Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Hallo!
ich habe vorgestern mit einem Kundenberater von der Kabel Deutschland Hotline gesprochen, weil ich wissen wollte was mit den Bestandskunden nach in Kraft treten des Gesetztes am 1.8. passiert.
Und da wurde mir stolz gesagt, dass meine aktuelle HomeBox ja eine Frist von 4 Wochen jeden Monat zum Kündigen hat und man die einfach nen Monat vorher kündigt und dann am ersten achten sich die Zugangsdaten besorgt.
Nun da ich sowieso eine Frage an AVM hatte, wegen des Routers, sprach ich den Herren an und er sagte mir, dass eigentlich die Bestandskunden nicht benachteiligt werden sollten.
Außerdem sagte er, dass sofort am 1.8 die 6490 in den freien Handel mit ungebrandeter Software geht. Er meinte auch, dass man sich alles schriftlich geben lassen soll und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen soll. (Dazu weiter unten)
Da ich Moment noch in der Wiederufszeit bin und ich jetzt mehr und mehr darüber nachdenke, ob ich meine 200k nochmal um vier Monate nach hinten schieben lassen soll, nur wegen des dieses sich widersprechenden Gesetztes, frage ich jetzt hier nach, was mit Bestandskunden wäre. Denn nach vier Stunden Internet Recherche, bin ich nicht schlau geworden.
Laut Gesetz: ROUTERZWANG gilt nicht mehr für Verträge die nach dem 1.8 neu geschlossen oder verlängert werden. Da ist nichts von Bestandskunden und sie sagen aber dass Bestandskunden nicht benachteiligt werden.
Das widerspricht sich doch??!!
Ich lasse mir auch alles nochmal schriftlich geben und für eine Antwort hat KD bis Freitag dieser Woche Zeit.
Damit falls ich dann raus aus der Wiederufszeit bin und ich dann schriftlich von KD habe, dass ich dann auch Zugangsdaten ausgehändigt bekomme und jede xBelibige Box hinter den Anschluss hängen lassen kann, der erste achte dann ist und die sagen nein das geht doch nicht, dass ich dann Gebrauch von Sonderkündigungsrecht machen kann.
Also danke im Voraus!
Gruß (Ich hoffe, ich habe da keinen Schwachsinn geschrieben)
ich habe vorgestern mit einem Kundenberater von der Kabel Deutschland Hotline gesprochen, weil ich wissen wollte was mit den Bestandskunden nach in Kraft treten des Gesetztes am 1.8. passiert.
Und da wurde mir stolz gesagt, dass meine aktuelle HomeBox ja eine Frist von 4 Wochen jeden Monat zum Kündigen hat und man die einfach nen Monat vorher kündigt und dann am ersten achten sich die Zugangsdaten besorgt.
Nun da ich sowieso eine Frage an AVM hatte, wegen des Routers, sprach ich den Herren an und er sagte mir, dass eigentlich die Bestandskunden nicht benachteiligt werden sollten.
Außerdem sagte er, dass sofort am 1.8 die 6490 in den freien Handel mit ungebrandeter Software geht. Er meinte auch, dass man sich alles schriftlich geben lassen soll und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen soll. (Dazu weiter unten)
Da ich Moment noch in der Wiederufszeit bin und ich jetzt mehr und mehr darüber nachdenke, ob ich meine 200k nochmal um vier Monate nach hinten schieben lassen soll, nur wegen des dieses sich widersprechenden Gesetztes, frage ich jetzt hier nach, was mit Bestandskunden wäre. Denn nach vier Stunden Internet Recherche, bin ich nicht schlau geworden.
Laut Gesetz: ROUTERZWANG gilt nicht mehr für Verträge die nach dem 1.8 neu geschlossen oder verlängert werden. Da ist nichts von Bestandskunden und sie sagen aber dass Bestandskunden nicht benachteiligt werden.
Das widerspricht sich doch??!!
Ich lasse mir auch alles nochmal schriftlich geben und für eine Antwort hat KD bis Freitag dieser Woche Zeit.
Damit falls ich dann raus aus der Wiederufszeit bin und ich dann schriftlich von KD habe, dass ich dann auch Zugangsdaten ausgehändigt bekomme und jede xBelibige Box hinter den Anschluss hängen lassen kann, der erste achte dann ist und die sagen nein das geht doch nicht, dass ich dann Gebrauch von Sonderkündigungsrecht machen kann.
Also danke im Voraus!
Gruß (Ich hoffe, ich habe da keinen Schwachsinn geschrieben)
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Für Bestandskunden ändert sich nichts, außer man ändert ab dem 1.8 etwas an seinen Vertrag (zB Upgrade).
Wenn Du die Homebox Option kündigst, bekommst Du wieder ein normales WLAN-Modem uns Voip fällt weg.
Dann würde dir eine eigene Fritzbox nichts nutzen, da diese nur Voip nutzen kann nicht jedoch VoC welches ein Modem bereitstellt.
