Routerzwang soll nun doch fallen
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Hi,
jop der Punkt mit der Verpackung. Was passiert, wenn ich diese nach einer längeren Mietzeit z. B. 2/3 Jahre nicht mehr habe?
Ebenso ist es eine gute Frage: Was passiert, wenn die Box durch Überspannung bzw. durch ein fehlgeschlagenes FW Update beschädigt wird? Erfolgt in diesem Fall ein kostenloser Ersatz?
jop der Punkt mit der Verpackung. Was passiert, wenn ich diese nach einer längeren Mietzeit z. B. 2/3 Jahre nicht mehr habe?
Ebenso ist es eine gute Frage: Was passiert, wenn die Box durch Überspannung bzw. durch ein fehlgeschlagenes FW Update beschädigt wird? Erfolgt in diesem Fall ein kostenloser Ersatz?
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- Kabelfreak
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Gegenfrage: Was passiert, wenn du andere gemietete Sachen nach Vertragsende nicht vollständig zurück gibst?Tom_123 hat geschrieben:jop der Punkt mit der Verpackung. Was passiert, wenn ich diese nach einer längeren Mietzeit z. B. 2/3 Jahre nicht mehr habe?
Schutz gegen Überspannung wie auch die Vermeidung anderer Schäden durch äußere Einwirkung liegt nichtEbenso ist es eine gute Frage: Was passiert, wenn die Box durch Überspannung bzw. durch ein fehlgeschlagenes FW Update beschädigt wird? Erfolgt in diesem Fall ein kostenloser Ersatz
in der Verantwortung des Vermieters, sondern in der des Besitzers. Ein fehlgeschlagenes FW-Update ist evtl. ein
anderer Sachverhalt.
Zuletzt geändert von Trebo am 20.07.2016, 00:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
AGB lesen hilft....Tom_123 hat geschrieben:Hi,
jop der Punkt mit der Verpackung. Was passiert, wenn ich diese nach einer längeren Mietzeit z. B. 2/3 Jahre nicht mehr habe?
Ebenso ist es eine gute Frage: Was passiert, wenn die Box durch Überspannung bzw. durch ein fehlgeschlagenes FW Update beschädigt wird? Erfolgt in diesem Fall ein kostenloser Ersatz?
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich denke nicht, dass die AGB Verbraucherschutz konform sind. Auch im Handel kann der Verkäufer, meines Wissens nicht mehr verlangen, dass die Originalverpackung bei Rückgabe unbeschädigt bzw. überhaupt dabei ist.
Ob das auf Mietverträge auch zutrifft, weiß ich nicht. Gegebenenfalls wäre auch eine Strafzahlung dafür fällig, die aufgrund des geringen Matarialaufwands aber eher im Cent-Bereich anzusiedeln wäre...
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Hier ist aber genau der Knackpunkt: Beim Verkauf und der anschließenden Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gelten andere Regeln als beim Mieten!berlin69er hat geschrieben:Ich denke nicht, dass die AGB Verbraucherschutz konform sind. Auch im Handel kann der Verkäufer, meines Wissens nicht mehr verlangen, dass die Originalverpackung bei Rückgabe unbeschädigt bzw. überhaupt dabei ist.
Ein Blick ins BGB hätte genügt. Für Mietverträge gelten andere Regeln als für Kaufverträge.Ob das auf Mietverträge auch zutrifft, weiß ich nicht.
Die von dir angesprochenen Regelungen gelten nur für Kaufverträge, da es dem Kunden hier nicht zuzumuten ist, die Verpackung über den gesamten Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum aufzubewahren [denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass "normalerweise" ein Gerät keinen Mangel aufweist].
Bei Mietverträgen hingegen ist die Mietsache jedoch vollständig zurückzugeben, d.h. inklusive dem gesamten Zubehör -UND- der Verpackung. Ob der Vermieter bei Verlust oder anderweitige, über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende, Beschädigungen Schadenersatz geltend macht oder nicht, ist alleine dem Vermieter überlassen.
Je nach Alter des Geräts können da auch mehrere Euro Wertverlust zusammenkommen.Gegebenenfalls wäre auch eine Strafzahlung dafür fällig, die aufgrund des geringen Matarialaufwands aber eher im Cent-Bereich anzusiedeln wäre...
Immerhin kann es ja sein, dass das Gerät nach kurzer Mietdauer verkauft werden soll - und da mindert eine fehlende Verpackung sehr wohl den Verkaufswert.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Aber es kann doch nur der Wert der Verpackung berücksichtigt werden (Materialwert), denn ein fiktiver Verlust, bei möglichen Wiederverkauf kann doch garnicht genau beziffert werden.
Ein Pappkarton und etwas Folie, rechtfertigt keine Strafzahlung, die über 1€ hinaus geht.
Schöner Fall für Juristen...
Hier aber OT.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
das dürfte wohl richtig sein:)spooky hat geschrieben:Angeblich soll da easybell dahinter stecken...
je mehr man weiß, desto mehr weiß man, dass man NICHTS weiß
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Nein, es darf der Wertverlust berücksichtigt werden, alternativ die Kosten zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzes (und das geht über den Materialwert hinaus - der Materialwert wäre ja nur der Preis eines gleich großen Pappkartons, ggfs. plus Einlagen, jedoch ohne jegliche Bedruckung). Vergleiche es einfach mit einem geleasten PKW - wenn du ihn am Ende der Vertragslaufzeit ohne jegliche Macken abgibst, bezahlst du nichts. Wenn er Macken hat, bezahlst du die Reparatur und/oder den Wertverlust, der durch die Reparatur entstanden ist.berlin69er hat geschrieben:Aber es kann doch nur der Wert der Verpackung berücksichtigt werden (Materialwert), denn ein fiktiver Verlust, bei möglichen Wiederverkauf kann doch garnicht genau beziffert werden.
Ein Pappkarton und etwas Folie, rechtfertigt keine Strafzahlung, die über 1€ hinaus geht.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Dann beziffre doch mal den Wertverlust, einer fehlenden Verpackung?! Um beim Auto zu bleiben: das Auto selbst (die Fritzbox) ist im tadellosen Zustand, es fehlt allerdings die Folie um das Serviceheft (Verpackung)...
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Guckt man doch einfach mal bei Amazon.
FritzBox 7490:
neu: 195 €
gebraucht:
"wie neu": 195 €
"sehr gut": Verpackung hat Schönheitsfehler: 176 €
Wenn die Verpackung keinen Wertverlust bringen würde, würde man diese ja anders einsortieren...
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Gruß ⓢⓔⓑⓐⓢⓣⓘⓐⓝ