Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 261
- Registriert: 14.06.2012, 14:11
Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Künftig müssen Internetanbieter die tatsächlich gebotene Datenrate offenlegen, hat die Regierung beschlossen.
Messergebnisse sollen speicherbar sein.
Die Grünen wollen bei Abweichungen sogar Bußgelder und Schadenersatzansprüche.
http://www.sueddeutsche.de/digital/tran ... -1.3036186
Messergebnisse sollen speicherbar sein.
Die Grünen wollen bei Abweichungen sogar Bußgelder und Schadenersatzansprüche.
http://www.sueddeutsche.de/digital/tran ... -1.3036186
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 976
- Registriert: 07.10.2014, 12:23
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Blöd nur, dass die tatsächlich gebotene Datenrate vorallem im Kabelnetz nicht fix ist, weil sich eben alle die Gesamtbandbreite teilen.
Es macht leider auch keinen Sinn, die Segmente nicht zu überbuchen, weil das Segement dann 90% seiner Zeit bei 10% Leistung rumdümpelt. Andererseits würde es schon Sinn machen, die Segmente nicht so extrem zu überbuchen. Da wäre gesunder Menschenverstand gefragt, keine absolute Regulierung.
Aber was will man von der "Regierung" schon großartig erwarten. Ist schließlich alles Neuland und die haben das technische Verständnis einer Kuh, aber regeln können/wollen sie. Das geht so nicht auf, egal wie man es dreht oder wendet.
Es macht leider auch keinen Sinn, die Segmente nicht zu überbuchen, weil das Segement dann 90% seiner Zeit bei 10% Leistung rumdümpelt. Andererseits würde es schon Sinn machen, die Segmente nicht so extrem zu überbuchen. Da wäre gesunder Menschenverstand gefragt, keine absolute Regulierung.
Aber was will man von der "Regierung" schon großartig erwarten. Ist schließlich alles Neuland und die haben das technische Verständnis einer Kuh, aber regeln können/wollen sie. Das geht so nicht auf, egal wie man es dreht oder wendet.
-
- Insider
- Beiträge: 14833
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Ja, aber dann müssten die KNB endlich mal Infos über den tatsächlichen Zustand und die Eigenheiten des Kabelnetzes rausrücken. Oder wo gibt's heute offizielle Infos zum Thema Segmentüberlastung?
Im Moment wirbt KDG doch mit immer höheren Bandbreiten, lässt den Kunden aber im Unklaren darüber, wieviel Kunden gleichzeitig diese überhaupt erreichen können.
Ich finde, ein sehr guter Schritt, wie zudem auch der Hinweis zur Vetragslaufzeit in die Rechnung. Diese Infos hält KDG ja auch gerne geheim...
Merkwürdig, dass man einige Anbieter zum Kundenservice zwingen muss, der bei anderen ganz selbstverständlich ist...
Im Moment wirbt KDG doch mit immer höheren Bandbreiten, lässt den Kunden aber im Unklaren darüber, wieviel Kunden gleichzeitig diese überhaupt erreichen können.
Ich finde, ein sehr guter Schritt, wie zudem auch der Hinweis zur Vetragslaufzeit in die Rechnung. Diese Infos hält KDG ja auch gerne geheim...
Merkwürdig, dass man einige Anbieter zum Kundenservice zwingen muss, der bei anderen ganz selbstverständlich ist...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Erwartet euch nicht zuviel davon. Im Entwurf steht "Das Produktinformationsblatt enthält....die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload;..". Was heißt denn "normalerweise zur Verfügung stehend"? Auch da wird erst die Rechtsprechung entscheiden müssen.
Wenn ich mich nicht irre, steht das jetzt bereits in den AGB von VF.
Wenn ich mich nicht irre, steht das jetzt bereits in den AGB von VF.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1296
- Registriert: 15.06.2007, 01:10
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Ja, die Zahlen sind längst in den AGB enthalten. Nix neues also.