Wenn Du die Homebox Option kündigst, bekommst Du wieder ein normales WLAN-Modem uns Voip fällt weg.
Dann würde dir eine eigene Fritzbox nichts nutzen, da diese nur Voip nutzen kann nicht jedoch VoC welches ein Modem bereitstellt.
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
ACHTUNG:
Bitte nicht vermischen - bei dem Gesetz gegen den Routerzwang geht es NICHT um die Herausgabe von VoIP-Daten, die in eine dem Kabelmodem nachgeschaltete DSL-VoIP-(Fritz-)Box eingetragen werden können, sondern darum, dass du EIN EIGENES "Modem" betreiben kannst.
Dementsprechend bräuchtest du ab dem 01.08. eine eigene Kabel-Fritzbox - diese müsste KD dann freischalten und dir -sofern im Tarif vereinbart- die VoIP-Zugangsdaten herausgeben. In den JETZIGEN Tarifen hingegen gibt es ENTWEDER die Miet-Fritzbox mit VoIP -ODER- die Kabel-"Modems" mit VoC.
Solltest du also nach dem 01.08. die Homebox kündigen und KEINE eigene Kabel-Fritz vorweisen, wird dir KD ein "einfaches" Modem zuschicken und die Telefonie an die analogen Anschlüsse des Modems legen - mehr nicht. Gleiches gilt für ein eigenes Kabelmodem - dort wird dann (höchstwahrscheinlich) auch die Telefonie per VoC realisiert.
Wer VoIP will, wird ab dem 01.08. höchstwahrscheinlich auch weiterhin eine monatliche Extragebühr bezahlen müssen ("offiziell" dann wahrscheinlich für Premium-Telefonie-Dienste mit 2. Leitung o.ä. analog zum Aufpreis für ISDN-Anschlüsse ggü. analogen Telefonanschlüssen).
Ach und noch was: VF wird dir garantiert nichts schriftliches geben, weil sie selbst noch nicht 100%ig wissen, wie sie es realisieren können -oder- wann die Realisierung für Bestandskunden erfolgen wird. Für Bestandskunden gilt nämlich der 01.08. nicht - der gilt ALLEINE für Neuverträge, Upgrades und explizite Verlängerungen [wäre mir nicht bekannt, dass KD so etwas vornimmt], nicht aber für Bestandstarife und implizite Verlängerungen bestehender Verträge.
Bitte nicht vermischen - bei dem Gesetz gegen den Routerzwang geht es NICHT um die Herausgabe von VoIP-Daten, die in eine dem Kabelmodem nachgeschaltete DSL-VoIP-(Fritz-)Box eingetragen werden können, sondern darum, dass du EIN EIGENES "Modem" betreiben kannst.
Dementsprechend bräuchtest du ab dem 01.08. eine eigene Kabel-Fritzbox - diese müsste KD dann freischalten und dir -sofern im Tarif vereinbart- die VoIP-Zugangsdaten herausgeben. In den JETZIGEN Tarifen hingegen gibt es ENTWEDER die Miet-Fritzbox mit VoIP -ODER- die Kabel-"Modems" mit VoC.
Solltest du also nach dem 01.08. die Homebox kündigen und KEINE eigene Kabel-Fritz vorweisen, wird dir KD ein "einfaches" Modem zuschicken und die Telefonie an die analogen Anschlüsse des Modems legen - mehr nicht. Gleiches gilt für ein eigenes Kabelmodem - dort wird dann (höchstwahrscheinlich) auch die Telefonie per VoC realisiert.
Wer VoIP will, wird ab dem 01.08. höchstwahrscheinlich auch weiterhin eine monatliche Extragebühr bezahlen müssen ("offiziell" dann wahrscheinlich für Premium-Telefonie-Dienste mit 2. Leitung o.ä. analog zum Aufpreis für ISDN-Anschlüsse ggü. analogen Telefonanschlüssen).
Ach und noch was: VF wird dir garantiert nichts schriftliches geben, weil sie selbst noch nicht 100%ig wissen, wie sie es realisieren können -oder- wann die Realisierung für Bestandskunden erfolgen wird. Für Bestandskunden gilt nämlich der 01.08. nicht - der gilt ALLEINE für Neuverträge, Upgrades und explizite Verlängerungen [wäre mir nicht bekannt, dass KD so etwas vornimmt], nicht aber für Bestandstarife und implizite Verlängerungen bestehender Verträge.
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Die Antworten hat der TE aber auch schon hier bekommen:
viewtopic.php?f=1&t=36082&p=535910#p535910
Die Frage ist ja, was genau der TE denn nun möchte? Geht's um den eigenen Router oder 2 getrennte Telefon Leitungen und die entsprechenden Daten? Ersteres ist möglich, das zweite nicht ohne weiteres.
viewtopic.php?f=1&t=36082&p=535910#p535910
Die Frage ist ja, was genau der TE denn nun möchte? Geht's um den eigenen Router oder 2 getrennte Telefon Leitungen und die entsprechenden Daten? Ersteres ist möglich, das zweite nicht ohne weiteres.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Also, ich möchte eine eigene FritzBox, die 6490 welche ab 1.8 frei im Handel ist, und auch dann natürlich die Telefonnummern welche bei meinen Vertrag dabei sind.
