Die 3-Monats-Regelung ist doch bereits Verbraucherschutz! Vorher gab es die GAR NICHT - du musstest also IMMER bis zum Ende der Laufzeit zahlen!Flo_16 hat geschrieben:Danke euch schon mal für die Informationen!
Ich vermute leider auch dass ich aus dem Vertrag nicht vorzeitig heraus komme. Ich muss aber echt sagen dass die existierenden Regelungen, welche natürlich für den Schutz der Unternehmen vor "Vertragsbruch" (wenn man es so nennen kann) sorgen und auch nur dafür da sind, doch sehr sehr unternehmerfreundlich sind. Ich kann es bei einem "normalen" Umzug von einem Ort zum anderen natürlich nachvollziehen, aber dass jemand, der wie ich einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder sonstigen persönlichen Gründen aufgibt, keinen "Verbraucherschutz" erfährt, finde ich irgendwie fraglich.
Jetzt kommt man immerhin mit den 3 Monaten raus [sofern halt an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann].
Und das du jetzt 2 Verträge an der Backe hast, weil du aus 2 Wohnsitzen einen gemacht hast, ist DEIN Problem - immerhin ist ja schon der Zweitwohnsitz ein "Luxus", den man sich leisten können muss.
Wie schon geschrieben: Die 3-Monats-Regel ist bereits ein solches Eingeständnis des Gesetzgebers gegenüber dem Kunden - weitere Eingeständnisse wird der Gesetzgeber da nicht machen.Aber gut, ich möchte natürlich keine Grundsatzdebatte über den Sinn von gesetzlichen Regelungen anzetteln, aber ich denke schon dass da durchaus Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers bestehen könnte... Finde es schon ungerecht dass in einem solchen Fall der Schutz des Unternehmens über allem steht.
Und das hat nichts mit "Schutz des Unternehmens" zu tun, sondern viel mehr damit, dass das Unternehmen die dir gestellte/subventionierte Hardware auch über die Zeit abbezahlt [und damit rechnen "darf", dass du nicht vertragsbrüchig wirst und vorzeitig aus dem Vertrag raus willst].
Zumal es dir ja nicht um die 3-Monats-Regelung an sich geht, sondern darum, dass du den lästigen Zweitvertrag los wirst - und genau für diese Situation (2 Verträge geschlossen, von denen ab Tag X nur noch ein Vertrag benötigt wird) wird der Gesetzgeber nicht eingreifen.
Um's kurz zu machen: Vergiss es. Es gab bereits Entscheidungen vor Gerichten, bei denen der Verbraucher verurteilt wurde, den Vertrag bis zum Ende zu bezahlen - diese Entscheidungen wurden jedoch VOR der Novellierung des TKG getroffen, eben wodurch sich der Gesetzgeber zu der 3-Monats-Regelung "gezwungen" sah.Ich werde - wenn ich mal die Zeit finde - noch schauen ob es ggf. schon mal einen solchen Fall wie bei mir gab, welcher vllt. sogar mal vor einem Gericht gelandet ist. Habe zwar nicht groß Hoffnung, aber dann hätte ich wenigstens Rechtsprechung, nach welcher gehandelt werden sollte. Ansonsten war es das wohl. Zum Glück für VF, zum Pech für mich. So ist das Leben.