Ab wann Vertragsbeginn?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Ab wann Vertragsbeginn?
Hi,
Habe vor ein paar Tagen den Internet & Phone Kabel 200 V Tarif online via Qipu.de (80eur Cashback Aktion) bestellt.
Am Dienstag wurden dann auch schon die Vertragsunterlagen und die FB 6490 verschickt. Das Paket kam gestern an und ich sollte eine Selbstinstallation durchführen.
Also alles schön angeschlossen und Koax-Kabel mit der Multimediadose bei mir in der Wohnung verbunden. Leider hat die Box auch nach Stunden des "Blinkens" keine Downstream Kanäle gefunden. Kabel TV habe ich vorher auch noch nie genutzt, habe Testweise DVB-C und Analog TV probiert an der Dose, scheint aber komplett tot zu sein.
Also Ticket bei Vodafone aufgemacht, nächste Woche soll dann ein Techniker kommen und das ganze zum laufen bringen.
Nun lief bei Qipu.de auch noch etwas mit dem Cookie-Tracking schief, und ich musste eine manuelle "Nachbuchungsanfrage" stellen, habe dort bereits u.a. Auftrags-, Kundennummer,meine komplette Anschrift, sowie Kopien der Bestellbestätigungs- und Versandbenachrichtigungs-Emails eingefügt.
Jetzt hat der Qipu Kundenservice reagiert und möchte noch gerne das Datum des Vertragsbeginns von mir wissen.
Nach einiger Suche mit Google scheint es ja so zu sein, das der Vertrag erst dann beginnt, wenn auch die Leistung (funktionierender Internetzugang) geliefert wird.
Heisst also jetzt, dass mein Vertrag noch gar nicht begonnen hat und hoffentlich beginnt, wenn nächste Woche der Techniker kommt? Allerdings kann ich so ja dann noch kein gewisses Datum angeben?
Verstehe eh nicht ganz, wozu die das unbedingt wissen müssen, hätte das Cookie-Tracking funktioniert wäre der Vertragsbeginn ja trotzdem noch nicht eindeutig gewesen. Kommt mir fast ein bisschen so vor, als wenn man nicht zahlen will.
Habe vor ein paar Tagen den Internet & Phone Kabel 200 V Tarif online via Qipu.de (80eur Cashback Aktion) bestellt.
Am Dienstag wurden dann auch schon die Vertragsunterlagen und die FB 6490 verschickt. Das Paket kam gestern an und ich sollte eine Selbstinstallation durchführen.
Also alles schön angeschlossen und Koax-Kabel mit der Multimediadose bei mir in der Wohnung verbunden. Leider hat die Box auch nach Stunden des "Blinkens" keine Downstream Kanäle gefunden. Kabel TV habe ich vorher auch noch nie genutzt, habe Testweise DVB-C und Analog TV probiert an der Dose, scheint aber komplett tot zu sein.
Also Ticket bei Vodafone aufgemacht, nächste Woche soll dann ein Techniker kommen und das ganze zum laufen bringen.
Nun lief bei Qipu.de auch noch etwas mit dem Cookie-Tracking schief, und ich musste eine manuelle "Nachbuchungsanfrage" stellen, habe dort bereits u.a. Auftrags-, Kundennummer,meine komplette Anschrift, sowie Kopien der Bestellbestätigungs- und Versandbenachrichtigungs-Emails eingefügt.
Jetzt hat der Qipu Kundenservice reagiert und möchte noch gerne das Datum des Vertragsbeginns von mir wissen.
Nach einiger Suche mit Google scheint es ja so zu sein, das der Vertrag erst dann beginnt, wenn auch die Leistung (funktionierender Internetzugang) geliefert wird.
Heisst also jetzt, dass mein Vertrag noch gar nicht begonnen hat und hoffentlich beginnt, wenn nächste Woche der Techniker kommt? Allerdings kann ich so ja dann noch kein gewisses Datum angeben?
Verstehe eh nicht ganz, wozu die das unbedingt wissen müssen, hätte das Cookie-Tracking funktioniert wäre der Vertragsbeginn ja trotzdem noch nicht eindeutig gewesen. Kommt mir fast ein bisschen so vor, als wenn man nicht zahlen will.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Und was erwartest du jetzt als Antwort?
Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben: Der Vertrag beginnt mit dem ersten Einbuchen des Modems/Routers im Netz von KD.
Heißt also, frühestens wenn der Techniker erfolgreich war...
Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben: Der Vertrag beginnt mit dem ersten Einbuchen des Modems/Routers im Netz von KD.
Heißt also, frühestens wenn der Techniker erfolgreich war...
