Grüße!
Um das hier mal ins reine zu schaffen
Gleich vorweg: Mit Versand der Auftragsbestätigung beginnt die Widerrufsfrist, nicht der Vertrag.
Wie oben bereits erwähnt, gibt es zwei Arten von Installationen.
- Selbstinstallation (Versand der Gerätes durch DHL)
- Technikerinstallation (Vor Ort Installation durch Techniker)
Bei beiden Varianten beginnt der Vertrag mit in Inbetriebnahme des Gerätes.
Sobald die Box angeschlossen ist, gibt diese eine Rückmeldung an das Unternehmen und der Vertrag wird aktiv geschaltet. Keine Rückmeldung? Keine Kosten!
Außnahme bei Selbstinstallation
Sollte der Kunde seit 21 Tagen sein Gerät Zuhause haben und schließt es nicht an, wird er zwangsaktiviert.
Es werden mehrere Anschreiben versandt um den Kunden über den Prozess zu informieren.
Dann beginnt der Vertrag mit Eingang der Geräte plus 21 Tage.
Es gibt noch eine weitere Variante, komme darauf zurück sobald es jemand betrifft
Hoffe ich konnte weiterhelfen!
Grüße!
Ab wann Vertragsbeginn?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Kannst du mal bitte aufhören hier im Forum falsche Informationen zu verbreiten?MZY hat geschrieben:Außnahme bei Selbstinstallation
Sollte der Kunde seit 21 Tagen sein Gerät Zuhause haben und schließt es nicht an, wird er zwangsaktiviert.
Es werden mehrere Anschreiben versandt um den Kunden über den Prozess zu informieren.
Dann beginnt der Vertrag mit Eingang der Geräte plus 21 Tage.
Der Vertrag bei (nicht erfolgter) Selfinstall beginnt nach 14 Tagen!
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Ich verstehe nicht woher Ihr eure Quellen bezieht.
Das ist einfach nicht korrekt!
Das ist einfach nicht korrekt!
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Lies dir die AGB doch mal durch, die FREI IM INTERNET ABRUFBAR SIND!MZY hat geschrieben:Ich verstehe nicht woher Ihr eure Quellen bezieht.
Das ist einfach nicht korrekt!
Übrigens: Deine Aussagen in Bezug auf die Widerrufsfrist sind völliger Bullshit.
Die Widerrufsfrist beginnt laut BGB ERST mit Erhalt der Widerrufsbelehrung IN SCHRIFTFORM(!) durch den Kunden! Sollte der Verkäufer/Dienstleister die Widerrufsbelehrung nicht in Schriftform auf einem dauerhaften Speichermedium (per Mail oder auf Papier) zur Verfügung stellen [Downloadmöglichkeit reicht nicht!], so beginnt die Widerrufsfrist spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss.
Zumal:
Der Versand und damit auch die Versanddauer gehen bei B2C-Verträgen GENERELL zu Lasten des "Verkäufers"/Dienstleisters - ist aber auch im BGB geregelt.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Stell dir vor: Vodafone Kabel Deutschland ist die Quelle!
Ich empfehle dir einfach mal ein Blick in die aktuellen AGB. Da ist schon so manchen die Erleuchtung gekommen.
Ich will mal nicht so sein: Auszug AGB
Ich empfehle dir einfach mal ein Blick in die aktuellen AGB. Da ist schon so manchen die Erleuchtung gekommen.
Ich will mal nicht so sein: Auszug AGB
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. a) Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Leistungserbringung.
Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wurde, beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Anscheinend sind auch hier deine Quellen nicht Umfangreich.
Die Widerrufsbelehrung wird immer mit der Auftragsbestätigung versandt. Demnach ist meine Aussage in diesem Fall auch korrekt.
Mag sein das meine Aussage auf andere Unternehmen nicht zutrifft, aber hier in diesem Forum ist Sie korrekt.
Ich persönlich habe erfahren wann eine Zwangsaktivierung durchgeführt wird. Nach 21 Tagen wird man darauf hingewiesen, dass der Anschluss aktiviert wird.
Ich merke hier das meine Informationen ständig abweichen mit eurer Wirklichkeit.
Es ging mir darum richtige Informationen zu verbreiten und den Leuten zu helfen. Nur ist das Wissen einiger Leute wohl wesentlich ausgereifter und die Quellen Interessanter als die mir vorliegenden.
