Den Schaltkasten aufbrechen, nen Sperrfilter am Verstärker entfernen, oder eben eine durch VFKD montierte Abdeckung an der Dose entfernen (und dann über Kabel fernsehen, ohne was zu zahlen), fällt alles unter "Erschleichen von Leistungen", und das ist sogar ne Straftat. Von dem her würde ich das lieber bleiben lassen.brixmaster hat geschrieben:Der Begriff Schmarotzer stimmt aber technisch nicht, denn anderen VF/KDG Kunden wird dadurch nichts weggenommen.
Problematischer wäre es, wenn der Schaltkasten aufgebrochen würde, um kostenfrei Kabel sehen zu können.
TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Und was meinst du, wer die Wartung und dem Unterhalt der Anlage bezahlt?brixmaster hat geschrieben:Der Begriff Schmarotzer stimmt aber technisch nicht, denn anderen VF/KDG Kunden wird dadurch nichts weggenommen.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
mit dieser Begründung kannst du dann auch mit der Bahn schwarz fahrenbrixmaster hat geschrieben:Der Begriff Schmarotzer stimmt aber technisch nicht, denn anderen VF/KDG Kunden wird dadurch nichts weggenommen.
Problematischer wäre es, wenn der Schaltkasten aufgebrochen würde, um kostenfrei Kabel sehen zu können.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Der Preis stimmt auch nicht. Als Internet/Telefonkunde zahlst du nur 13,99 Euro/mtl.applebenny hat geschrieben:Hallo,
ich zahle keinen Kabelanschluss über die Nebenkosten meines Mietvertrages, dementsprechend müsste ich für Basis HD das Paket für 18,99 Euro buchen.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Natürlich stimmt das, eigentlich wollte ich auch nur ausdrücken, das die Dose in seiner Wohnung ist, und wenn es von außen nicht sichtbar ist die Manipulation weniger Probleme hat.Den Schaltkasten aufbrechen, nen Sperrfilter am Verstärker entfernen, oder eben eine durch VFKD montierte Abdeckung an der Dose entfernen (und dann über Kabel fernsehen, ohne was zu zahlen), fällt alles unter "Erschleichen von Leistungen", und das ist sogar ne Straftat. Von dem her würde ich das lieber bleiben lassen.
Politisch unkorrekt natürlich....
Da er ja schon Internet nutzt und bezahlt, und durch die Schwarznutzung von TV keine erhöhten Ressourcen verbraucht werden, er den anderen auch nichts wegnimmt.Und was meinst du, wer die Wartung und dem Unterhalt der Anlage bezahlt?
Ich bezog mich auch den wütend eingebrachten Begriff: Schmarotzer. Genau wie der Schwarzfahrer, es sei denn man berechnet denn sein Gewicht, in Bezug auf das die Bimmel dann mehr Energie benötigt.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Und wenn alle nur noch Internet buchen und bezahlen, sich aber den TV-Zugang erschleichen,brixmaster hat geschrieben: Da er ja schon Internet nutzt und bezahlt, und durch die Schwarznutzung von TV keine erhöhten Ressourcen verbraucht werden, er den anderen auch nichts wegnimmt.
wer bezahlt dann den Betrieb der Fernsehtechnik in den Kopfstellen?
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Wie legal ist es eigentlich, dass VFKD in einem verschlossenen Kasten ohne vertragliche Grundlage den Hausstrom anzapft...? Erschleicht sich VFKD da nicht vielleicht sogar selbst eine Leistung?DerSarde hat geschrieben:Den Schaltkasten aufbrechen, nen Sperrfilter am Verstärker entfernen, oder eben eine durch VFKD montierte Abdeckung an der Dose entfernen (und dann über Kabel fernsehen, ohne was zu zahlen), fällt alles unter "Erschleichen von Leistungen", und das ist sogar ne Straftat. Von dem her würde ich das lieber bleiben lassen.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
unrecht gegen unrecht aufrechnen war noch nie eine gute Ideerobert_s hat geschrieben: Wie legal ist es eigentlich, dass VFKD in einem verschlossenen Kasten ohne vertragliche Grundlage den Hausstrom anzapft...? Erschleicht sich VFKD da nicht vielleicht sogar selbst eine Leistung?
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Nein, VFKD erschleicht dabei keine Leistung, weil VFKD im Anschlussvertrag zum Gebäude als auch in den Einzelverträgen sich diese Stellung von Hausstrom hat zusichern lassen.robert_s hat geschrieben:Wie legal ist es eigentlich, dass VFKD in einem verschlossenen Kasten ohne vertragliche Grundlage den Hausstrom anzapft...? Erschleicht sich VFKD da nicht vielleicht sogar selbst eine Leistung?DerSarde hat geschrieben:Den Schaltkasten aufbrechen, nen Sperrfilter am Verstärker entfernen, oder eben eine durch VFKD montierte Abdeckung an der Dose entfernen (und dann über Kabel fernsehen, ohne was zu zahlen), fällt alles unter "Erschleichen von Leistungen", und das ist sogar ne Straftat. Von dem her würde ich das lieber bleiben lassen.
Heißt: Wer einen Kabelanschlussvertrag hat, hat dafür unterschrieben, die Geräte von VFKD auf eigene Kosten mit Strom zu versorgen.
Erschleichen würde übrigens nur dann klappen, wenn VFKD sich unter Umgehung des Zählers an das Stromnetz des Energienetzbetreibers anschließen würde. Da die Geräte aber -wie schon angemerkt- jedoch HINTER dem Zähler angeschlossen sind, ist es zumindest kein Erschleichen von Leistungen in Bezug auf den Energienetzbetreiber. Und da der Eigentümer des Hauses der Errichtung der Anlage (mit dem Wissen der Kosten für den Strom) zugestimmt hat, kann VFKD auch hier keine Leistung erschleichen.
In dem Moment, wo der Vertrag gekündigt wird, muss jedoch VFKD die Anlage selbst stilllegen -oder- dem Eigentümer die Stilllegung ermöglichen -und- wenn der Eigentümer es wünscht, die Anlage komplett zurückbauen.