Wiederuf und warten oder nicht? Wenn ich das so schnell und direkt hier Frage...
Danke im Voraus
Gruß
Wiederuf und warten oder nicht? Wenn ich das so schnell und direkt hier Frage...
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Gruß
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Zunächst mal heißt das ganze Widerruf... [Besserwissermodus Ende]
Vermutlich wirst du deine eigene Fritzbox dann nutzen können. Aber wie schon im anderen Fred geantwortet: keiner hier weiß, wie das genau abläuft und was dann möglich ist und was es kostet.
Fakt ist: die Homebox, die du jetzt bekommst, ist eine Option. Diese kannst du separat kündigen. Im Moment geht das einher, mit dem Verlust der separaten Telefonleitungen, sprich du würdest dann einen Standardrouter, mit einer Leitung, für alle Nummern bekommen.
Meine Vermutung für August: KDG lässt sich ab dann das Einrichten der zusätzlichen Leitung(en), als Option bezahlen, bei der es eine Homebox gratis dazu gibt. Kostet weiterhin 5€...
Willst du deine eigene Fritzbox nutzen, musst du trotzdem diese Option buchen, wenn du mehrere Leitungen nutzen willst. Das, wie geschrieben vermute ich aber nur.
Oder du portierst die Nummern zu einem SIP Anbieter und trägst diese dann in deine selbst gekaufte Fritte ein.
Eine pauschale Antwort, Widerruf ja oder nein, kann man dir also nicht geben!
Vermutlich wirst du deine eigene Fritzbox dann nutzen können. Aber wie schon im anderen Fred geantwortet: keiner hier weiß, wie das genau abläuft und was dann möglich ist und was es kostet.
Fakt ist: die Homebox, die du jetzt bekommst, ist eine Option. Diese kannst du separat kündigen. Im Moment geht das einher, mit dem Verlust der separaten Telefonleitungen, sprich du würdest dann einen Standardrouter, mit einer Leitung, für alle Nummern bekommen.
Meine Vermutung für August: KDG lässt sich ab dann das Einrichten der zusätzlichen Leitung(en), als Option bezahlen, bei der es eine Homebox gratis dazu gibt. Kostet weiterhin 5€...
Willst du deine eigene Fritzbox nutzen, musst du trotzdem diese Option buchen, wenn du mehrere Leitungen nutzen willst. Das, wie geschrieben vermute ich aber nur.
Oder du portierst die Nummern zu einem SIP Anbieter und trägst diese dann in deine selbst gekaufte Fritte ein.
Eine pauschale Antwort, Widerruf ja oder nein, kann man dir also nicht geben!
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Wenn die Fritzbox 6490 ab 1.8 frei im Handel ist, kannst du die dann auch kaufen.dadi01 hat geschrieben:Also, ich möchte eine eigene FritzBox, die 6490 welche ab 1.8 frei im Handel ist, und auch dann natürlich die Telefonnummern welche bei meinen Vertrag dabei sind.
Wann du sie dann registrieren kannst, hängt davon ab, wann Vodafone mit den Vorbereitungen für die Registrierung fertig ist.
Die Kündigungfrist für die vorhandene Box liegt wohl bei einem Monat. Sollte Vodafone etwa im Oktober bereit sein, Registrierungen freier Hardware vorzunehmen, hast du noch bis September Zeit.
Was die Registrierung der Box einschließlich Telefonnumern kostet, ist jetzt noch nicht bekannt.
Statt widerrufen würde ich abwarten, zumal ja dereit die VoiP Funktionalität fremder Dienste ziemlich leicht mit einem preisgünstigen nachgeschalteten Router erreicht werden kann.
Fritzbox 7170 gibt es bei ebay für 15 Euro.
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- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Das ist dann schon mindestens der 3. Thread zur gleichen Problematik- so langsam wird es unübersichtlich!
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
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- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Urteil: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-R ... 651.0.html
Bei der Wahl des Routers haben nicht nur Neukunden von Netzbetreibern freie Wahl. Wie das Landgericht Essen entschied, gilt die seit August 2016 gültige Routerfreiheit auch für Bestandskunden.
KDNewbieDie Richter gaben der Verbraucherzentrale Recht und urteilten: Auch Bestandskunden haben das Recht auf die freie Wahl des Routers.
Damit müssen auch andere Netzbetreiber wie Unitymedia, Vodafone oder Tele Columbus allen Kunden die Routerfreiheit garantieren.
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Wobei Vodafone da so gesehen gar nichts mehr machen muss, denn da können seit dem Ende des Routerzwangs auch Bestandskunden einen eigenen Router verwenden.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)