Danke für den kurzen Einblick, ich lasse nun wieder die Experten die Fragen beantworten und melde mich ab.
Viel Spaß noch
Die Widerrufsbelehrung wird immer mit der Auftragsbestätigung versandt. Demnach ist meine Aussage in diesem Fall auch korrekt.
Mag sein das meine Aussage auf andere Unternehmen nicht zutrifft, aber hier in diesem Forum ist Sie korrekt.
Ich persönlich habe erfahren wann eine Zwangsaktivierung durchgeführt wird. Nach 21 Tagen wird man darauf hingewiesen, dass der Anschluss aktiviert wird.
Ich merke hier das meine Informationen ständig abweichen mit eurer Wirklichkeit.
Es ging mir darum richtige Informationen zu verbreiten und den Leuten zu helfen. Nur ist das Wissen einiger Leute wohl wesentlich ausgereifter und die Quellen Interessanter als die mir vorliegenden.
Danke für den kurzen Einblick, ich lasse nun wieder die Experten die Fragen beantworten und melde mich ab.
Viel Spaß noch
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Na klar die Vodafone eigenen AGB sind alle Falsch.
Merkst du was?
Merkst du was?
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Trotzdem beginnt die Widerrufsfrist nicht mit ABSENDUNG der Auftragsbestätigung, wie du behauptet hast, sondern mit dem EMPFANG der Widerrufsbelehrung!MZY hat geschrieben:Anscheinend sind auch hier deine Quellen nicht Umfangreich.
Die Widerrufsbelehrung wird immer mit der Auftragsbestätigung versandt. Demnach ist meine Aussage in diesem Fall auch korrekt.
Dementsprechend war und ist deine Aussage, dass die Widerrufsfrist mit ABSENDUNG beginnt, FALSCH!
Zumal der Beginn der Widerrufsfrist KLAR IM BGB (welches ÜBER den Regelungen der AGB steht) geregelt ist - und dort steht explizit, dass die Widerrufsfrist FRÜHESTENS mit dem Empfang der Widerrufsbelehrung [und NICHT! dem Versand derselben] beginnt.
Deine Aussage war falsch und bleibt falsch - egal auf welches Unternehmen sie angewendet wird.Mag sein das meine Aussage auf andere Unternehmen nicht zutrifft, aber hier in diesem Forum ist Sie korrekt.
Denn die Regelungen im BGB gelten für ALLE Unternehmen innerhalb Deutschlands!
Und? Was hat das mit den Regelungen in den AGB zu tun?Ich persönlich habe erfahren wann eine Zwangsaktivierung durchgeführt wird. Nach 21 Tagen wird man darauf hingewiesen, dass der Anschluss aktiviert wird.
Sei froh, wenn VF/KD kulanterweise die Frist verlängert hat - sie hätten es nicht machen müssen und hätten nach 14 Tagen aktivieren können - haben es aber ZU DEINEN GUNSTEN erst später gemacht. VF/KD KANN später aktivieren, MUSS es aber nicht - laut AGB dürfen sie es jedoch OHNE DEIN ZUTUN nicht vor Ablauf der 14 Tage!
Vielleicht, weil du nicht begreifen willst/begriffen hast, was in den AGB steht.Ich merke hier das meine Informationen ständig abweichen mit eurer Wirklichkeit.
Welche Quellen liegen dir denn vor? Welche "richtigen" Informationen willst du denn verbreiten?Es ging mir darum richtige Informationen zu verbreiten und den Leuten zu helfen. Nur ist das Wissen einiger Leute wohl wesentlich ausgereifter und die Quellen Interessanter als die mir vorliegenden.
Bisher sind die Inhalte in deinen Posts (fast durchgängig) lediglich heiße Luft - fundierte Quellen scheinst du ja nicht zu haben und/oder anbieten zu können.
Ist vielleicht auch besser so - lies dich lieber in die AGB und Preislisten ein, BEVOR du etwas behauptest, was schlicht und ergreifend nicht stimmt.Danke für den kurzen Einblick, ich lasse nun wieder die Experten die Fragen beantworten und melde mich ab.
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Re: Ab wann Vertragsbeginn?
Warum hab ich das Gefühl, dass hier mal wieder ein KDG "Mitarbeiter", wie ein Feierabend MB oder ähnlich, sein Halbwissen verteilt?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
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