Zwei Verträge an gleicher Adresse

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Hornina
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Beiträge: 1
Registriert: 18.11.2016, 17:48

Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von Hornina »

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
beim Kontakt am 29.9. mit einem Vodafone Werbeteams auf der Oberfranken-Messe wurde meiner Frau und mir vorgeschlagen meinen Vertrag zu kündigen und dafür einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen über meine Frau abzuschließen.
Mein Vertrag (Vertragsende 08.01.2017) wurde gekündigt und ein neuer Vertrag wurde über meine Frau eröffnet. Die Dokumente wurden von dem Werbeteam auf der Messe aufgesetzt und angeblich weitergeleitet.
Eine Kündigungsbestätigung meines alten Vertrags habe ich erstmal nicht erhalten, eine Bestätigung des neuen Vertrags meiner Frau auch. Da es dann Unstimmigkeiten mit der Rufnummernmitnahme zu meiner Frau gab hab ich den Kundenservice angerufen und mir wurde gesagt, dass mein Vertrag nicht gekündigt ist. Nach ca 4 Wochen 29.10. habe ich die Kündigung nochmals abgesendet.

Daraufhin wurde ich von Vodafone kontaktiert. Später stellte sich heraus, dass es sich hier um die Kundenrückgewinnungsabteilung handelt.
Mir wurde jetzt vorgeschlagen meinen alten Vertrag mit besseren Konditionen weiterlaufen zu lassen, der Vertrag meiner Frau könnte ich dann am Anschalttermin sofort wieder kündigen, da es an einer Adresse in einem Haushalt nur einen Vertrag geben darf. Ich habe der Sache zugestimmt mit der Bedingung, dass ich es schriftlich bestätigt bekomme, dass der Vertrag meiner Frau wirklich gekündigt werden kann.

Heute habe ich die Bestätigung der Fortführung meines alten Vertrages mit besseren Konditionen erhalten. Die Bestätigung, dass der Vertrag meiner Frau gekündigt oder deaktiviert wird habe ich nicht erhalten.
Ich hab dann angerufen und nochmal um eine schriftliche Betätigung oder auch per Mail gebeten, dass es keine zwei Verträge in einem Haushalt geben darf. Man hat mir gesagt das können sie nicht.
Ich könne aber beruhigt sein, es läuft alles schon richtig.

Obwohl die Dame von Vodafone eine vertrauenswürdige Stimme hatte, habe ich irgendwie jetzt die Befürchtung, dass ich ab 2017 zwei Verträge bezahlen muss.

Kann mir jemand helfen?
Wie ist jetzt wirklich die Rechtslage?

Vielen Dank
reneromann
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Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von reneromann »

Den Messevertrag kannst du -ähnlich wie ein Haustürgeschäft- mit 14-tägiger Widerrufsfrist ab Zustellung der Widerrufsbelehrung IN SCHRIFTFORM(!) widerrufen.
Dein "ursprünglicher" Vertrag hingegen ist davon völlig unberührt.

Und das mit 2 Verträgen an einer Adresse ist eventuell eine Kulanzregelung von VF, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rein rechtlich gesehen kannst du 10 Verträge auf eine Adresse/einen Haushalt abschließen, die dann auch einzuhalten sind.
Trebo
Kabelfreak
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Registriert: 15.06.2007, 01:10

Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von Trebo »

Hornina hat geschrieben:Wie ist jetzt wirklich die Rechtslage?
Die ist klar: Ihr habt erstmal 2 Verträge.

Aber: Soweit ich weiß, liegt hier lt. VFKD eine sogenannte "Doppelvermarktung vor".
Das hat nichts mit der Adresse zu tun, (unter einer Hausnummer kann es ja viele Wohnungen geben),
sondern bezieht sich auf eine Wohneinheit bzw. einen Haushalt. Sind, warum auch immer,
auf einer Wohnung 2 Internet/Phone-Verträge aktiv, wird einer davon storniert. Welcher das ist, entzieht sich
meiner Kenntnis, aber ich vermute mal, der mit der kürzeren Laufzeit oder mit der geringeren Leistung.

