Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Hallo!
Ich möchte euch mal meine Situation wie folgt schildern:
Ich hatte bis vor kurzem zwei Wohnungen. Die Hauptwohnung mit einem anderen Internetanbieter wurde Ende November 2015 gekündigt, der Umzug in eine neue Hauptwohnung erfolgte ebenfalls Ende November. Daher habe ich den Internet- und Telefonanbieter des alten Hauptwohnsitzes auch in den neuen Hauptwohnsitz übernommen.
Die Zweitwohnung wurde aus beruflichen Gründen erst Ende Januar 2016 gekündigt. Eine neue Zweitwohnung wurde nicht bezogen. Für diese Zweitwohnung gibt es einen Vertrag mit Kabel Deutschland. Eine "normale" rechtzeitige Kündigung war nicht möglich, da ich zum Vertragsende noch nicht vorhersehen konnte, ob und wie lange die Zweitwohnung behalten wird. Habe dennoch schon Ende 2015 den Vertrag vorsorglich gekündigt, daraufhin wurde mir das Ende der Kündigung für November 2016 bestätigt. Also habe ich Kabel Deutschland meine Situation nach dem ganzen Umzugsstress nochmals erklärt und eine Sonderkündigung erwirken wollen, ein Entgegenkommen von dem Unternehmen war nach mehrfachem hin und her allerdings leider nicht zu verzeichnen. Nun läuft der Vertrag noch bis November, obwohl ich bereits Ende Januar aus der Zweitwohnung ausgezogen bin.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe mehrmals irgendetwas mit 3 Monaten gelesen, die man in einem solchen Fall weiter zahlen müsste. Das wäre ja auch in Ordnung, aber bis November möchte ich nicht weiterzahlen! Falls das mit den 3 Monaten stimmen sollte - könnt ihr mir da auch mal die rechtliche Fundstelle dazu benennen?
Ich danke euch sehr!
Liebe Grüße,
Flo
Ich möchte euch mal meine Situation wie folgt schildern:
Ich hatte bis vor kurzem zwei Wohnungen. Die Hauptwohnung mit einem anderen Internetanbieter wurde Ende November 2015 gekündigt, der Umzug in eine neue Hauptwohnung erfolgte ebenfalls Ende November. Daher habe ich den Internet- und Telefonanbieter des alten Hauptwohnsitzes auch in den neuen Hauptwohnsitz übernommen.
Die Zweitwohnung wurde aus beruflichen Gründen erst Ende Januar 2016 gekündigt. Eine neue Zweitwohnung wurde nicht bezogen. Für diese Zweitwohnung gibt es einen Vertrag mit Kabel Deutschland. Eine "normale" rechtzeitige Kündigung war nicht möglich, da ich zum Vertragsende noch nicht vorhersehen konnte, ob und wie lange die Zweitwohnung behalten wird. Habe dennoch schon Ende 2015 den Vertrag vorsorglich gekündigt, daraufhin wurde mir das Ende der Kündigung für November 2016 bestätigt. Also habe ich Kabel Deutschland meine Situation nach dem ganzen Umzugsstress nochmals erklärt und eine Sonderkündigung erwirken wollen, ein Entgegenkommen von dem Unternehmen war nach mehrfachem hin und her allerdings leider nicht zu verzeichnen. Nun läuft der Vertrag noch bis November, obwohl ich bereits Ende Januar aus der Zweitwohnung ausgezogen bin.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe mehrmals irgendetwas mit 3 Monaten gelesen, die man in einem solchen Fall weiter zahlen müsste. Das wäre ja auch in Ordnung, aber bis November möchte ich nicht weiterzahlen! Falls das mit den 3 Monaten stimmen sollte - könnt ihr mir da auch mal die rechtliche Fundstelle dazu benennen?
Ich danke euch sehr!
Liebe Grüße,
Flo
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Ich fürchte, da wird die 3 Monatsfrist nicht viel helfen, da es ja eine Zweitwohnung ist und du von dieser nicht in ein nicht-versorgtes Gebiet ziehst, meiner Meinung nach.
Vielleicht hat aber jemand anderes noch Tipps für dich...
Vielleicht hat aber jemand anderes noch Tipps für dich...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Um's kurz zu machen:
Du hattest vorher 2 Verträge für 2 Wohnorte und willst jetzt nur noch einen Vertrag für den neuen Wohnort, jedoch können beide Dienstleister am neuen Wohnort liefern.
Hier gibt dir das TKG keinerlei Sonderrecht - die Verträge gelten beide weiterhin, d.h. du hast auch nach dem Umzug BEIDE Verträge weiterhin an der Backe - bis zum jeweils nächstmöglichen REGULÄREN Kündigungstermin.
VF macht da nur dann eine Ausnahme, wenn beide Verträge bei VF geschlossen wurden - sofern die Verträge wie bei dir nicht beim gleichen Anbieter laufen, hast du (leider) die A-Karte gezogen.
Das Problem ist aber, wie bereits geschrieben wurde, dass das TKG keinerlei Unterscheidung zwischen Erst- und weiteren Wohnsitzen macht.
