Was heißt denn blenden lassen?berlin69er hat geschrieben:Meist gibt's ja den Zusammenhang zwischen schlechtem Netz bzw. Angebot mit zu geringer Geschwindigkeit bei (V)DSL und einer Segmentüberlastung im Kabelnetz, weil sich eben viele von dem KDG Angebot blenden lassen...
Hier ist Kabel die einzige Option. Es sei den man will DSL wo mit Mühe 6Mbit ankommen.
Und warum suchst du den "Fehler" beim Kunden, der eine angebotene Leistung in Anspruch nimmt, der Anbieter diese aber nicht erfüllen kann.
Hier sollten Regulierungsbehörde, Kartellamt & Co eingreifen und natürlich auch der Gesetzgeber.
Aber in Berlin und Brüssel faselt man ja lieber vom Gigabit Zeitalter und lässt sich selber feiern, als dafür zu sorgen
dass den Kunden auch das zu verfügunggestellt werden muss was er gebucht und der Provider zuvor angeboten hat.
Ein Anbieter kann nicht mit "Giga Speed" oder sonstigen Geschwindigkeiten werben und dann diese Leistung nicht erfüllen.
Das ist Wettbewerbsverzerrung, unlauterer Wettbewerb und schlicht betrug!
Also nicht der Kunde ist schuld oder "zu blöd". Der Anbieter muss seine Werbeversprechen dem Anpassung was er auch stabil und dauerhaft liefern kann. Ansonsten sind neben Entschädigungen für den Kunden auch empfindliche Strafen zu zahlen.