So wars jedenfalls vor 2 Monaten noch. Hier gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern das ist reine
Kulanzregelung von VFKD.
--
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VBE-Berlin
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Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von VBE-Berlin »

Hornina hat geschrieben:der Vertrag meiner Frau könnte ich dann am Anschalttermin sofort wieder kündigen, da es an einer Adresse in einem Haushalt nur einen Vertrag geben darf
Ich habe mehrere Kunden, die zwischen 2 und 4 Verträgen in einer Wohnung haben.
Es ist technisch möglich und selbstverständlich kann man es bekommen, wenn man es so will.
Hornina hat geschrieben:eine Bestätigung des neuen Vertrags meiner Frau auch.
Du hast also die Auftragsbestätigung erhalten?
Wenn ja, bist Du aus der Widerrufsfrist raus.
Hornina hat geschrieben:Heute habe ich die Bestätigung der Fortführung meines alten Vertrages mit besseren Konditionen erhalten.
das könntest Du noch widerrufen, dann bleibt es bei der Kündigung.
Trebo hat geschrieben:Hier gibt es keinen Rechtsanspruch, sondern das ist reine
Kulanzregelung von VFKD.
sehe ich auch so.
VBE-Berlin
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kabel_fan
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Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von kabel_fan »

VBE-Berlin hat geschrieben:
Hornina hat geschrieben:eine Bestätigung des neuen Vertrags meiner Frau auch.
Du hast also die Auftragsbestätigung erhalten?
Wenn ja, bist Du aus der Widerrufsfrist raus.
Was hat eine Auftragsbestätigung mit der Widerrufsfrist zu tun?
1. Frage: Besteht ein Widerrufsrecht?
Falls ja:
2. Frage: Wann beginnt die Frist?
Aber da ist die Auftragsbestätigung nicht besonders wichtig - es sei denn, als Zeichen dafür, dass überhaupt ein Vertrag zustande kam.
Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, und ist das Angebot nachweisbar z.B schriftlich festgehalten, gibt es trotz Auftragsbestätigung gar keinen Vertrag, da es an den beiden übereinstimmenden WE mangelt.
Viel entscheidender ist doch, wann wurde der Kunde über seine Rechte belehrt?
Lutze

Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von Lutze »

kabel_fan hat geschrieben:Viel entscheidender ist doch, wann wurde der Kunde über seine Rechte belehrt?
In der Regel mit dem Vertragsabschluß, spätestens aber wohl mit der von dir als unwichtig bezeichneten Auftragsbestätigung.
kabel_fan
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Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von kabel_fan »

1,) Ich habe nicht geschrieben "unwichtig", sondern "nicht besonders wichtig"
2.) Wenn der Auftragsbestätigung eine korrekte Widerrufsbelehrung beigefügt ist, ist ja alles Bestens.
Wie man aber dann darauf kommt zu schreiben, mit Erhalt der Auftragsbestätigung sei man aus der Widerrufsfrist "raus" ist mir nicht verständlich.

Und wie auch die Namen sagen: Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Lutze

Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von Lutze »

kabel_fan hat geschrieben: Und wie auch die Namen sagen: Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Die wenn letztere nicht schon beim Vertragsabschluß erhalten aber in der Regel zusammen versandt werden.

Viel schlimmer ist es aber das es in diesem Fall nicht zwingend eines Widerrufs bedarf. Messeverkäufe bedürfen diesen nicht zumindest unter gewissen Vorraussetzungen die hier vorgelegen haben könnten. Dies dann vor Gericht zu klären könnte teuer werden.
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Krummlasche
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Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von Krummlasche »

VBE-Berlin hat geschrieben:Ich habe mehrere Kunden, die zwischen 2 und 4 Verträgen in einer Wohnung haben.
Es ist technisch möglich und selbstverständlich kann man es bekommen, wenn man es so will.
Sprichst du hier von I&P Produkten oder buchst du auch mehrere Kabelanschlüsse, wenn der Kunde das möchte?

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kabel_fan
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Re: Zwei Verträge an gleicher Adresse

Beitrag von kabel_fan »

Lutze hat geschrieben: Messeverkäufe bedürfen diesen nicht zumindest unter gewissen Vorraussetzungen die hier vorgelegen haben könnten. Dies dann vor Gericht zu klären könnte teuer werden.
Vollkommen richtig - siehe meine Frage 1 im Beitrag von 13:16Uhr

Aber hier geht es mir einzig und allein um die Aussage, dass man mit Erhalt der Auftragsbestätigung aus der Widerrufsfrist "raus" ist.
Das und nichts anderes habe ich gefragt und nicht, ob überhaupt ein Widerrufsrecht bestand.
Meine persönliche Meinung hierzu: Vermutlich gibt es in diesem Fall gibt es kein Widerrufsrecht.