Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
@Krummlasche
Das ist substanzloses Geschwätz! Wie ich mehrmals schrieb, ist der Gesetzestext eben NICHT eindeutig. Ich habe auch volles Verständnis dafür, dass VF es eben so auslegt, wie es gehandhabt wird. NUR gibt es eben auch eine andere Meinung und die wurde durch das AG Köln mit einem Urteil bestätigt. Vollkommen klar, dass ein anderes Gericht wieder anders entscheiden kann. Aber zu schreiben, nur weil VF es so macht wird es schon richtig sein, ist ein Zeichen dafür, dass eigenes Denken schwerfällt. VF hat, ebenso wie zahlreiche andere Unternehmen auch, in der Vergangenheit von Gerichten öfter hören müssen, dass gewisse Dinge nicht mit Recht und Gesetz zu vereinbaren sind. Das ist nciht weiter schlimm, dafür gibt es nunmal die Rechtsprechung.
Im übrigen ist es absolut nicht "putzig" wenn ein einzelner vor Gericht geht, sondern sein gutes Recht.(In Deutschland ist es zudem der Regelfall, dass ein Einzelner vor Gericht geht) Und der "Kölner Jung" hat damit für ein interessantes Urteil gesorgt, auch wenn es nur um einen relativ geringen Betrag ging.
Es wäre schön, wenn der eine oder andere mal sein Firmendenken ablegen könnte und auch andere Meinungen respektierte.
Das ist substanzloses Geschwätz! Wie ich mehrmals schrieb, ist der Gesetzestext eben NICHT eindeutig. Ich habe auch volles Verständnis dafür, dass VF es eben so auslegt, wie es gehandhabt wird. NUR gibt es eben auch eine andere Meinung und die wurde durch das AG Köln mit einem Urteil bestätigt. Vollkommen klar, dass ein anderes Gericht wieder anders entscheiden kann. Aber zu schreiben, nur weil VF es so macht wird es schon richtig sein, ist ein Zeichen dafür, dass eigenes Denken schwerfällt. VF hat, ebenso wie zahlreiche andere Unternehmen auch, in der Vergangenheit von Gerichten öfter hören müssen, dass gewisse Dinge nicht mit Recht und Gesetz zu vereinbaren sind. Das ist nciht weiter schlimm, dafür gibt es nunmal die Rechtsprechung.
Im übrigen ist es absolut nicht "putzig" wenn ein einzelner vor Gericht geht, sondern sein gutes Recht.(In Deutschland ist es zudem der Regelfall, dass ein Einzelner vor Gericht geht) Und der "Kölner Jung" hat damit für ein interessantes Urteil gesorgt, auch wenn es nur um einen relativ geringen Betrag ging.
Es wäre schön, wenn der eine oder andere mal sein Firmendenken ablegen könnte und auch andere Meinungen respektierte.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und keiner hat ja behauptet, dass VF illegal handelt, sie legen das Gesetz halt so aus der Kunde anders und das LG Köln ebenfalls und ein anderes LG vielleicht wieder anders...
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- Insider
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Das hier einige VF/KD-Mitarbeiter mitlesen und auch -schreiben ist normal.bormo hat geschrieben:Ein LG hat ja schon gegen Vodafone entschieden. Es ist nur eine Frage der Zeit. "Putzig" ist hier garnichts.Krummlasche hat geschrieben:Ich finde das immer so putzig, wenn ein einzelner meint, vor Gericht gehen zu wollen, um DEN Präzedenzfall schaffen zu können. Die Regelung wird bei Vodafone tausendfach, jeden Tag angewendet, ohne Aussicht auf Kündigung zum Umzugstag o.ä. ! Verbrenne Zeit, Geld und Mühe für nichts, der Weg steht dir frei. Nur bitte einmal kurz nachdenken, warum es bisher noch immer so angewandt wird- höchstwahrscheinlich, weil das rechtlich so zulässig ist. Auch Vodafone hat Anwälte und die Jungs hätten unter Garantie schon eingegriffen, wenn das illegal wäre, wie es umgesetzt wird. Wie Kollege @Berliner schon schrieb:kabel_fan hat geschrieben:@Krummlasche
Klar geregelt ist überhaupt nichts - siehe AG Köln.
