Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

bug hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: ...
Einfach so bzw. kostenfrei wird dies nicht funktionieren - immerhin müssen für die Umstellung von VoC auf VoIP/SIP oder zurück doch schon einige Konfigurationsänderungen bei KD vorgenommen werden.
Es ist zwar nicht so kompliziert wie der Wechsel von ISDN auf POTS oder anders herum, wo wirklich physikalisch an der Hardware geändert werden muss, jedoch reicht dort auch nicht das einfache Neu-Provisionieren des Modems wie beim Aktivieren des Bridge-Modus aus. Denn die Endpunkte für eingehende Gespräche im eigenen Netz sowie für fremde Netze müssen beim Umstieg von VoC auf VoIP/SIP und umgekehrt entsprechend geändert werden. Und dies dann schon einiges an Aufwand für den Provider bedeutet (und sei es nur die hardwaremäßige Auslegung der entsprechenden Server), wird VF solch eine Umstellung nicht kostenlos mitmachen.
...
kann denn eine Fritzbox per VOC-Protokoll übertragene Datenpakete empfangen?
Empfangen ja, verarbeiten nein...
oder arbeitet diese nicht immer per SIP ?
Die Kabel-Fritzen arbeiten derzeit immer per SIP.
für Kunden mit KD-fritzbox gibt es keinen nennenswerten Umstellungsaufwand.
So könnte man es nennen - aber auch da bleibt letzten Endes die Frage, wieviel von den jetzigen 5 Euro übrig bleiben.
Denn die 5 Euro derzeit heißen ja nicht "5 Euro Gerätemiete", sondern "Homebox Option für Premium Telefonie mit Fritzbox xxxx", selbst in den AGB ist es entsprechend ausgestaltet, dass das Endgerät quasi als "kostenlose" Zugabe zu der Option gehört. Dementsprechend könnte VF an den Preisen weiterhin festhalten und dem Kunden jedoch freistellen, ob er die kostenlos bei der Option enthaltene Fritzbox nutzt -oder- eine eigene Fritzbox anschließt.
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

reneromann hat geschrieben: Die Kabel-Fritzen arbeiten derzeit immer per SIP.
...
für Kunden mit KD-fritzbox gibt es keinen nennenswerten Umstellungsaufwand.
So könnte man es nennen - aber auch da bleibt letzten Endes die Frage, wieviel von den jetzigen 5 Euro übrig bleiben.
Denn die 5 Euro derzeit heißen ja nicht "5 Euro Gerätemiete", sondern "Homebox Option für Premium Telefonie mit Fritzbox xxxx",
selbst in den AGB ist es entsprechend ausgestaltet, dass das Endgerät quasi als "kostenlose" Zugabe zu der Option gehört.
wenn man die gemietete Fritzbox zurück gibt dann ist dieser Passus hinfällig
Dementsprechend könnte VF an den Preisen weiterhin festhalten und dem Kunden jedoch freistellen, ob er die kostenlos bei der Option enthaltene Fritzbox nutzt -oder- eine eigene Fritzbox anschließt.
klar kann VF seine Angebote und Preise frei gestalten,
genauso wie der Kunde seinen Anbieter frei wählen kann :)
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß
reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

bug hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben: ...
Denn die 5 Euro derzeit heißen ja nicht "5 Euro Gerätemiete", sondern "Homebox Option für Premium Telefonie mit Fritzbox xxxx",
selbst in den AGB ist es entsprechend ausgestaltet, dass das Endgerät quasi als "kostenlose" Zugabe zu der Option gehört.
wenn man die gemietete Fritzbox zurück gibt dann ist dieser Passus hinfällig
Ja - das Problem ist nur, dass derzeit an der Homebox-Option die SIP-Telefonie hinten dran hängt...
Kündigt man derzeit die Homebox-Option, fliegen auch alle Telefonie-Verbesserungen weg, d.h. nur noch eine Leitung, analog per VoC am Modem.