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- Newbie
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Wird das denn bei Vodafone auch immer so verbucht?
Oder da es ja "Selbstinstallation" war, steht wohlmöglich schon ein Datum im System?
Ich denke es ist ja vor allem wichtig, das Datum an Qipu weiter zu geben, welches auch tatsächlich mit dem bei Vodafone im System übereinstimmt.
Hat da jemand Erfahrungen, auch vielleicht speziell mit Qipu?
Danke!
Oder da es ja "Selbstinstallation" war, steht wohlmöglich schon ein Datum im System?
Ich denke es ist ja vor allem wichtig, das Datum an Qipu weiter zu geben, welches auch tatsächlich mit dem bei Vodafone im System übereinstimmt.
Hat da jemand Erfahrungen, auch vielleicht speziell mit Qipu?
Danke!
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Schau doch einfach in deine Auftragsbestätigung / die AGB.freezer2k hat geschrieben:Wird das denn bei Vodafone auch immer so verbucht?
Oder da es ja "Selbstinstallation" war, steht wohlmöglich schon ein Datum im System?
Da steht nämlich klipp und klar drin, dass der Vertrag erst mit dem ersten Einbuchen des Modems/Routers beginnt - jedoch spätestens 14 Tage nach Aktivierung desselben (ansonsten könnte ja jemand den Vertrag abschließen und das Modem/den Router bunkern und müsste ggfs. ncihts zahlen). Da bei dir jedoch eine Störung vorliegt -und- du noch innerhalb der 14 Tage gemeldet hast, gilt noch immer: Erstes Einbuchen des Endgeräts.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Der Vertrag startet mit Anschluss und Inbetriebnahme des Modems (Sobald es Online ist).freezer2k hat geschrieben:Wird das denn bei Vodafone auch immer so verbucht?
Oder da es ja "Selbstinstallation" war, steht wohlmöglich schon ein Datum im System?
Ich denke es ist ja vor allem wichtig, das Datum an Qipu weiter zu geben, welches auch tatsächlich mit dem bei Vodafone im System übereinstimmt.
Hat da jemand Erfahrungen, auch vielleicht speziell mit Qipu?
Danke!
Spätestens jedoch 14 Tage nach erhalt der Hardware (wenn die Geräte während dieser Zeit nicht angeschlossen worden und kein Techniker bestellt worden ist).
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Nur mal so als Erbsenzählerei: Ein Vertrag kommt immer noch mit Angebot und Annahme zustande, d.h. mit der Auftragsbestätigung. Richtig ist, dass die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Inbetriebnahme der Leitung zu erfüllen sind. Der eine muß liefern, der andere zahlen. In diesem Fall hier ist es ja egal, weil es dem TE ja um die Zahlungsverpflichtung geht, aber es sind ja auch andere Konstellationen denkbar. Warum das in den AGB derart missverständlich steht, ist eigentlich rätselhaft. Hat vermutlich niemand aus der Rechtsabteilung gelesen.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Soweit richtig...kabel_fan hat geschrieben:Nur mal so als Erbsenzählerei: Ein Vertrag kommt immer noch mit Angebot und Annahme zustande [...]
Falsch. Eine Auftragsbestätigung ist NICHT gleichbedeutend mit dem Vertragsschluss![...], d.h. mit der Auftragsbestätigung.
Die Auftragsbestätigung listet lediglich noch einmal die (wesentlichen) Vertragsbedingungen auf, über die beide Parteien (vermeintlich) übereingekommen sind.
Sollten hierbei Fehler ersichtlich werden (bspw. Abweichungen von gewünschter und bestätigter Leistung), kommt alleine durch die AB kein Vertrag zustande!
Mal davon abgesehen: In der Auftragsbestätigung von KD (d.h. der Annahme des Angebots) klar die Bedingung "Erfüllbarkeit der Leistung" definiert ist.
D.h. nur wenn die Leistung auch wirklich geliefert werden kann, beginnt der Vertrag.
Die AGB sind hier nicht missverständlich - und es gibt erst recht kein Problem, welches die Rechtsabteilung lösen müsste!Richtig ist, dass die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Inbetriebnahme der Leitung zu erfüllen sind. Der eine muß liefern, der andere zahlen. In diesem Fall hier ist es ja egal, weil es dem TE ja um die Zahlungsverpflichtung geht, aber es sind ja auch andere Konstellationen denkbar. Warum das in den AGB derart missverständlich steht, ist eigentlich rätselhaft. Hat vermutlich niemand aus der Rechtsabteilung gelesen.