Informiert uns, solltet ihr Erfolg haben. Dürfte dann aber sowieso den Medien zu entnehmen sein.Wenn der Sinn gewesen wäre, dass nur der Kunde einen Vorteil daraus zieht, hätte man sich die 3 Monate ja auch gleich sparen können, oder nicht? Hat man aber nicht... Warum wohl?
Ich habe das Gefühl, dass hier einige KDG Mitarbeiter als Kunden getarnt ihr Unwesen treiben.
Sieht sehr nach Einschüchterungsversuchen aus.
Trotzdem sollte man sich selbst fragen, ob es einem den Aufwand Wert ist, wegen ~100..150 Euro ein Gerichtsverfahren einzugehen, bei dem man das ganze Risiko selbst trägt.
Denn es gilt noch immer folgender Satz: Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind 3 verschiedene Paar Schuhe.
Vielleicht eher, weil die Kosten und die Aussichten auf Erfolg nicht gut genug sind.Dass es noch nicht vor den BGH geschaft hat liegt daran, dass die meisten Kunden den Rechtsweg wegen 3 Monatsgebühren scheuen.
Nur wenn viele LG dieselbe Entscheide treffen, wird es mit der Abzocke aufhören.
Und das Risiko auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben, ist durchaus nicht gerade gering.
Da ist dann -ähnlich wie beim Blitzerbild für 15 Euro- die Frage: Bezahle ich es einfach -oder- binde ich mir eine Menge Zeit und Geld ans Bein, nur um am Ende das Geld zu sparen.
Denn wenn die Sache so klar ist, wie immer behauptet: Warum haben dann die Verbraucherzentralen noch keine Abmahnungen verschickt -oder- in Musterurteilen vor dem BGH entsprechende Grundsatzurteile erwirkt?
Vielleicht weil die realistisch sind und wissen, dass das Risiko eines Prozessverlustes so groß ist, dass es sich nicht lohnt...
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- Kabelfreak
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Jo. Und warum wird es dann von Vodafone immer noch so angewandt? Hm?bormo hat geschrieben:Ein LG hat ja schon gegen Vodafone entschieden.
Doch. Du bist putzig, vor allem deshalb:"Putzig" ist hier garnichts.
Weil man dir nicht nach dem Mund redet, suchst du Verschwörungstheorien und unterstellst mir Mitarbeiterschaft bei Vodafone. Läuft bei dir!Ich habe das Gefühl, dass hier einige KDG Mitarbeiter als Kunden getarnt ihr Unwesen treiben.
Sieht sehr nach Einschüchterungsversuchen aus.
Abzocke, aha. Du hast dich für einen Vertrag mit einer Laufzeit entschieden, es ist nicht das Problem von Vodafone, wenn deine Vorraussetzungen entfallen, um den Vertrag erfüllen zu können. Das Unternehmen kalkuliert mit geschlossenen Verträgen.Nur wenn viele LG dieselbe Entscheide treffen, wird es mit der Abzocke aufhören.
Das kannst du auch noch mehrmals schreiben, dadurch wird die Regelung dennoch nicht gekippt.Wie ich mehrmals schrieb, ist der Gesetzestext eben NICHT eindeutig.
Genau. Querulanten sind da auch nicht viel besser.Aber zu schreiben, nur weil VF es so macht wird es schon richtig sein, ist ein Zeichen dafür, dass eigenes Denken schwerfällt.
Das mache ich! Ich akzeptiere jede andere Meinung, deshalb darf ich aber dennoch dagegen stänkern. Weil es eben meine Meinung ist.Es wäre schön, wenn der eine oder andere mal sein Firmendenken ablegen könnte und auch andere Meinungen respektierte.
Nee, nur freundlicher ausgedrückt!Und keiner hat ja behauptet, dass VF illegal handelt
Seltsam, aber so steht es geschrieben ..Denn wenn die Sache so klar ist, wie immer behauptet: Warum haben dann die Verbraucherzentralen noch keine Abmahnungen verschickt -oder- in Musterurteilen vor dem BGH entsprechende Grundsatzurteile erwirkt?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Es ist ein Riesenunterschied, ob man schreibt: "Vodafone handelt richtig" oder "Ich bin der meinung, Vodafone handelt richtig".
Wenn du das nur meinst, ist es schon in Ordnung. Wenn du es aber behauptest, ist es das nicht.
