Hallo
Ich habe Internet im geschaut und nichts richtiges dazu gefunden.
Bei mir wird die gebuchte Geschwindigkeit nicht mehr reicht sie Schwankt zwischen 0-100 Mbit/s und teilweise unterbrecher.
Ich habe daraufhin Störungstickets eröffnet (insgesamt 3x bis jetzt). Davon war 2x ein Techniker vorort. Beim ersten mal hat der Techniker eine Dose bei meinen Nachbar gewechselt ohne Erfolg.
Weil der eine Kanal der MSE [dB] schwankt und teilweise und 20 db geht und dadurch Geschwindigkeitseinbrüche und Verbindnungsabbrüche habe.
Daraufhin habe wieder ein Ticket eröffnet und wieder ein Techniker bestellt. Der hat weiter versucht und Festgestellt das die Leitung zur Dose zu alt sei.
Aber bis zum Übergabepunkt im Keller ist alles in Ordnung. Der zweite Verteiler soll auf dem ehemaligen Dachboden sein wo jetzt Wohnungen sind und keiner weis mehr wo der ist und ob überhaupt da einer ist.
Da wurde mir gesagt das es nur eine Möglichkeit gäbe das eine neue Leitung verlegt werden muss. Mein Vermieter ist dagegen und das werde ich noch schriftlich erhalten.
Mir sagte der zweite Techniker das die Fritzbox seit ca 2 Wochen sich auf höhere Frequenzen einloggt und dadurch das jetzt entstanden ist.
Kann ich jetzt aus diesen Gründen denn Vertrag Fristlosen Kündigen da ich ja die gebuchte Leistung nicht mehr erhalten kann, weil die Leitung zu alt und der Vermieter keine neue Legen will?
Vielen Dank für die Antwort.
Ordentliche/Fristlose Kündigung möglich?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Ordentliche/Fristlose Kündigung möglich?
Erstmal: Ordentlich kannst du IMMER kündigen - zum Ablauf der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist...
Dir geht es jedoch um eine Kündigung aus wichtigem Grund [bekannt als "fristlose Kündigung", wobei diese Bezeichnung juristisch inkorrekt ist]...
Hier kommen jetzt aber auch gleich die Probleme:
Aus wichtigem Grund kündigen kann eine Vertragspartei nur dann, wenn die andere Vertragspartei ihre Leistung [i.d.R. auch nach Fristsetzung] endgültig verweigert -oder- die Leistung nicht wie vorgesehen erbringt.
Hier kommt aber das große ABER in die Runde: VF kann/will liefern - nur wenn dein Vermieter als Eigentümer der Anlage eine notwendige Instandhaltung/Modernisierung verweigert, dann ist VF in der Regel raus.
Insbesondere da der Vermieter/Eigentümer in der Regel eine sog. Multimediagestattung unterschrieben hat, bei der er sich verpflichtet, die notwendigen Arbeiten vornehmen zu lassen...
Hier hilft also (leider) erst einmal nur das Warten und die schriftliche(!) Aufforderung zur Fehlerbeseitigung mit angemessener Fristsetzung (ab dem Datum der Aufforderung!). Angemessen sind bei solchen Arbeiten in der Regel 2 Wochen - es kann aber auch sein, dass sich die Zeit zu Gunsten von VF verlängert, wenn z.B. der Vermieter nicht (rechtzeitig) auf Anfragen von VF antwortet (d.h. VF nicht schuldhaft mit der Behebung der Störung in Verzug gerät). Und dir braucht der Vermieter gar nichts schriftlich mitteilen - sofern es um's Hausnetz geht, bist du als Mieter bei raus, das müssen Vermieter und VF untereinander ausmachen. Zumal es dort, wie oben schon geschrieben, tw. auch Verträge zwischen Vermieter und VF gibt, bei denen der Vermieter aufgrund der Verträge gezwungen ist, solche Modernisierungen zu dulden.
Dir geht es jedoch um eine Kündigung aus wichtigem Grund [bekannt als "fristlose Kündigung", wobei diese Bezeichnung juristisch inkorrekt ist]...
Hier kommen jetzt aber auch gleich die Probleme:
Aus wichtigem Grund kündigen kann eine Vertragspartei nur dann, wenn die andere Vertragspartei ihre Leistung [i.d.R. auch nach Fristsetzung] endgültig verweigert -oder- die Leistung nicht wie vorgesehen erbringt.
Hier kommt aber das große ABER in die Runde: VF kann/will liefern - nur wenn dein Vermieter als Eigentümer der Anlage eine notwendige Instandhaltung/Modernisierung verweigert, dann ist VF in der Regel raus.
Insbesondere da der Vermieter/Eigentümer in der Regel eine sog. Multimediagestattung unterschrieben hat, bei der er sich verpflichtet, die notwendigen Arbeiten vornehmen zu lassen...
Hier hilft also (leider) erst einmal nur das Warten und die schriftliche(!) Aufforderung zur Fehlerbeseitigung mit angemessener Fristsetzung (ab dem Datum der Aufforderung!). Angemessen sind bei solchen Arbeiten in der Regel 2 Wochen - es kann aber auch sein, dass sich die Zeit zu Gunsten von VF verlängert, wenn z.B. der Vermieter nicht (rechtzeitig) auf Anfragen von VF antwortet (d.h. VF nicht schuldhaft mit der Behebung der Störung in Verzug gerät). Und dir braucht der Vermieter gar nichts schriftlich mitteilen - sofern es um's Hausnetz geht, bist du als Mieter bei raus, das müssen Vermieter und VF untereinander ausmachen. Zumal es dort, wie oben schon geschrieben, tw. auch Verträge zwischen Vermieter und VF gibt, bei denen der Vermieter aufgrund der Verträge gezwungen ist, solche Modernisierungen zu dulden.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Ordentliche/Fristlose Kündigung möglich?
Das sehe ich anders: Wenn ich mich nicht irre, ist bei Problemen mit dem internet KD/VF bis zum Modem zuständig. Der Vertrag besteht auch zwischen dem Kunden und KD/VF. Wenn dieser nicht erfüllt wird, hat der Kunde auch die entsprechenden Möglichkeiten. KD/VF steht es frei, u.U. dann Forderungen beim Vermieter anzumelden, falls der KD/VF hindert.
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- Insider
- Beiträge: 3406
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- Wohnort: Pappenheim
Re: Ordentliche/Fristlose Kündigung möglich?
hast du noch andere Nachbarn, dann frag die mal die ob TV und Inet richtig geht!
Denn wenn TV auch nicht richtig geht, muss das dein Vermieter beheben!
Denn wenn TV auch nicht richtig geht, muss das dein Vermieter beheben!
Der Glubb is a Depp!