Heißt: Ziehst du von einem Wohnsitz an einen anderen Wohnsitz, an dem der Anbieter liefern kann, bist du an den Vertrag gebunden - dies gilt auch bei Auflösung von Zweitwohnsitzen!
Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht mehr (identisch) liefern kann, kommst du mit der 3-Monats-Frist raus.
Dementsprechend solltest du jetzt eine reguläre Kündigung für November einreichen - vorher muss dich KD/VF nicht aus dem Vertrag lassen, da die Voraussetzungen nach § 46 Abs. 8 nicht vorliegen.
Du kannst jedoch BEIDE Leitungen parallel nutzen...
Du hattest vorher 2 Verträge für 2 Wohnorte und willst jetzt nur noch einen Vertrag für den neuen Wohnort, jedoch können beide Dienstleister am neuen Wohnort liefern.
Hier gibt dir das TKG keinerlei Sonderrecht - die Verträge gelten beide weiterhin, d.h. du hast auch nach dem Umzug BEIDE Verträge weiterhin an der Backe - bis zum jeweils nächstmöglichen REGULÄREN Kündigungstermin.
VF macht da nur dann eine Ausnahme, wenn beide Verträge bei VF geschlossen wurden - sofern die Verträge wie bei dir nicht beim gleichen Anbieter laufen, hast du (leider) die A-Karte gezogen.
TKG § 46 Abs. 8...Flo_16 hat geschrieben:[...]Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe mehrmals irgendetwas mit 3 Monaten gelesen, die man in einem solchen Fall weiter zahlen müsste. Das wäre ja auch in Ordnung, aber bis November möchte ich nicht weiterzahlen! Falls das mit den 3 Monaten stimmen sollte - könnt ihr mir da auch mal die rechtliche Fundstelle dazu benennen?
Das Problem ist aber, wie bereits geschrieben wurde, dass das TKG keinerlei Unterscheidung zwischen Erst- und weiteren Wohnsitzen macht.
Heißt: Ziehst du von einem Wohnsitz an einen anderen Wohnsitz, an dem der Anbieter liefern kann, bist du an den Vertrag gebunden - dies gilt auch bei Auflösung von Zweitwohnsitzen!
Nur wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht mehr (identisch) liefern kann, kommst du mit der 3-Monats-Frist raus.
Dementsprechend solltest du jetzt eine reguläre Kündigung für November einreichen - vorher muss dich KD/VF nicht aus dem Vertrag lassen, da die Voraussetzungen nach § 46 Abs. 8 nicht vorliegen.
Du kannst jedoch BEIDE Leitungen parallel nutzen...
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Ich bezweifle, dass § 46 Abs. 8 TKG überhaupt einschlägig ist, denn es findet ja kein Umzug statt. Ändert zwar nichts am Ergebnis ("Verträge sind einzuhalten"), aber erspart evtl. tausend "Wenns" und "Aber".
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Für den Vertrag findet schon ein Umzug, d.h. ein Wechsel des Wohnsitzes, statt. Denn der TE hat den Zweitwohnsitz ja aufgegeben...kabel_fan hat geschrieben:Ich bezweifle, dass § 46 Abs. 8 TKG überhaupt einschlägig ist, denn es findet ja kein Umzug statt.
Von daher dürfte der Paragraph genau wie auch beim Wechsel des Hauptwohnsitzes gelten, zumal der o.g. Paragraph sowie die TK-Verträge keinerlei Unterscheidung nach der Wohnsitzart (Haupt- und Zweitwohnsitz) machen, sondern immer lediglich vom "Wohnsitz" (worunter beide Arten fallen) sprechen.
Richtig. § 46 Abs. 8 TKG setzt voraus, dass die Leistung am neuen Wohnort nicht oder nicht im geschuldeten Umfang verfügbar ist, damit die 3-Monats-Regelung angewendet werden kann. Dies ist hier nicht gegeben, ergo gilt der Vertrag weiterhin...Ändert zwar nichts am Ergebnis ("Verträge sind einzuhalten"), aber erspart evtl. tausend "Wenns" und "Aber".
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Ich würde aber zumindest den VFKD Anschluss in der jetztigen Wohnung noch bis November nutzen. Backup ist immer gut und der Trend geht eh zum Zweitinternet.
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
@ reneromann
Ich will hier keine große Diskussion beginnen, vor allem weil sie nichts am Ergebnis ändert, aber das TKG stellt eindeutig auf eine Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Kunden ab. Vom "Umzug des Vertrags" ist da nirgendwo die Rede. So heißt es beispielweise:
Dass das TKG nicht zwischen Haupt- und Wohnsitz unterscheidet könnte evtl. dann zum Tragen kommen, wenn der Verbraucher z.B. einen Nebenwohnsitz aufgibt, aber gleichzeitig einen neuen begründet.
Zumal darf auch nicht vergessen werdend, warum es diese Rechtsnorm eigentlich gibt.
Ich bleibe dabei, dass diese Norm unter der Überschrift "Anbieterwechsel und Umzug" nicht einschlägig ist, da kein Umzug stattfindet.
