Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eben mitgeteilt, dass er VodafoneKabeldeutschland gekündigt hat. Es wird alles auf Glasfaser(willy-tel) umgestellt. Ich zahle meine Grundgebühr über die Miete. Internet/Telefon/HD zahle ich selbst.
Ab 2017 kann ich kein VodafoneKabeldeutschland mehr empfangen, selbst wenn ich wollte. Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ab dem Zeitpunkt an dem ich keinen Empfang mehr habe oder schon 3-Monate früher?
mein Vermieter hat mir eben mitgeteilt, dass er VodafoneKabeldeutschland gekündigt hat. Es wird alles auf Glasfaser(willy-tel) umgestellt. Ich zahle meine Grundgebühr über die Miete. Internet/Telefon/HD zahle ich selbst.
Ab 2017 kann ich kein VodafoneKabeldeutschland mehr empfangen, selbst wenn ich wollte. Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ab dem Zeitpunkt an dem ich keinen Empfang mehr habe oder schon 3-Monate früher?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
In dem Fall sollte dich die KDG zum Ende der Empfangbarkeit Sonderkündigen. Also du wirst gekündigt und musst selbst nix machen. So war es bei meinen Eltern bei der Umstellung von Primacom auf HL Com
Paket: Internet, Phone & TV Komfort Vielfalt HD Kabel 200 V
Hardware: FRITZ!Box 6490 (kdg), Sagemcom RCI88-1000 KDG, Smit CI+ Modul (Zweitkarte), Vodafone Giga TV (Beta)
[img]https://www.speedtest.net/result/5273396648.png[/img]
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Prinzipiell hast nicht du ein Sonderkündigungsrecht, sondern VF hat das Sonderkündigungsrecht.andy040 hat geschrieben:Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eben mitgeteilt, dass er VodafoneKabeldeutschland gekündigt hat. Es wird alles auf Glasfaser(willy-tel) umgestellt. Ich zahle meine Grundgebühr über die Miete. Internet/Telefon/HD zahle ich selbst.
Ab 2017 kann ich kein VodafoneKabeldeutschland mehr empfangen, selbst wenn ich wollte. Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ab dem Zeitpunkt an dem ich keinen Empfang mehr habe oder schon 3-Monate früher?
Denn sie können aufgrund der fehlenden Genehmigung des Vermieters ihre Dienstleistung nicht weiter anbieten und werden dich daher zum Ende der Versorgung (bis zu diesem Zeitpunkt laufen die Verträge, sofern du nicht vorher "regulär" kündigst) kündigen.
Es gibt jedoch kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, da du als Kunde -wie der Anbieter auch- an den Vertrag gebunden bist. Immerhin gibt's ja keine Gründe von deiner Seite für eine Sonderkündigung - diesen gäbe es frühestens, wenn VF die Leistung einstellt und du als Kunde auf Erfüllung bestehst [daher kündigt VF auch zum Ende der Versorgung].
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Danke.
Bedeutet das ich zahle keinen Monat extra? Also keine Frist in der ich nix empfange aber zahlen muss?
Bedeutet das ich zahle keinen Monat extra? Also keine Frist in der ich nix empfange aber zahlen muss?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Richtig...andy040 hat geschrieben:Danke.
Bedeutet das ich zahle keinen Monat extra? Also keine Frist in der ich nix empfange aber zahlen muss?
Der Vertrag wird zu dem Datum beendet, an dem die Versorgung eingestellt wird.
Es kann jedoch sein, dass du noch für den Monat eine Rechnung in voller Höhe erhältst, die dann jedoch über die Abschlussrechnung wieder korrigiert wird.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wieso hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht? Vodafone kann nicht liefern, Kunde kann kündigen... in dem Fall kann doch der Kunde nichts dafür... oder versteh ich da was falsch?reneromann hat geschrieben:Prinzipiell hast nicht du ein Sonderkündigungsrecht, sondern VF hat das Sonderkündigungsrecht.andy040 hat geschrieben:Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eben mitgeteilt, dass er VodafoneKabeldeutschland gekündigt hat. Es wird alles auf Glasfaser(willy-tel) umgestellt. Ich zahle meine Grundgebühr über die Miete. Internet/Telefon/HD zahle ich selbst.
Ab 2017 kann ich kein VodafoneKabeldeutschland mehr empfangen, selbst wenn ich wollte. Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ab dem Zeitpunkt an dem ich keinen Empfang mehr habe oder schon 3-Monate früher?
Denn sie können aufgrund der fehlenden Genehmigung des Vermieters ihre Dienstleistung nicht weiter anbieten und werden dich daher zum Ende der Versorgung (bis zu diesem Zeitpunkt laufen die Verträge, sofern du nicht vorher "regulär" kündigst) kündigen.
