Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Wenn der Sinn gewesen wäre, dass nur der Kunde einen Vorteil daraus zieht, hätte man sich die 3 Monate ja auch gleich sparen können, oder nicht? Hat man aber nicht... Warum wohl?
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bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

Ich werde es jedenfalls versuchen und mich auf diese Urteil berufen.
Ob ich den Rechtsweg einschlage, hängt von Vodafone ab.
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

@berliner69
Ich streite nicht ab, dass auch deine Argumente, was den Beginn der Kündigungsfrist angeht, nachvollziehbar sind. Nur leider steht dazu halt nichts ausdrücklich im Gesetz. Und deshalb war halt das Amtsgericht Köln auch nicht deiner Meinung, sondern hat geurteilt, dass die Kündigung mit Zugang rechtswirksam ist und die Frist ab da zu laufen beginnt. Im übrigen gibt es auch durchaus Fälle, in denen der Umzug nicht drei Monate vorher bekannt ist. (Wobei das keine Rolle spielt)

Bleibt abzuwarten, ob noch mehr Kunden den Rechtsweg beschreiten, was andere Gerichte urteilen, ob im Falle des Unterliegens die betroffenen Provider ihre Praxis ändern, ob der Gesetzgeber tätig wird, was die Verbraucherschützer dazu meinen oder ob irgednwann mal der BGH damit befasst wird. Es bleibt spannend.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Der Haken ist nur, dass das Urteil in Köln noch nicht rechtswirksam ist, wenn ich es richtig gelesen habe. Zudem können andere Grichte wieder ganz anders urteilen.
Einen noch genaueren Gesetzestext wird es vermutlich deshalb nicht geben, weil man sich nicht in Vertragsdetails einmischen will.
Ich würde es aber auch besser finden, wenn es eindeutiger formuliert wäre.
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bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

Es sollte sehr wohl endlich reguliert werden.
Umzug ist kein Versuch aus einem ungeliebten Vertrag zu kommen, deshalb sollten die 3 Monate ab Kündigungszeitpunkt gelten.

Ich denke diese Urteile werden sich häufen.
bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

berlin69er hat geschrieben:Der Haken ist nur, dass das Urteil in Köln noch nicht rechtswirksam ist, wenn ich es richtig gelesen habe. Zudem können andere Grichte wieder ganz anders urteilen.
Einen noch genaueren Gesetzestext wird es vermutlich deshalb nicht geben, weil man sich nicht in Vertragsdetails einmischen will.
Ich würde es aber auch besser finden, wenn es eindeutiger formuliert wäre.
Das Urteil ist aus 01.2016 also ist die Frist für etwaige Widersprüche verstrichen falls nicht geschehen, und ich konnte nirgends lesen, es sei widersprochen worden.
reneromann
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

Das Problem mit dem Urteil ist, dass das Urteil eines Amtsgerichts nicht bindend ist...

Ob ein anderes AG genau so entscheidet oder nicht steht in den Sternen...
Die Frage ist jedoch, wie der Umzug nachgewiesen wird - und da dürfte dann nur eine Meldebescheinigung ausreichend sein, da diese erst nach dem Umzug ausgestellt wird. Heißt aber auch, dass frühestens zum nachgewiesenen Umzugszeitpunkt gekündigt werden kann und dieser Zeitpunkt auch nachgewiesen werden muss.

Ohne Nachweis keine 3-Monats-Frist...
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Genau das wurde ja in dem Kölner Urteil auch festgehalten: der Umzugsternin muss feststehen. Im Fall des TE wäre das dann der 1.8.16... Liegt der Termin innerhalb der 3 Monate, ab Kündigung, verkürzt sich diese Frist entsprechend oder verlängert sich, bis zum eigentlichen Umzug.
Aber wie schon geschrieben: ein anderes Gericht könnte, auf dieser Ebene ganz anders entscheiden (zumal es hier zudem um spezielle Umstände, mit Umzug ins Ausland ging). Ich denke, das weiß auch KDG und hat vermutlich deshalb keinen Widerspruch eingelegt.
Ein Beispielurteil dürfte auch nicht ausreichen.
Aber wäre schön, wenn wir erfahren, wie es ausgegangen ist...
bormo hat geschrieben:Es sollte sehr wohl endlich reguliert werden.
Umzug ist kein Versuch aus einem ungeliebten Vertrag zu kommen, deshalb sollten die 3 Monate ab Kündigungszeitpunkt gelten.
Bist du nicht einen 24 Monatsvertrag eingegangen, mit entsprechenden Vergünstigungen? Meinst du nicht, dem Anbieter steht da sowas, wie eine Entschädigung zu? Oder gelten Veträge plötzlich nichts mehr?
Und was macht dich so sicher, dass ein Umzug nicht ausgenutzt wird? Du kannst nur für dich selbst sprechen...
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bormo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von bormo »

berlin69er hat geschrieben:Bist du nicht einen 24 Monatsvertrag eingegangen, mit entsprechenden Vergünstigungen? Meinst du nicht, dem Anbieter steht da sowas, wie eine Entschädigung zu? Oder gelten Veträge plötzlich nichts mehr?
Und was macht dich so sicher, dass ein Umzug nicht ausgenutzt wird? Du kannst nur für dich selbst sprechen...
Nun die Verträge werden ja mit 24 Monaten Laufzeit angeboten:

"Internet & Phone Kabel 100 Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde"

Also hat der Kunde keine Möglichkeit eine kürzere Laufzeit zu wählen.

Somit gleicht es einer "friss oder stirb" Vorgehensweise bei der das Monopol schamlos ausgenutzt wird.
Auf dieser Grundlage wird es künftig sicher OLG Entscheide geben.
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Thyrael
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Thyrael »

Der Kunde muss doch aber kein Angebot annehmen das ihm nicht gefällt. Die Monopol-Keule zu schwingen ist doch arg langweilig. :roll: