Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

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cathy
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Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Hallo,

benötige mal Erfahrungsberichte zu meinem bevorstehenden Fall: Ich werde zum 31.12.2008 zu meinem Freund ziehen, der selbst KD-Kunde ist und über Internet, Phone und Fernsehen von KD verfügt. Wir sieht es hier mit einem Sonderkündigungsrecht aus? Würde ich meine eigenen Verträge (die beide eine Mindestvertragslaufzeit und sich schon 1x automatisch verlängert hatten) ummelden, hätten wir ja doppelte Verträge, obwohl wir nur einmal versorgt werden - ergo könnte KD meiner Auffassung nach auch nicht zweimal kassieren dürfen, ergo müßte man mir doch ein Sonderkündigungsrecht einräumen?

Bevor ich auf die AGB verwiesen werde: Die habe ich mir von vorn bis hinten durchgelesen und bin nicht fündig geworden. Das Servicecenter kann man wie immer vergessen. So ein Fall scheint nicht vorgesehen zu sein - wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es sowas nicht schonmal gegeben haben soll.

Habe bei KD per Mail angefragt, aber man erhält wie immer keine Antwort. Ich habe es wirklich satt.

Hilfe?!

PS: Habe in den Foren viele Beiträge gelesen, die ich nur bestätigen kann: Servicecenter inkompetent, versprochene Rückrufe erfolgen nicht, auf Mails wird nicht geantwortet. Diese Schwierigkeiten hatte ich bereits zu Vertragsbeginn, als mein Internet die erste Zeit nicht funktionierte. Auf Störungsmeldungen, Anrufe und Mails wurde einfach nicht reagiert. Nach ca. 3 Wochen hatte sich das Problem dann (wie von Zauberhand?) von selbst erledigt und alles funktioniert. Ob KD das behoben hat oder woran es nun lag - keine Ahnung! Sollen die Kunden doch dumm sterben, nachdem sie schön viel Geld in die kostenpflichtige Hotline gesteckt haben ...
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von VBE-Berlin »

Dieses ist meine private Auffassung, keine Rechtsberatung:

Schreibe die Kündigung zum 32.12. wegen Umzuges in die Wohnung Deines Freundes.
Name, Adresse und Kundennummer mit angeben.
Gleich mit reinschreiben, dass im Januar die Meldebestätigung nachgeliefert wird.

Dann siehst Du die Reaktion der KDG.
Meiner Auffassung nach kannst Du kündigen.
Jedenfall alles aus Digital-Pakete (die kannst Du ja weiterhin nutzen)
Ich hatte bisher aber noch keinen solchen Fall.

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cathy
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Na dann, auf in die Schlacht! Werde das mal so machen und gleich noch die Einzugsermächtigung widerrufen (ab Januar 2009). Wenn ich aber so höre, was da intern abgeht, habe ich keine große Hoffnung. Da werde ich mich wohl noch einige Zeit mit rumschlagen müssen. :wand:

Danke und Gruß
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RcRaCk2k
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von RcRaCk2k »

cathy hat geschrieben:... und gleich noch die Einzugsermächtigung widerrufen (ab Januar 2009).
Warum wollt ihr alle immer gleich die Einzugsermächtigung widerrufen? Wenn du einen Vertrag hast mit Kabel-Deutschland, und die ihn dir NICHT kündigen wollen, dann bist du dazu verpflichtet weiterhin die Zahlungen an Kabel-Deutschland zu leisten!

Jeglicher Widerruf der Einzugsermächtigung seitens deiner Bank führt unweigerlich zu einem Inkasso!

Und wer bei diesem Vorgehen Recht behält, wirst du dir wohl denken können... :streber:

1) Kündige wie von MB-Berlin beschrieben jedoch zum 31. Dezember ;-)
2) Warte auf Antwortschreiben

Wenn das Antwortschreiben positiv ausfällt, dann OK... wenn nicht, dann kannst du ihnen ja nochmal schreiben und die Reaktion abwarten... Aber solange sie dir die Kündigung nicht bestätigen .... bist du Zahlungsverpflichtet!

Grüße,
Michael.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
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Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
cathy
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Wenn das Antwortschreiben positiv ausfällt, dann OK... wenn nicht, dann kannst du ihnen ja nochmal schreiben und die Reaktion abwarten... Aber solange sie dir die Kündigung nicht bestätigen .... bist du Zahlungsverpflichtet!

Grüße,
Michael.[/quote]

Wie kann ich in diesem speziellen Fall zahlungsverpflichtet sein, wenn es technisch gar nicht möglich ist, eine Wohnung doppelt zu beliefern? Und auf ein Antwortschreiben werde ich sicher ewig warten. Naja, wir werden sehen, ich halt Euch auf dem Laufenden.

Trotzdem danke!
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RcRaCk2k
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von RcRaCk2k »

cathy hat geschrieben:Würde ich meine eigenen Verträge (die beide eine Mindestvertragslaufzeit und sich schon 1x automatisch verlängert hatten) ummelden, hätten wir ja doppelte Verträge
Das ist reine Ansischtssache.

Wir haben z.B. in unserem Haus einen Untermieter, der hat einen komplett eigenen TV-Anschluss und komplett eigenen Internet-Anschluss erhalten. Auf einem Kabel-Anschluss kann man auf jeden Fall zwei Digi-TVs, Anlaog-TVs und Internet schalten.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann würde ich auf dem Anschreiben an Kabel-Deutschland auf jeden Fall erwähnen, dass ihr ein eheliches Verhältnis habt, und dies nun auch in einer gemeinsamen Wohnung kund tun möchtet.