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 976
- Registriert: 07.10.2014, 12:23
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Das ist eine Info, die du interessant findest (ich auch), und vielleicht, aber auch nur vielleicht die Zahlen irgendwie halbwegs sinnvoll interpretieren kannst.berlin69er hat geschrieben:Ja, aber dann müssten die KNB endlich mal Infos über den tatsächlichen Zustand und die Eigenheiten des Kabelnetzes rausrücken. Oder wo gibt's heute offizielle Infos zum Thema Segmentüberlastung?
Im Moment wirbt KDG doch mit immer höheren Bandbreiten, lässt den Kunden aber im Unklaren darüber, wieviel Kunden gleichzeitig diese überhaupt erreichen können.
Na, das Segment hat 1,4Gbit/s und es hängen 400 Kunden dran. Und, welche Geschwindigkeit kriegst du jetzt mindestens? Kannst du nicht sagen, weil du nicht weiß, mit wieviel Mbit/s diese 400 Kunden angebunden sind.
Sagen wir mal KDG würde angeben, dass die 400 Kunden im Schnitt 57,3Mbit/s haben, dann bleibt dir also eine minimal garantierte Geschwindigkeit von... ähm 0Mbit/s.
So, jetzt bist du aber generell technikaffin und kabelinteressiert. Der Otto-Normal-Kunde weiß doch nichtmal was ein Segment ist, geschweige denn, dass es ihn interessieren würde. Er weiß idR nichtmal, dass Kabel ein shared Medium ist. Man könnte auch meinen, das es sich mittlerweile bis zum letzten Analphabeten rumgesprochen hätte, dass die Geschwindigkeitsangaben von WLAN und DLAN Bruttowerte sind und der tatsächliche Nettodatendurchsatz meistens gerademal bei der Hälfte liegt, und trotzdem lese ich täglich in irgendwelchen Foren Fragen, warum nur 80Mbit/s auf Playstation/PC/Laptop/Smartphone ankommen, wo man doch einen 200Mbit/s Internetanschluss hat und das WLAN doch 300Mbit/s kann.
Und solche Leute sollen irgendwas mit solchen Daten zu einem Kabelinternetanschluss anfangen können? Das glaubst du doch nicht wirklich!
Du hast keine Nutzungsprofile der Kunden, sind da vielleicht 3 Powersauger dabei, die es wie auch immer fertig kriegen 3x200Mbit/s der 1,4GBit/s schonmal permanent 24/7 zu belegen?
Die Daten sind von welchem Zeitpunkt? Vertragsabschluss? 2 Wochen vor Vertragsabschluss? Wie siehts 3 Monate nach Vertragsabschluss aus?
Theoretisch schon ein guter Schritt, nur leider gibt es bei Kabelinternet keine Zahlen, die man da angeben könnte, die irgendeinen Sinn oder Aussagekraft haben.berlin69er hat geschrieben: Ich finde, ein sehr guter Schritt
-
- Insider
- Beiträge: 5081
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Im Prinzip genügt KD/VF der Transparenzanforderung schon, weil die Werte bereits in den AGB stehen.
Und daraus lässt sich für den Kunden das Recht ableiten, wenn der Anschluss nicht dauerhaft die Mindestbandbreite erreicht, aus wichtigem Grund zu kündigen. Denn bisher war ja bei einer Segmentüberlastung der Kunde derjenige, der die A-Karte gezogen hat und nicht aus dem Vertrag rauskam, obwohl der KNB die Situation verschuldet hat. Jetzt ist der KNB hingegen in der Pflicht, die Mindestbandbreite dauerhaft zur Verfügung zu stellen, da ansonsten der Kunde per Gesetz eine Kündigung aus wichtigem Grund (Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Mindestbandbreite) innerhalb kurzer Zeit durchsetzen kann. Und bei dieser Kündigung spielt dann auch mit rein, dass -sofern diese Kündigung erfolgt- der KNB sich auch schadenersatzpflichtig macht [d.h. der KNB für die Bereitstellung und die Differenz eines anderen funktionierenden gleichwertigen Anschlusses über die gesamte Vertragsdauer aufkommen muss].
