte auch in den für deinen Vertrag gültigen AGB ein Passus zur Drossel enthalten sein.
Davon mal abgesehen: Wenn KD die Drossel wieder scharf schaltet, dann für alle Kunden, egal wie alt der Vertrag ist. Denn diejenigen, die meinen, dass die Drossel nicht gelte, können dann ja gerne klagen und kündigen - KD/VF würde sich darüber sogar freuen, weil dann diese "Poweruser" weg sind.
Ich weiß, dass zumindest seit 2012 IMMER der 10-GB-Passus verwendet wurde [für "Filesharing/Peer-to-Peer"].
Bei Verträgen ab ~2009 steht schon ein "wachsweicher" Passus in den AGB, dass sich KD das Recht vorbehält, zur Gewährleistung der Netzstabilität Dienste zu drosseln (was auch immer das heißen mag - die Drosselklausel würde aber darunter fallen). Dementsprechend dürfte auch in den für deinen Vertrag gültigen AGB ein Passus zur Drossel enthalten sein.
Davon mal abgesehen: Wenn KD die Drossel wieder scharf schaltet, dann für alle Kunden, egal wie alt der Vertrag ist. Denn diejenigen, die meinen, dass die Drossel nicht gelte, können dann ja gerne klagen und kündigen - KD/VF würde sich darüber sogar freuen, weil dann diese "Poweruser" weg sind.
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Re: Gilt die Drosselung auch für Alt-Verträge?
@reneroman: Thx für die Antwort. Genau so etwas hab ich auch vermutet.
Ich wird also in den 100er-Tarif wechseln, denn wenn eine Drossel käme, wäre ich eh nicht davon ausgenommen (auch mit Altvertrag nicht.)
Vielen Dank & LG - Rene.
Ich wird also in den 100er-Tarif wechseln, denn wenn eine Drossel käme, wäre ich eh nicht davon ausgenommen (auch mit Altvertrag nicht.)
Vielen Dank & LG - Rene.