Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Die Summe steht im Inkassoschreiben wie sie sich zusammen setzt...
Sollte sie das nicht, kannst du eine Auflistung anfordern.
Sollte sie das nicht, kannst du eine Auflistung anfordern.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
@spooky, hast Du schon mal ein Inkassoschreiben von kohl gesehen?
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Lies dir einfach den Link der Kanzlei Hollweck durch, ist ein Ratgeber in Sachen Inkasso.
Da kannste dann für deinen Bekannten entscheiden ob das so rechtens ist oder nicht und was das Inkassobüro oder VF dir leisten muss.
Ansonsten lässt sich hierüber nur mutmaßen da wir den Vorgang deines Bekannten weder kennen noch rechtlich beurteilen können. Bestehen seitens deines bekannten Zweifel an der Forderung, Rechtsanwalt einschalten.
Da kannste dann für deinen Bekannten entscheiden ob das so rechtens ist oder nicht und was das Inkassobüro oder VF dir leisten muss.
Ansonsten lässt sich hierüber nur mutmaßen da wir den Vorgang deines Bekannten weder kennen noch rechtlich beurteilen können. Bestehen seitens deines bekannten Zweifel an der Forderung, Rechtsanwalt einschalten.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Der Link ist Gold wert, danke...
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Etwas noch: Bevor Sachen an Inkassos verkauft werden, muss vorher schon einiges schief gelaufen sein.
Hier reichen manchmal monatliche Beiträge aus, die der Schulder meint, nicht zahlen zu müssen bis hin zu Rechnungen, die nicht gezahlt wurden, weil (vermeintlich) keine Post kam und/oder sich die Bankverbindung geändert und der Kunde unbekannt verzogen ist.
Wenn aber erst einmal ein Inkasso drin hängt, sollte man a) sehr genau überlegen, ob die Forderungen stimmen könn(t)en (bspw. durch Kontrolle der eigenen Kontoauszüge, ob zumindest die monatlichen Grundgebühren eingezogen wurden) und b) ob der Aufwand eines verlorenen Rechtsstreits vor Gericht, insbesondere dann, wenn die Forderungen sich vor Gericht bewahrheiten sollten, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten nicht die ursprüngliche Forderung um Längen übertreffen.
Noch was:
Handeln sie im eigenen Interesse, kann es keine Vollmacht geben (wie denn auch, dann ist Kohl auch der Gläubiger und nicht mehr VF, da Kohl die Forderung von VF aufgekauft hat).
Und noch was: Gerade bei Onlinerechnungen ist der Kunde in der Holpflicht - der Anbieter ist seiner Schuld zur Rechnungsstellung nachgekommen, wenn er die Rechnung auf den entsprechenden Portal und/oder per Mail an den Kunden gesendet hat! Sollte also ein Kunde seine Rechnung nicht binnen einer (in den AGB festgesetzten) Frist abholen und kontrollieren, hat der Kunde im Nachhinein Pech gehabt!
Hat der Kunde es also versäumt, die Rechnung rechtzeitig zu kontrollieren und zu beanstanden, gilt sie als genehmigt! Und später wird es dann -insbesondere vor Gericht- sehr schwierig, solche Rechnungen (oder auch nur Teile davon) zu beanstanden.
Hier reichen manchmal monatliche Beiträge aus, die der Schulder meint, nicht zahlen zu müssen bis hin zu Rechnungen, die nicht gezahlt wurden, weil (vermeintlich) keine Post kam und/oder sich die Bankverbindung geändert und der Kunde unbekannt verzogen ist.
Wenn aber erst einmal ein Inkasso drin hängt, sollte man a) sehr genau überlegen, ob die Forderungen stimmen könn(t)en (bspw. durch Kontrolle der eigenen Kontoauszüge, ob zumindest die monatlichen Grundgebühren eingezogen wurden) und b) ob der Aufwand eines verlorenen Rechtsstreits vor Gericht, insbesondere dann, wenn die Forderungen sich vor Gericht bewahrheiten sollten, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten nicht die ursprüngliche Forderung um Längen übertreffen.
Noch was:
Nur, wenn sie im Namen von VF handeln (sprich die Forderung NICHT aufgekauft haben).Kohl muß dir, auf Aufforderung, eine Gläubigervollmacht vorlegen.
Handeln sie im eigenen Interesse, kann es keine Vollmacht geben (wie denn auch, dann ist Kohl auch der Gläubiger und nicht mehr VF, da Kohl die Forderung von VF aufgekauft hat).
Und noch was: Gerade bei Onlinerechnungen ist der Kunde in der Holpflicht - der Anbieter ist seiner Schuld zur Rechnungsstellung nachgekommen, wenn er die Rechnung auf den entsprechenden Portal und/oder per Mail an den Kunden gesendet hat! Sollte also ein Kunde seine Rechnung nicht binnen einer (in den AGB festgesetzten) Frist abholen und kontrollieren, hat der Kunde im Nachhinein Pech gehabt!