Es gibt jedoch kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, da du als Kunde -wie der Anbieter auch- an den Vertrag gebunden bist. Immerhin gibt's ja keine Gründe von deiner Seite für eine Sonderkündigung - diesen gäbe es frühestens, wenn VF die Leistung einstellt und du als Kunde auf Erfüllung bestehst [daher kündigt VF auch zum Ende der Versorgung].
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Eben nicht ganz - bis zum Ende der Belieferung kann der Kunde nicht kündigen, weil VF ja liefert. Und zu dem Zeitpunkt verschickt VF aufgrund der dann fehlenden Lieferung die Kündigung.slang hat geschrieben:Wieso hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht? Vodafone kann nicht liefern, Kunde kann kündigen... in dem Fall kann doch der Kunde nichts dafür... oder versteh ich da was falsch?reneromann hat geschrieben:Prinzipiell hast nicht du ein Sonderkündigungsrecht, sondern VF hat das Sonderkündigungsrecht.andy040 hat geschrieben:Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eben mitgeteilt, dass er VodafoneKabeldeutschland gekündigt hat. Es wird alles auf Glasfaser(willy-tel) umgestellt. Ich zahle meine Grundgebühr über die Miete. Internet/Telefon/HD zahle ich selbst.
Ab 2017 kann ich kein VodafoneKabeldeutschland mehr empfangen, selbst wenn ich wollte. Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht? Gilt das ab dem Zeitpunkt an dem ich keinen Empfang mehr habe oder schon 3-Monate früher?
Denn sie können aufgrund der fehlenden Genehmigung des Vermieters ihre Dienstleistung nicht weiter anbieten und werden dich daher zum Ende der Versorgung (bis zu diesem Zeitpunkt laufen die Verträge, sofern du nicht vorher "regulär" kündigst) kündigen.
Es gibt jedoch kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, da du als Kunde -wie der Anbieter auch- an den Vertrag gebunden bist. Immerhin gibt's ja keine Gründe von deiner Seite für eine Sonderkündigung - diesen gäbe es frühestens, wenn VF die Leistung einstellt und du als Kunde auf Erfüllung bestehst [daher kündigt VF auch zum Ende der Versorgung].
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und wenn Vodafone nicht von sich aus kündigt?
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wenn VF nicht von sich aus kündigt, müsste der Kunde ab dem Tag der Nichtversorgung erst einmal die (Wieder-)Versorgung unter Fristsetzung anmahnen. Sofern die Frist nicht eingehalten wird, kann der Kunde aufgrund der Weigerung der Lieferung den Vertrag nach §314 BGB aus wichtigem Grund kündigen.Silverio hat geschrieben:Und wenn Vodafone nicht von sich aus kündigt?
D.h. der Kunde kann frühestens an dem Tag der Nichtversorgung PLUS Nachfrist -oder- am Tag der Nichtversorgung (bei endgültiger Weigerung des Anbieters) per sofort aus wichtigem Grund (-> §314 BGB) kündigen.
Soweit kommt es jedoch in der Regel nicht, weil VF genau weiß, dass die Kündigung eh ab dem Tag der Nichtversorgung gelten würde (-> Einstellung der Leistung, unabhängig von eventuell vom Kunden gesetzten Fristen) - und warum soll es sich VF schwieriger als notwendig machen? Zumal VF sich genau für solche Fälle sich ein außerordentliches Kündigungsrecht in den AGB vorbehält...
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Danke, eure Antworten haben mir weitergeholfen!reneromann hat geschrieben:Eben nicht ganz - bis zum Ende der Belieferung kann der Kunde nicht kündigen, weil VF ja liefert. Und zu dem Zeitpunkt verschickt VF aufgrund der dann fehlenden Lieferung die Kündigung.slang hat geschrieben:Wieso hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht? Vodafone kann nicht liefern, Kunde kann kündigen... in dem Fall kann doch der Kunde nichts dafür... oder versteh ich da was falsch?reneromann hat geschrieben:
Prinzipiell hast nicht du ein Sonderkündigungsrecht, sondern VF hat das Sonderkündigungsrecht.
Denn sie können aufgrund der fehlenden Genehmigung des Vermieters ihre Dienstleistung nicht weiter anbieten und werden dich daher zum Ende der Versorgung (bis zu diesem Zeitpunkt laufen die Verträge, sofern du nicht vorher "regulär" kündigst) kündigen.
Es gibt jedoch kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden, da du als Kunde -wie der Anbieter auch- an den Vertrag gebunden bist. Immerhin gibt's ja keine Gründe von deiner Seite für eine Sonderkündigung - diesen gäbe es frühestens, wenn VF die Leistung einstellt und du als Kunde auf Erfüllung bestehst [daher kündigt VF auch zum Ende der Versorgung].
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