I&P Business 200

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DerSarde
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Re: I&P Business 200

Beitrag von DerSarde »

Zumal es die 400 Mbit/s aktuell ja noch nicht mal für Privatkunden gibt.
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reneromann
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Re: I&P Business 200

Beitrag von reneromann »

DarkStar hat geschrieben:Privat & Business Tarife starten bei VF niemals gleichzeitig.
Da braucht man nur mal sehen wie viele Jahre es gedauert hat bis es den 200er Tarif als Business gab.
Also "Jahre" definitiv nicht...
Den I&P 200 gibt's noch nicht mal mehr ein Jahr lang...

Zumal der I&P 200 [ohne V] jetzt durch den I&P B 200 eigentlich völlig sinnlos wird - beim Business-Tarif gibt's mehr Upload, mehr Leitungen -und- die Fritzbox für knapp 50 Cent weniger als beim I&P 200 [ohne V]...
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DerSarde
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Re: I&P Business 200

Beitrag von DerSarde »

reneromann hat geschrieben:Also "Jahre" definitiv nicht...
Den I&P 200 gibt's noch nicht mal mehr ein Jahr lang...
Wenn man von Anfang an rechnet, dann sind es schon zweieinhalb Jahre. Denn in Mainz gingen die 200 Mbit/s schon im Dezember 2013 in Betrieb.
Klar, offiziell war die Einführung dann erst im November 2014, aber auch so sind es eineinhalb Jahre bis jetzt.
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Higgins12
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Re: I&P Business 200

Beitrag von Higgins12 »

Gebucht. Alleine die 25Mbit upload waren es mir schon wert. Noch dazu ohne Limitierung wie in den Privat Tarifen. Mal schauen wie lange es dauert.
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VBE-Berlin
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Re: I&P Business 200

Beitrag von VBE-Berlin »

Higgins12 hat geschrieben: Alleine die 25Mbit upload
Nutzt Du die Leitung beruflich?

Welche Anwendungen sind das bei Dir, die diesen Upload benötigen/ausnutzen?

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Re: I&P Business 200

Beitrag von Keule. »

Solche Tarife sollten nur Gewerbetreibende mit nachweis bekommen..
Oder seh ich das Falsch? :fahne:
Wer zum Teufel bin ich..... und wenn wie viele? :D
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Re: I&P Business 200

Beitrag von VBE-Berlin »

Keule-Tettau hat geschrieben:Solche Tarife sollten nur Gewerbetreibende mit nachweis bekommen..
Oder seh ich das Falsch? :fahne:
eigentlich schon. Wäre mir aber neu, das es wirklich geprüft wird.


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Re: I&P Business 200

Beitrag von reneromann »

Keule-Tettau hat geschrieben:Solche Tarife sollten nur Gewerbetreibende mit nachweis bekommen..
Oder seh ich das Falsch? :fahne:
Und warum, wenn ich fragen darf? Für die Mehr-Leistung des Business-Vertrags bezahlt der Kunde ja schließlich (bisher, mit Ausnahme des I&P B 200 gegenüber dem I&P 200 [ohne V]) auch mehr...

Zumal ein Angesteller mit Home-Office ja keinen solchen Nachweis bringen kann...
Oder was sollte er deiner Meinung nach vorlegen? Einen Gewerbeschein o.ä. besitzt er nicht und im Arbeitsvertrag steht ja meist auch nichts von Home-Office-Regelungen drin. Und jetzt komm mir nicht mit "Soll der Arbeitgeber sich drum kümmern" - der kümmert sich in der Regel nämlich nicht darum, WIE man ins Internet kommt, wenn man von zu Hause aus arbeitet [zumal man dann wieder das Problem des privat genutzten beruflich gestellten Anschlusses hätte].
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Re: I&P Business 200

Beitrag von VBE-Berlin »

reneromann hat geschrieben:Und warum, wenn ich fragen darf?
Weil es in Deutschland verschiedenes Recht für Verbraucher und Gewerbetreibende gibt und die AGB teilweise an Gewerbe angepaßt sind.
Anfangen tut es schon bei der Preisauszeichnung in Nettobeträgen, die bei Endverbrauchern unzulässig wäre.

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Re: I&P Business 200

Beitrag von reneromann »

VBE-Berlin hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Und warum, wenn ich fragen darf?
Weil es in Deutschland verschiedenes Recht für Verbraucher und Gewerbetreibende gibt und die AGB teilweise an Gewerbe angepaßt sind.
Die AGB für I&P und I&P B ist bis auf den Nachsatz mit der Entstörung identisch...
Und die Rechtslage für Verbraucher und Gewerbetreibende hängt NICHT vom Produkt/Vertrag ab, sondern ALLEINE von der Stellung des Vertragspartners.

Wenn VF / KD Produkte an Endkunden verkauft, gelten die gesetzlichen Regelungen für B2C-Verträge, egal ob Business oder normales Produkt.
Wenn VF / KD Produkte an Gewerbetreibende verkauft, gelten die gesetzlichen Regelungen für B2B-Verträge, egal ob Business oder normales Produkt.
Anfangen tut es schon bei der Preisauszeichnung in Nettobeträgen, die bei Endverbrauchern unzulässig wäre.
Nicht nur für Endverbraucher ist die Nettopreisauszeichnung unzulässig.
Gerade bei Kleingewerben gibt's ja einige, die nicht zur USt.-Ausweisung und zum USt.-Abzug berechtigt sind - denen bringt eine Nettopreisauszeichnung auch nichts.
Weiterhin stehen auf der Produktseite sowohl die Netto- als auch die Bruttopreise...