Klar kann VF seine Angebote und Preise frei gestalten,
genauso wie der Kunde seinen Anbieter frei wählen kann :)
Richtig.
Und was genau ab dem 1. August passiert dürfte derzeit noch Kaffeesatzleserei sein.
Ich glaube nur nicht, das es die 2. Leitung und VoIP völlig kostenlos gibt, wie es sich einige Leute gerne wünschen. Wurde ich VF kenne, wird sich VF diese "Zusatzleistungen" auch vergolden lassen...
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Zu welchen Anbieter willst du denn wechseln, der billiger ist (ich rede nicht vom Preis/Leistung!)?
Bei (V)DSL besteht doch jetzt schon quasi kein Gerätezwang, aber die monatlichen Preise sind fast durchgehend teurer, als bei Kabel-Inet.
Ich sage es nochmal: wer glaubt, dass die neuen Vorgaben die Preise drücken, irrt sich.
Das hat die Vergangenheit, bei ähnlichen Fällen bereits gezeigt...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

reneromann hat geschrieben: Ja - das Problem ist nur, dass derzeit an der Homebox-Option die SIP-Telefonie hinten dran hängt...
Kündigt man derzeit die Homebox-Option, fliegen auch alle Telefonie-Verbesserungen weg, d.h. nur noch eine Leitung, analog per VoC am Modem.
ja, wenn man derzeit kündigt,
aber mal abwarten, wenn man die Option erst nach dem 1.8. kündigt und mitteilt, dass man eigene Hardware einsetzen wird und das in Verbindung mit einem upgrade auf eine höhere Leistung
Und was genau ab dem 1. August passiert dürfte derzeit noch Kaffeesatzleserei sein.
Ich glaube nur nicht, das es die 2. Leitung und VoIP völlig kostenlos gibt, wie es sich einige Leute gerne wünschen. Wurde ich VF kenne, wird sich VF diese "Zusatzleistungen" auch vergolden lassen...
zumindest wird man es versuchen,
was an VF/KD am Besten funktioniert war schon immer die Marketingabteilung und deshalb warten wir auch schon recht lange auf eine offizielle Stellungnahme von KD, die Marktanalysen dauern wohl noch :)
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Rabatte gibt's doch jetzt schon und Aktionen, bei denen die Homebox gratis mit enthalten ist, also ohne die 5€. Nur hat das mit der "normalen" Preisgestaltung doch nichts zu tun...
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

verbunden mit neuer Mindestvertragslaufzeit, welche dann weit nach dem 1.8.2016 liegt
und mit kastrierter firmware, damit man ja keine zusätzlichen VoIP-Provider nutzen kann(darf)

achja die TV-streaming Funktion ist auch abgeschaltet..
gibt es eigentlich noch mehr Gängelei-Eingriffe von VF/KD in die firmware?
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Welche Mindestvertragslaufzeit, die neu startet? Die Fritte ist eine Option, da startet nichts neu..
Aber ja: mit dem Rest hast du Recht. War auch ein Grund, für meine Kündigung... ;)
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

berlin69er hat geschrieben:Welche Mindestvertragslaufzeit, die neu startet? Die Fritte ist eine Option, da startet nichts neu..
Aber ja: mit dem Rest hast du Recht. War auch ein Grund, für meine Kündigung... ;)
na wenn jemand "deine" Rabatte oder Aktionen nutzen möchte:
berlin69er hat geschrieben:Rabatte gibt's doch jetzt schon und Aktionen, bei denen die Homebox gratis mit enthalten ist, also ohne die 5€. Nur hat das mit der "normalen" Preisgestaltung doch nichts zu tun...
ist meist nur für Neukunden oder für Kundenrückgewinner und evtl. für upgrader
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maniacintosh
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von maniacintosh »

Vodafone will wohl auch Bestandskunden in den Genuss der nötigen Zugangsdaten kommen lassen:
Der Kabelnetzbetreiber Vodafone/Kabel Deutschland will ebenfalls die Bestandskunden nicht benachteiligen. Konzernsprecher Volker Petendorf sagte auf Anfrage von Golem.de: "Die gesetzliche Regelung zur Endgerätefreiheit greift erst bei Verträgen, die ab dem 1. August 2016 geschlossenen werden. Bei Vodafone ist derzeit jedoch vorgesehen, dass auch Kunden im Rahmen bestehender Verträge grundsätzlich die Möglichkeit haben, eigene Kabelmodems einzusetzen, soweit diese Geräte die Anforderungen gemäß der ab 1. August geltenden Schnittstellenbeschreibung erfüllen."
Allerdings wird dies wohl nicht für alle Kunden gelten:
Dies gilt laut Vodafone jedoch nicht für Kunden, "die speziell provisionierte Geräte beziehungsweise Produkte für ihren Anschluss gebucht haben". Zu solchen Geräten zählt allerdings nicht die derzeit von Vodafone angebotene Fritzbox 6490, sondern beispielsweise Geräte, die eine VPN-Verbindung herstellen.
Quelle: http://www.golem.de/news/routerzwang-un ... 21015.html
Die beiden Zitate finden sich auf der zweiten Seite des Artikels.
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