Entweder der Kunde macht eine Self-Install und schließt das Endgerät selbst an -oder- er bestellt den Install-Service. In beiden Fällen beginnt der Vertrag erst mit der Ersteinwahl des Endgeräts zu laufen.
Sollte der Kunde jedoch es unterlassen, das Endgerät anzuschließen und/oder ein Problem bei der Self-Install nicht melden [=> Self-Install fehlgeschlagen, Install-Service notwendig], so gerät er nach den 14 Tagen in Annahmeverzug, d.h. der Vertrag beginnt ab diesem Zeitpunkt trotzdem zu laufen, weil KD/VF alles aus ihrer Sicht mögliche bewirkt hat, um die Leistung zu erbringen!
Sollte hingegen die Leistung technisch nicht möglich sein (bspw. weil das Hausnetz nicht rückkanalfähig ist und/oder nicht aufgerüstet werden darf/kann), so behält sich VF/KD damit das Recht vor, vom Vertragsschluss aufgrund der technischen Probleme abzusehen.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Du hast recht, das war mein Flüchtigkeitsfehler, dass die AB nur dann die Vertragsannahme ist, wenn sie mit der Bestellung des Kunden übereinstimmt.
Allerdings ist die Aussage "D.h. nur wenn die Leistung auch wirklich geliefert werden kann, beginnt der Vertrag." falsch, weil der Vertrag eben nicht mit der Lieferung beginnt, sondern, wie du selbst am Besten weißt, durch die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen. Was beginnt, und definiert ist, ist die Leistungspflicht aus dem Vertrag.
Möglichwerweise liegt aber auch ein Mißverständnis bezüglich des Ausdrucks "Beginn des Vertrags" vor, den ich mit "Zustandekommen des Vertrags" gleichsetze. Wenn das nicht so gemeint ist, alles klar. Was in den AGB steht kann ich nicht sagen, es wäre aber nicht die erste Klausel, die ein Gericht als fehlerhaft abqualifiziert.
Allerdings ist die Aussage "D.h. nur wenn die Leistung auch wirklich geliefert werden kann, beginnt der Vertrag." falsch, weil der Vertrag eben nicht mit der Lieferung beginnt, sondern, wie du selbst am Besten weißt, durch die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen. Was beginnt, und definiert ist, ist die Leistungspflicht aus dem Vertrag.
Möglichwerweise liegt aber auch ein Mißverständnis bezüglich des Ausdrucks "Beginn des Vertrags" vor, den ich mit "Zustandekommen des Vertrags" gleichsetze. Wenn das nicht so gemeint ist, alles klar. Was in den AGB steht kann ich nicht sagen, es wäre aber nicht die erste Klausel, die ein Gericht als fehlerhaft abqualifiziert.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Jetzt kommen wir der Sache schon näher...kabel_fan hat geschrieben:Du hast recht, das war mein Flüchtigkeitsfehler, dass die AB nur dann die Vertragsannahme ist, wenn sie mit der Bestellung des Kunden übereinstimmt.
Allerdings ist die Aussage "D.h. nur wenn die Leistung auch wirklich geliefert werden kann, beginnt der Vertrag." falsch, weil der Vertrag eben nicht mit der Lieferung beginnt, sondern, wie du selbst am Besten weißt, durch die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen. Was beginnt, und definiert ist, ist die Leistungspflicht aus dem Vertrag.
Möglichwerweise liegt aber auch ein Mißverständnis bezüglich des Ausdrucks "Beginn des Vertrags" vor, den ich mit "Zustandekommen des Vertrags" gleichsetze. Wenn das nicht so gemeint ist, alles klar. Was in den AGB steht kann ich nicht sagen, es wäre aber nicht die erste Klausel, die ein Gericht als fehlerhaft abqualifiziert.
Der Vertrag wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen - jedoch kann der Beginn der Leistungspflicht aus dem Vertrag [das ist das, was hier meist als "Vertragsbeginn" gilt und ab dem die 24 Monate MVLZ gelten] deutlich später als der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sein.
Für den Fall, dass die Leistung nicht erbracht werden kann, ist zwar der Vertrag zustande gekommen, jedoch beginnt die Leistungspflicht nie, weil sich VF ausdrücklich vorbehält, sich vom Vertrag zu lösen, wenn die Leistung aus von VF nicht zu verantwortenden Gründen nicht erbracht werden kann [dazu zählt z.B. eine fehlende Durchleitungsvereinbarung -oder- ein nicht ausgebautes Hausnetz].
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- Kabelexperte
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Nichts anderes wollte ich sagen. Gut dass wir darüber "gesprochen" haben.