Ich will hier keine große Diskussion beginnen, vor allem weil sie nichts am Ergebnis ändert, aber das TKG stellt eindeutig auf eine Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Kunden ab. Vom "Umzug des Vertrags" ist da nirgendwo die Rede. So heißt es beispielweise:
oderwenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt
Der Verbraucher wechselt keinen Wohnsitz (er hat halt nur noch einen, statt zwei) und er hat auch keinen neuen Wohnsitz.neuen Wohnsitz des Verbrauchers
Dass das TKG nicht zwischen Haupt- und Wohnsitz unterscheidet könnte evtl. dann zum Tragen kommen, wenn der Verbraucher z.B. einen Nebenwohnsitz aufgibt, aber gleichzeitig einen neuen begründet.
Zumal darf auch nicht vergessen werdend, warum es diese Rechtsnorm eigentlich gibt.
Ich bleibe dabei, dass diese Norm unter der Überschrift "Anbieterwechsel und Umzug" nicht einschlägig ist, da kein Umzug stattfindet.
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
wo steht vom TE die Aussage, ob der Hauptwohnsitz, welcher ja jetzt zum einzigen Wohnsitz wird, von KD versorgt werden kann?
habe ich die überlesen?
habe ich die überlesen?
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Wenn du an eine nicht versorgbare Adresse ziehst und VF diesen Umzug meldest, teilen sie dir mit, dass sie leider nicht in der Lage sind und daher den Vertrag mit der 3-Monats-Frist kündigen.bug hat geschrieben:wo steht vom TE die Aussage, ob der Hauptwohnsitz, welcher ja jetzt zum einzigen Wohnsitz wird, von KD versorgt werden kann?
habe ich die überlesen?
Da reicht die reine Umzugsmeldung aus! Sollte hingegen am neuen Ort eine Versorgung möglich sein, so bestehen sie -wie hier- auf Fortführung des Vertrages...
Und da der TE schon mit VF wegen Kündigung gesprochen hat und sie ihn nicht rauslassen wollen, gehe ich davon aus, dass er den Umzug an seine neue Adresse gemeldet hat -und- dort eine Versorgung durch VF möglich ist. Sollte der TE VF hingegen gar nicht über den Umzug/den Wohnsitzwechsel informiert haben, gibt's natürlich auch keine 3-Monats-Frist - denn diese gilt explizit nur bei einem Wohnsitzwechsel!
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Re: Hilfe!! Streit mit KD wegen Kündigung Zweitwohnung
Danke euch schon mal für die Informationen!
Ich vermute leider auch dass ich aus dem Vertrag nicht vorzeitig heraus komme. Ich muss aber echt sagen dass die existierenden Regelungen, welche natürlich für den Schutz der Unternehmen vor "Vertragsbruch" (wenn man es so nennen kann) sorgen und auch nur dafür da sind, doch sehr sehr unternehmerfreundlich sind. Ich kann es bei einem "normalen" Umzug von einem Ort zum anderen natürlich nachvollziehen, aber dass jemand, der wie ich einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen aufgibt, keinen "Verbraucherschutz" erfährt, finde ich irgendwie fraglich.
Aber gut, ich möchte natürlich keine Grundsatzdebatte über den Sinn von gesetzlichen Regelungen anzetteln, aber ich denke schon dass da durchaus Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers bestehen könnte... Finde es schon ungerecht dass in einem solchen Fall der Schutz des Unternehmens über allem steht.
Ich werde - wenn ich mal die Zeit finde - noch schauen ob es ggf. schon mal einen solchen Fall wie bei mir gab, welcher vllt. sogar mal vor einem Gericht gelandet ist. Habe zwar nicht groß Hoffnung, aber dann hätte ich wenigstens Rechtsprechung, nach welcher gehandelt werden sollte. Ansonsten war es das wohl. Zum Glück für VF, zum Pech für mich. So ist das Leben.
Ich vermute leider auch dass ich aus dem Vertrag nicht vorzeitig heraus komme. Ich muss aber echt sagen dass die existierenden Regelungen, welche natürlich für den Schutz der Unternehmen vor "Vertragsbruch" (wenn man es so nennen kann) sorgen und auch nur dafür da sind, doch sehr sehr unternehmerfreundlich sind. Ich kann es bei einem "normalen" Umzug von einem Ort zum anderen natürlich nachvollziehen, aber dass jemand, der wie ich einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen aufgibt, keinen "Verbraucherschutz" erfährt, finde ich irgendwie fraglich.
Aber gut, ich möchte natürlich keine Grundsatzdebatte über den Sinn von gesetzlichen Regelungen anzetteln, aber ich denke schon dass da durchaus Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers bestehen könnte... Finde es schon ungerecht dass in einem solchen Fall der Schutz des Unternehmens über allem steht.
Ich werde - wenn ich mal die Zeit finde - noch schauen ob es ggf. schon mal einen solchen Fall wie bei mir gab, welcher vllt. sogar mal vor einem Gericht gelandet ist. Habe zwar nicht groß Hoffnung, aber dann hätte ich wenigstens Rechtsprechung, nach welcher gehandelt werden sollte. Ansonsten war es das wohl. Zum Glück für VF, zum Pech für mich. So ist das Leben.