Denn bisher haben die KNB ja nicht Kündigungen aus wichtigem Grund anerkannt, sondern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Verträge vorzeitig in beiderseitigem Einvernehmen [und dazu gehört dann (leider) auch der Wegfall der Schadenersatzpflicht] aufgelöst, wenn eine Segmentüberlastung vorlag.
Grundsätzlich also völlig richtig, Problematisch ist jedoch, dass die Kapazitäten im Kabelnetz damit "eigenlich" nicht mehr so krass überbucht werden können - wenn jedem Kunden per AGB mindestens 60% der gebuchten Bandbreite zur Verfügung gestellt werden MUSS, heißt dies im Gegenzug, dass ein Segment nicht mehr als zu 66% überbucht werden darf (-> dann wären die 60% in Summe nämlich genau die Maximalkapazität des Segments), damit es definitiv nicht zu einer Überlastung kommen kann. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand geht vielleicht noch Faktor 2 - aber viel höher dürfte nicht gehen.
Die andere Frage ist ja letzte Endes, wie viele Kunden wirklich welche Bandbreiten gebucht haben - wenn dort viele 20..25..32 MBit/s-Anschlüsse vorherrschen (und davon gehe ich mal aus), dann können bei den 1,4 GBit/s Gesamtbandbreite schon so 50..70 Kunden angebunden werden, ohne dass es zu einer signifikanten Überbuchung des Segments kommt. Klar, bei 100 MBit/s-Kunden sieht die Geschichte sind's dann schon nur noch 15..20.
Und daraus lässt sich für den Kunden das Recht ableiten, wenn der Anschluss nicht dauerhaft die Mindestbandbreite erreicht, aus wichtigem Grund zu kündigen. Denn bisher war ja bei einer Segmentüberlastung der Kunde derjenige, der die A-Karte gezogen hat und nicht aus dem Vertrag rauskam, obwohl der KNB die Situation verschuldet hat. Jetzt ist der KNB hingegen in der Pflicht, die Mindestbandbreite dauerhaft zur Verfügung zu stellen, da ansonsten der Kunde per Gesetz eine Kündigung aus wichtigem Grund (Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Mindestbandbreite) innerhalb kurzer Zeit durchsetzen kann. Und bei dieser Kündigung spielt dann auch mit rein, dass -sofern diese Kündigung erfolgt- der KNB sich auch schadenersatzpflichtig macht [d.h. der KNB für die Bereitstellung und die Differenz eines anderen funktionierenden gleichwertigen Anschlusses über die gesamte Vertragsdauer aufkommen muss].
Denn bisher haben die KNB ja nicht Kündigungen aus wichtigem Grund anerkannt, sondern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Verträge vorzeitig in beiderseitigem Einvernehmen [und dazu gehört dann (leider) auch der Wegfall der Schadenersatzpflicht] aufgelöst, wenn eine Segmentüberlastung vorlag.
Grundsätzlich also völlig richtig, Problematisch ist jedoch, dass die Kapazitäten im Kabelnetz damit "eigenlich" nicht mehr so krass überbucht werden können - wenn jedem Kunden per AGB mindestens 60% der gebuchten Bandbreite zur Verfügung gestellt werden MUSS, heißt dies im Gegenzug, dass ein Segment nicht mehr als zu 66% überbucht werden darf (-> dann wären die 60% in Summe nämlich genau die Maximalkapazität des Segments), damit es definitiv nicht zu einer Überlastung kommen kann. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand geht vielleicht noch Faktor 2 - aber viel höher dürfte nicht gehen.
Die andere Frage ist ja letzte Endes, wie viele Kunden wirklich welche Bandbreiten gebucht haben - wenn dort viele 20..25..32 MBit/s-Anschlüsse vorherrschen (und davon gehe ich mal aus), dann können bei den 1,4 GBit/s Gesamtbandbreite schon so 50..70 Kunden angebunden werden, ohne dass es zu einer signifikanten Überbuchung des Segments kommt. Klar, bei 100 MBit/s-Kunden sieht die Geschichte sind's dann schon nur noch 15..20.