Hat der Kunde es also versäumt, die Rechnung rechtzeitig zu kontrollieren und zu beanstanden, gilt sie als genehmigt! Und später wird es dann -insbesondere vor Gericht- sehr schwierig, solche Rechnungen (oder auch nur Teile davon) zu beanstanden.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Aber auch dann muss Kohl den Kauf der Forderung irgendwie nachweisen (können), sonst könnte ja erstmal jeder behaupten, man hätte eine Forderung gegen mich gekauft.reneromann hat geschrieben:Nur, wenn sie im Namen von VF handeln (sprich die Forderung NICHT aufgekauft haben).Kohl muß dir, auf Aufforderung, eine Gläubigervollmacht vorlegen.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Dazu werden sie dir die von VF aufgekauften Rechnungsunterlagen vorlegen - ob diese gerechtfertigt sind oder nicht muss im Zweifel ein Gericht beurteilen (wobei Kohl dann wohl auch den Zeugen VF laden könnte).maniacintosh hat geschrieben:Aber auch dann muss Kohl den Kauf der Forderung irgendwie nachweisen (können), sonst könnte ja erstmal jeder behaupten, man hätte eine Forderung gegen mich gekauft.reneromann hat geschrieben:Nur, wenn sie im Namen von VF handeln (sprich die Forderung NICHT aufgekauft haben).Kohl muß dir, auf Aufforderung, eine Gläubigervollmacht vorlegen.
Handeln sie im eigenen Interesse, kann es keine Vollmacht geben (wie denn auch, dann ist Kohl auch der Gläubiger und nicht mehr VF, da Kohl die Forderung von VF aufgekauft hat).
Und nochmal: Das Stellen der Rechnung reicht erst einmal aus, sofern sie auf Grundlage eines geschlossenen Vertrages ausgestellt wurde. Ob die Rechnung in der Höhe oder Zusammensetzung berechtigt ist oder nicht ist dabei eher nebensächlich - immerhin hat der Kunde bei Onlinerechnungen BEVOR das Inkasso eingesetzt wird, schon lange Zeit zur Kontrolle und Beanstandung der Rechnung gehabt.
Und noch etwas: Da sich ja anscheinend die Mär mit der 3. Mahnung hartnäckig hält: NIEMAND(!) ist in der Pflicht auch nur EINE Mahnung (geschweige denn 3) zu versenden, wenn auf der Rechnung ein klares Zahlungsziel genannt wird UND darauf hingewiesen wird, dass ein Verpassen dieses Zahlungsziels automatisch zum Zahlungsverzug führt. Und dafür reicht auch eine Onlinerechnung aus, sofern diese im Vertrag vereinbart wurde!
Stattdessen kann der Gläubiger nach Eintritt des Zahlungsverzuges SOFORT das gerichtliche Mahnverfahren starten (also bei den weit verbreiteten Onlinerechnungen auch ohne einen einzigen Brief losgeschickt zu haben).
Insbesondere bei geplatzten Lastschriften sollte man daher UNVERZÜGLICH selbst handeln und den Gläubiger schriftlich auffordern, die Kontodaten für die Zahlung zu nennen. Gleiches gilt bei Rechnungen - sofern es unbeanstandete Teile gibt, sollte man diese ebenfalls unverzüglich bezahlen und nicht darauf warten, dass die Sache nach Anschlusssperrung und Inkasso irgendwann vielleicht vor Gericht landet.
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Zitat:
"Zahlen Sie eine berechtigte Forderung nicht, so muss der Gläubiger Sie ermahnen. Es ist mindestens eine Mahnung notwendig, um Sie in Verzug zu setzen. Auch diese Mahnung muss Ihnen zugegangen sein, und der Gläubiger hat diesen Zugang zu beweisen. Wiederum ist ein derartiger Nachweis nur per Einschreiben mit Rückschein möglich.
Eine andere Möglichkeit, Sie in Verzug zu setzen, ist, dass seit dem Zugang der Rechnung 30 Tage vergangen sind. Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kommen Sie automatisch in Verzug, wenn Sie Verbraucher sind und auf diese 30-Tage-Regelung deutlich in der Rechnung hingewiesen wurde."
Zitatende
Ansonsten lasst die Diskussion nicht ausufern...
Im konkreten Fall liegt keine Rechnung seitens VFKD vor, weder als Onlinerechnung (ist auch nicht so vereinbart) noch in Papierform!
"Zahlen Sie eine berechtigte Forderung nicht, so muss der Gläubiger Sie ermahnen. Es ist mindestens eine Mahnung notwendig, um Sie in Verzug zu setzen. Auch diese Mahnung muss Ihnen zugegangen sein, und der Gläubiger hat diesen Zugang zu beweisen. Wiederum ist ein derartiger Nachweis nur per Einschreiben mit Rückschein möglich.
Eine andere Möglichkeit, Sie in Verzug zu setzen, ist, dass seit dem Zugang der Rechnung 30 Tage vergangen sind. Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kommen Sie automatisch in Verzug, wenn Sie Verbraucher sind und auf diese 30-Tage-Regelung deutlich in der Rechnung hingewiesen wurde."
Zitatende
Ansonsten lasst die Diskussion nicht ausufern...
Im konkreten Fall liegt keine Rechnung seitens VFKD vor, weder als Onlinerechnung (ist auch nicht so vereinbart) noch in Papierform!
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Es gibt "immer" eine Online-Rechnung von Vodafone.Komiker hat geschrieben:Im konkreten Fall liegt keine Rechnung seitens VFKD vor, weder als Onlinerechnung (ist auch nicht so vereinbart) noch in Papierform!
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Re: Zusammenhang VF/KabelD und Kohl Inkasso?
Dann erkläre mir das mal genauer...