Kündigung Hilfe
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Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 03.10.2008, 11:36
Kündigung Hilfe
Ich habe fristgerecht und ordnungsgemäß meinen TV-Kabelanschluss gekündigt und auch am 29.08.08 mit einem Schreiben von Kabel Deutschland bestätigt bekommen.Wir bestätigen Ihre Kündigung und brauchen nur noch bis zum 30.09.08 zahlen.ich habe dann den digitalen Receiver kurz danach zurückgesandt.Kurz darauf bekomme ich ein Schreiben von Kabel Deutschland sie hätten meinen Widerspruch erhalten ???? also scheinbar wegen der Kündigung und die Widerspruchsfrist von 14 Tagen wäre abgelaufen und sie könnten ihn nicht mehr annehmen und das Vertragsverhältnis wird zu den vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.Ich habe aber keinen Widerspruch eingelegt weder schriftlich noch mündlich.Wir haben daraufhin bei Kabel Deutschland angerufen dort sagte man uns es wäre nur ein versehen und wir sollten den Brief wegwerfen es wäre alles in Ordnung.Nun wird mir plötzlich am Anfang Oktober weiterhin mein Beitrag abgezogen auch die Kabelprogramme sind noch nicht abgeschaltet für Oktober.Was soll ich tun ????????????????????????????
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3052
- Registriert: 03.04.2007, 21:42
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Kündigung Hilfe
Tja, das übliche Chaos. Das muss man derzeit aushalten.
Du hast aber Glück, weil dir die KDG die Kündigung bereits bestätigt hat. Damit bist du von deinen Verpflichtungen entbunden. Die zu Unrecht eingezogenen Beiträge zurückbuchen und auf Anruf der KDG warten. Denn offensichtlich läuft da einiges schief, wenn man selbst für Klärung sorgen will.
Du hast aber Glück, weil dir die KDG die Kündigung bereits bestätigt hat. Damit bist du von deinen Verpflichtungen entbunden. Die zu Unrecht eingezogenen Beiträge zurückbuchen und auf Anruf der KDG warten. Denn offensichtlich läuft da einiges schief, wenn man selbst für Klärung sorgen will.
MfG NURadio
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1252
- Registriert: 16.01.2008, 10:56
- Wohnort: Bremen
Re: Kündigung Hilfe
Hier ist so ein ähnlicher Fall - http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=4400
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 152
- Registriert: 12.05.2008, 05:15
Re: Kündigung Hilfe
Einfach zurückbuchen würde ich nicht. Zwar hat KDG zu unrecht abgebucht und man hat ein Anspruch auf Rückerstattung ggf. inkl. Zinsen für den Zeitraum, aber rein theoretisch könnte KDG bei Rückbuchung Seitens des Kundens auch ein Anrecht auf Erstattung der Rückbuchungsgebühren (bis zu 10€) haben.NURadio hat geschrieben:Tja, das übliche Chaos. Das muss man derzeit aushalten.
Du hast aber Glück, weil dir die KDG die Kündigung bereits bestätigt hat. Damit bist du von deinen Verpflichtungen entbunden. Die zu Unrecht eingezogenen Beiträge zurückbuchen und auf Anruf der KDG warten. Denn offensichtlich läuft da einiges schief, wenn man selbst für Klärung sorgen will.
Ich würde erstmal KDG kontaktieren und um Rücküberweisung bitten mit entsprechender Frist. Erst wenn nach der Frist nichts passiert ist, das Geld zurückbuchen lassen.
Noch ein Hinweis für Personen, die den Thread lesen aber nur einen Teil gekündigt haben (z.B. nur Internet aber TV nicht): Eine Rückbuchung führt automatisch zu einem Entzug der Einzugsermächtigung! Dadurch darf KDG dann auch nicht mehr die Gebühren für TV einziehen.
Gebucht: 26.000 kbit/s down / 1.000 kbit/s up
Speedtest:
Mi 11.06.08 01:11 Uhr Profil: KD 33.441 kbps 989 kbps
Mo 09.06.08 15:29 Uhr Profil: KD 28.928 kbps 960 kbps
Mo 09.06.08 01:24 Uhr Profil: KD 29.491 kbps 1.010 kbps
Sa 24.05.08 01:45 Uhr Profil: KD 22.985 kbps 1.014 kbps
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- Ehrenmitglied
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Re: Kündigung Hilfe
Da hast du natürlich recht. Wobei ich diese Gebührenautomatik in diesem Fall nicht sehe, da der ehemalige Kunde in keinem Vertragsverhältnis mit der KDG mehr steht. Ich bin auch immer für eine telefonische Klärung des Sachverhalts. Nur scheinen die Klärungsversuche doch immer häufiger im Sande zu verlaufen. So gesehen hat der Betroffene eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als eine Rückbuchung vorzunehmen.miles hat geschrieben:Einfach zurückbuchen würde ich nicht. Zwar hat KDG zu unrecht abgebucht und man hat ein Anspruch auf Rückerstattung ggf. inkl. Zinsen für den Zeitraum, aber rein theoretisch könnte KDG bei Rückbuchung Seitens des Kundens auch ein Anrecht auf Erstattung der Rückbuchungsgebühren (bis zu 10€) haben.
MfG NURadio