-
- Newbie
- Beiträge: 83
- Registriert: 12.06.2016, 22:26
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Doch gibt es. Da müsste man aber so schalten das z.B. die angegebene Bandbreite von sagen wir mal 400mbit/s garantiert werden kann.
Also: 4 Kunden pro Segment, das Segment ins Haus (also FTTB mit dem Node im Keller versteht sich). Die teilen sich dann die besagten 1,4gbit/s auf 4 Anschlüsse. Da es nicht sehr wahrscheinlich ist, das alle 4 auch richtig böse ziehen, wird man auch seine 400mbit/s bekommen.
Oh wait, das könnte ja Geld kosten. Ist aber nicht die Sache vom Kunden wie die Infrastruktur aussieht. Vertrag steht, sollte auch erfüllt werden.
Übrigens sind andere Technologien auch davon betroffen. GPON, was hier für Glasfaser/FTTH benutzt wird, ist auch ein shared medium. Und 4G auch. Nur das man bei Leitungen direkt schalten kann und die Anzahl der Kunden ändert sich nicht von alleine, bei 4G/LTE ist das nicht kontrollierbar. Aber bei allem andere was angebunden ist (egal ob Kupfer, Fibre, Coaxial usw) ist das möglich und sollte gemacht werden.
Zudem ist das so das Anbieter auch für die Zukunft ausbauen.
Heute haben wir 400er Tarife, 2020 könnten wir schon 1000 download und 100 upload haben, was dann? Das ist über DOCSIS 3.0 möglich, aber das Segment wäre mit einem Kunden auch voll ausgelastet.
Der Trend wird bald zum direkten Glasfaseranschluss bis zum Kunden gehen, ohne Nodes dazwischen die eine verfügbare Bandbreite aufteilen.
Also: 4 Kunden pro Segment, das Segment ins Haus (also FTTB mit dem Node im Keller versteht sich). Die teilen sich dann die besagten 1,4gbit/s auf 4 Anschlüsse. Da es nicht sehr wahrscheinlich ist, das alle 4 auch richtig böse ziehen, wird man auch seine 400mbit/s bekommen.
Oh wait, das könnte ja Geld kosten. Ist aber nicht die Sache vom Kunden wie die Infrastruktur aussieht. Vertrag steht, sollte auch erfüllt werden.
Übrigens sind andere Technologien auch davon betroffen. GPON, was hier für Glasfaser/FTTH benutzt wird, ist auch ein shared medium. Und 4G auch. Nur das man bei Leitungen direkt schalten kann und die Anzahl der Kunden ändert sich nicht von alleine, bei 4G/LTE ist das nicht kontrollierbar. Aber bei allem andere was angebunden ist (egal ob Kupfer, Fibre, Coaxial usw) ist das möglich und sollte gemacht werden.
Zudem ist das so das Anbieter auch für die Zukunft ausbauen.
Heute haben wir 400er Tarife, 2020 könnten wir schon 1000 download und 100 upload haben, was dann? Das ist über DOCSIS 3.0 möglich, aber das Segment wäre mit einem Kunden auch voll ausgelastet.
Der Trend wird bald zum direkten Glasfaseranschluss bis zum Kunden gehen, ohne Nodes dazwischen die eine verfügbare Bandbreite aufteilen.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 976
- Registriert: 07.10.2014, 12:23
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Nur was ich bisher so gehört habe, hängen in einem Segment meist nicht 50-70 Kunden, sondern durchaus mal mehrere hundert. Und es funktioniert ja in vielen Segmenten trotzdem, auch wenn da viele Leute 100 oder gar 200Mbit/s haben. Man nutzt ja meistens seine eigene Bandbreite nichtmal voll aus, vorallem nicht bei einem 200Mbit/s-Anschluss.reneromann hat geschrieben: Die andere Frage ist ja letzte Endes, wie viele Kunden wirklich welche Bandbreiten gebucht haben - wenn dort viele 20..25..32 MBit/s-Anschlüsse vorherrschen (und davon gehe ich mal aus), dann können bei den 1,4 GBit/s Gesamtbandbreite schon so 50..70 Kunden angebunden werden, ohne dass es zu einer signifikanten Überbuchung des Segments kommt. Klar, bei 100 MBit/s-Kunden sieht die Geschichte sind's dann schon nur noch 15..20.