So, das soll es für mich gewesen sein. Interessieren würde mich nur, ob VF Rechtsmittel einlegen würde, falls ein Kunde unter Berufung auf das "Kölner Urteil" im "Umzugsfall" die Zahlungen verweigerte, da es nach seiner Auffassung keinen Rechtsgrund dafür gibt. Ich vermute fast, dass VF aus "Kulanzgrtünden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" auf die Zahlung verzichtete, weil man das Prozeßrisiko nicht eingehen möchte.
Wenn du das nur meinst, ist es schon in Ordnung. Wenn du es aber behauptest, ist es das nicht.
So, das soll es für mich gewesen sein. Interessieren würde mich nur, ob VF Rechtsmittel einlegen würde, falls ein Kunde unter Berufung auf das "Kölner Urteil" im "Umzugsfall" die Zahlungen verweigerte, da es nach seiner Auffassung keinen Rechtsgrund dafür gibt. Ich vermute fast, dass VF aus "Kulanzgrtünden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" auf die Zahlung verzichtete, weil man das Prozeßrisiko nicht eingehen möchte.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wenn das so rüber kam, bitte ich um Entschuldigung. Ich möchte niemanden persönlich angreifen, ich wollte nur meine Sicht der Dinge schreiben. Schönen Abend noch!kabel_fan hat geschrieben:Es ist ein Riesenunterschied, ob man schreibt: "Vodafone handelt richtig" oder "Ich bin der meinung, Vodafone handelt richtig".
Wenn du das nur meinst, ist es schon in Ordnung. Wenn du es aber behauptest, ist es das nicht.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann passt ja alles. War ich wohl auf der falschen Schiene unterwegs. Gute Nacht
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
weil zu wenige vor Gericht ziehenJo. Und warum wird es dann von Vodafone immer noch so angewandt? Hm?
Dein Ton lässt mich in der Tat daran zweifeln, allerdings kann es ja auch ne Art "Ventil" sein, da du ja in de Firma "kuschen" musst.Weil man dir nicht nach dem Mund redet, suchst du Verschwörungstheorien und unterstellst mir Mitarbeiterschaft bei Vodafone. Läuft bei dir!
Das Unternehmen legt das TKG natürlich zum eigenen Vorteil aus, ich sehe es anders.Abzocke, aha. Du hast dich für einen Vertrag mit einer Laufzeit entschieden, es ist nicht das Problem von Vodafone, wenn deine Vorraussetzungen entfallen, um den Vertrag erfüllen zu können. Das Unternehmen kalkuliert mit geschlossenen Verträgen.
Interessant auch hier nachzulesen:
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut- ... gungsfrist
ZItat:
ür den Anbieter beginnen die drei Monate Kündigungsfrist mit dem Einzug in die neue Wohnung. Im Fall der Kundin also erst Ende Dezember, weshalb die Kündigungsfrist bis Ende März dauert und sie nun drei Monate weiter bezahlen muss. Eine Unternehmenssprecherin bestätigte diese Praxis auf Anfrage, wies jedoch auch daraufhin, dass sich Kabel Deutschland dabei an die gesetzlichen Vorgaben halte. Aber stimmt das eigentlich? „In der Gesetzesnovelle steht nur, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt und dass drei Monate Kündigungsfrist dazugehören. Wann die Frist beginnt und endet, ist nicht festgelegt“, erklärt Bradel. Dass der Anbieter ein Interesse daran habe, dass der Kunde möglichst lange zahle, sei klar, meint der Verbraucherschützer.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
BTW freue ich mich schon darauf, dass mein Nachmieter ab dem Einzugsdatum einen Vertrag mit KDG abschließt.
In diesem Moment, wenn KDG für die noch von mir bezahlte Leitung Entgelt vom Nachmieter bezieht, gibt es ne Klage wegen Erschleichens von Leistungen, denn dann gibt es die klassische "Doppelbuchung" und das ist definitiv strafrechtlich relevant.
In diesem Moment, wenn KDG für die noch von mir bezahlte Leitung Entgelt vom Nachmieter bezieht, gibt es ne Klage wegen Erschleichens von Leistungen, denn dann gibt es die klassische "Doppelbuchung" und das ist definitiv strafrechtlich relevant.
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wie kommste denn da drauf? KD will doch kann aber deinen Vertrag wegen dir nicht erfüllen, ob dein Nachmieter einen neuen Vertrag mit KD hat ist völlig irrelevant...