Dadurch dass dein Partner bereits Kunde bei Kabel-Deutschland ist und bereits Produkte wie TV, Internet und Telefon bezieht, möchtest du deinen Vertrag kündigen, da deine aktuelle Wohnungsadresse aufgelöst wird.

Damit dein Anschreiben als Gültig anerkannt wird musst du auf jedem Fall das Einwohnermeldeamt davon informieren und dir eine Bestätigung des Umzuges geben lassen, um deine Aussage gegenüber Kabel-Deutschland zu legitimieren.

Vorgehensweise:
1) Anschreiben erfassen (Einschreibe) mit Zeitpunkt des Umzuges und ggf. wenn möglich bereits Bestätigung des Einwohnermeldeamtes bzw. mit anmerken, dass zum 1. Januar 2009 eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes per Post folgen wird.

2) Das Konto begutachten. Sollte eine Abbuchung erfolgen, dem Unternehmen ein Einschreiben zuschicken und 14 Tage Zeit geben. Auf dem Anschreiben an KD auch deine verbundenen Kosten anrechnen - z.B. Bearbeitungsaufwand und Zinsbelastungen von insgesamt 8,00 EUR oder 10,00 EUR - damit die es bei dir wieder gut machen können. Dir gehen schließlich Zinsen auf dieses Geld verloren / bzw. musstest Zinsen für ein überschuldeten Betrag bezahlen, du hattes Kosten für die Erfassung und Versendung des Briefes.

Rückbuchung auf keinen Fall, weil das ist ein echtes Problem!

Erst wenn Kabel-Deutschland dir ausdrücklich zugestimmt hat, dass dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dann kannst du dem Einzug widerrufen - aber selbst in dieser Sache würde ich wie in Punkt 2 beschrieben vorgehen, weil du sonst nur Ärger mit Inkasso hast - und sich sowas über mehrere Monate hinweg strecken kann (das ist es echt nicht wert).

PS: Merk dir folgendes: Jeder kann mal Fehler machen... und Kabel-Deutschland macht davon viele!

Grüße,
Michael.
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Trebo »

cathy hat geschrieben:Wie kann ich in diesem speziellen Fall zahlungsverpflichtet sein, wenn es technisch gar nicht möglich ist, eine Wohnung doppelt zu beliefern? Und auf ein Antwortschreiben werde ich sicher ewig warten. Naja, wir werden sehen, ich halt Euch auf dem Laufenden.
Erstens: Wieso technisch nicht möglich? Man kann ohne weiteres mehrere Modem an einen Übergabepunkt anzuschließen,
die vertragliche Leistung also auch am neuen Wohnort erbringen.

Zweitens: Es war deine freie Entscheidung, umzuziehen.
Falls du durch dem Umzug irgendwelche vertraglichen Leistungen nicht mehr benötigst, ist das erstmal dein Problem.
Irgendwie finde ich solche Rechtsauffassungen seltsam, wie:
Ich habe ein Auto mit Leasingvertrag, der noch läuft. Jetzt gehe ich mit einem Partner zusammen, der schon ein Auto hat.
Weil ich nun mein Auto nicht mehr brauche, habe ich ein Sonderkündigungsrecht und kann das Auto vorzeitig zurückgeben?

Rechtlich sieht's also schlecht aus, deshalb würde ich persönlich so vorgehen:
KD bitten, aus den gegeben Gründen einen der beiden Verträge vorzeitig zu beenden.
Und dabei erwähnen, dass man zufriedener Kunde ist und auch Kunde bleiben möchte.
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von Kabelmensch »

MB-Berlin hat geschrieben:Dieses ist meine private Auffassung, keine Rechtsberatung:

Schreibe die Kündigung zum 32.12. wegen Umzuges in die Wohnung Deines Freundes.
Da würd ich nochmal drüber nachdenken.
... ein Tag eher wär hilfreich ... *flachduck*
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Dann siehst Du die Reaktion der KDG.
Meiner Auffassung nach kannst Du kündigen.
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Ich hatte bisher aber noch keinen solchen Fall.
Sollte klappen.
hat jedenfalls noch niemand was Gegenteiliges berichtet.
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cathy
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Den Vergleich mit dem Auto find ich bissl weit hergeholt :augendreh: . Der Vertrag mit KD bezieht sich ja auf meine jetzige Wohnung. Wie auch immer, es wird sich zeigen. Das mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung habe ich mal gelassen. Habe die Kündigung jetzt per Einschreiben mit Rückschein rausgeschickt und um schriftliche Bestätigung bis 31.10.2008 gebeten.

Worüber ich mich aber wirklich aufrege :wand: : dass es dafür A) keine Regelung zu geben scheint , B) mir bei KD KEINER eine verbindliche Auskunft darüber geben kann und C) ich auf meine Emailanfrage IMMER NOCH KEINE ANTWORT habe . Was zur Hölle tun die da? :kaffee:
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Re: Kündigung bei Umzug zu Freund, der selbst KD-Kunde ist!

Beitrag von cathy »

Trebo hat geschrieben: Und dabei erwähnen, dass man zufriedener Kunde ist und auch Kunde bleiben möchte.
Fällt mir grad noch ein: Bin ich nicht wirklich - zumindest was den Kundenservice betrifft. Siehe ^: Was tun die da? :kaffee: Würde ich die zahlreichen Kundenanfragen, die bei uns täglich eingehen, einfach nicht bearbeiten bzw. beantworten, wäre ich meinen Job schon lange los!