Nur bei dem Modell schlagen natürlich Powersauger, die ihre maximale, meist auch noch hohe Bandbreite über längere Zeiträume voll auslasten, extrem ein.
Bei mir geht Sonntag Abend die Bandbreite auch schonmal zurück, grob überschlagen war ich dann mit "nur noch" 120Mbit/s auch schon an der 60%-Grenze, die mir eigentlich garantiert werden müsste. Ich vermute aber, dass das Sonntag Abend eher daran liegt, dass da einfach verdammt viele Kunden Dienste in anspruch nehmen, die permanent Bandbreite belegen, aber ihren Anschluss bei weitem noch nicht ausschöpfen, z.B. Videostreaming.
Naja, FTTB/H hat dann aber auch nicht mehr viel mit der Kabelstruktur zu tun, auch wenn so ein Netz von einem ursprünglichen Kabelanbieter aufgebaut wird. Und das hebelt natürlich meine Aussage aus, dass man im Kabelnetz solche Angaben nicht verlässlich geben kann, denn das beschränkt sich darauf, dass eben auch ein Kabelnetz verwendet wird.cryon1cang3l hat geschrieben:Doch gibt es. Da müsste man aber so schalten das z.B. die angegebene Bandbreite von sagen wir mal 400mbit/s garantiert werden kann.
Also: 4 Kunden pro Segment, das Segment ins Haus (also FTTB mit dem Node im Keller versteht sich). Die teilen sich dann die besagten 1,4gbit/s auf 4 Anschlüsse. Da es nicht sehr wahrscheinlich ist, das alle 4 auch richtig böse ziehen, wird man auch seine 400mbit/s bekommen.
BTW wenn ich mir hier so manche Häuser anschaue, kommt man mit EINEM FTTB-Anschluss, der dann für 4 Kunden reicht, auch nichtmehr sonderlich weit.
Letztendlich ist alles irgendwo shared und überbucht, was anderes macht auch überhaupt keinen Sinn. Auch wenn man bei (VDSL) die TAL für sich alleine hat, muss der DSLAM-Uplink nicht genug Bandbreite haben, um wirklich alle davon geschalteten DSL-Anschlüsse gleichzeitig mit voller Geschwindigkeit zu versorgen. Irgend ein Uplink ist immer irgendwo überbucht und wie man bei KDG auch schon öfter gesehen hat, kann auch das Peering limitieren. Stellt sich dann nur die Frage, ob das dann immernoch die Geschwindigkeit betrifft, die mir immer zur Verfügung gestellt werden muss?
-
- Newbie
- Beiträge: 83
- Registriert: 12.06.2016, 22:26
Re: Transparenzverordnung Internetanbieter müssen tatsächliche Geschwindigkeit nennen
Es muss halt irgendwo einen fixen Mittelwert geben. Es ist klar das Internet nicht so einfach aufgebaut ist, es ist ein Netzwerk wo extrem viele Leute und Technologien mitmischen die sich eben nicht zu 100% genau so verhalten wie im Vertrag steht - geht technisch nicht. Aber garantierte Bandbreiten sind der erste Schritt in die richtige Richtung - die Segmente nicht überbuchen und im Bedarfsfall auch auszubauen, bevor die Probleme auftauchen. Monitoring der Netzwerke ist aktuell die wichtigste Aufgabe vom Anbieter - damit Probleme nicht entstehen oder schnellstmöglich behoben werden, ohne das der Kunde viel davon mitbekommt. Lässt man das schleifen, hat man verärgerte Kunden.