Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Hallo zusammen,
ich habe am 08.12.2014 ein Verlängerung meines KD Vertrages (Internet&Telefon 32) vorgenommen und eine Vertragsbestätigung erhalten aus der hervorgeht, dass es sich der Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten verlängert zu 22,90€ danach 29,90€. Naja, wie es halt immer so ist, habe ich dann im Herbst 2015 vergessen zu kündigen. Nach telefonischen Infos hat sich der Vertrag dadurch um ein weiteres Jahr zu 29,90€ verlängert (nächstes mögliches Ende 08.12.2016).
Ich habe jetzt ca. 8 Wochen vor dem 08.12.2016 gekündigt, in der Annahme, dass die Kündigungfrist 6 Wochen zum Laufzeitende beträgt. Vadafone behauptet aber, dass ich 3 Monate (12Wochen) Kündigungsfrist hätte und damit meine Kündigung zu spät eingegangen ist.
Fragen:
a) Gibt/Gab es tatsächlich Jahresverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich kenne nur AGBs von Vodafone/KD mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
b) Hat jemand die AGBs von KabelDeutschland für Dezember 2014 und kann mir diese senden. Ich habe entweder keine bekommen oder sie sind in meinen Unterlagen nicht auffindbar.
Viele Grüße
Jochen
ich habe am 08.12.2014 ein Verlängerung meines KD Vertrages (Internet&Telefon 32) vorgenommen und eine Vertragsbestätigung erhalten aus der hervorgeht, dass es sich der Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten verlängert zu 22,90€ danach 29,90€. Naja, wie es halt immer so ist, habe ich dann im Herbst 2015 vergessen zu kündigen. Nach telefonischen Infos hat sich der Vertrag dadurch um ein weiteres Jahr zu 29,90€ verlängert (nächstes mögliches Ende 08.12.2016).
Ich habe jetzt ca. 8 Wochen vor dem 08.12.2016 gekündigt, in der Annahme, dass die Kündigungfrist 6 Wochen zum Laufzeitende beträgt. Vadafone behauptet aber, dass ich 3 Monate (12Wochen) Kündigungsfrist hätte und damit meine Kündigung zu spät eingegangen ist.
Fragen:
a) Gibt/Gab es tatsächlich Jahresverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich kenne nur AGBs von Vodafone/KD mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
b) Hat jemand die AGBs von KabelDeutschland für Dezember 2014 und kann mir diese senden. Ich habe entweder keine bekommen oder sie sind in meinen Unterlagen nicht auffindbar.
Viele Grüße
Jochen
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Die Frage ist nicht, wie du verlängert hast, sondern was dein ERSTER Vertrag war - 24 Monate MVLZ? Dann gelten die 12 Wochen Kündigungsfrist auch weiterhin, sofern du bei der Verlängerung nicht explizit auf 6 Wochen bestanden hast und diese auch SCHRIFTLICH nachweisen kannst.
Zumal VF bei Verlängerungen generell nur bei Verlängerungen von 24 Monaten auch Rabatte gewährt.
Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn deine Verlängerung aus 2014 eine um 24 Monate mit 12 Monaten Rabatt war, so dass du 2015 gar nicht raus gekommen wärst und 2016 der früheste Termin für eine Kündigung war.
Zumal du bei solchen Zweifeln in der Beweispflicht bist, dass 6 Wochen gelten und nicht VF, dass 12 Wochen gelten...
Mal davon abgesehen, dass du 9 respektive 21 Monate ab der letzten Verlängerung zur fristgerechten Kündigung gehabt hast...
Zumal VF bei Verlängerungen generell nur bei Verlängerungen von 24 Monaten auch Rabatte gewährt.
Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn deine Verlängerung aus 2014 eine um 24 Monate mit 12 Monaten Rabatt war, so dass du 2015 gar nicht raus gekommen wärst und 2016 der früheste Termin für eine Kündigung war.
Zumal du bei solchen Zweifeln in der Beweispflicht bist, dass 6 Wochen gelten und nicht VF, dass 12 Wochen gelten...
Mal davon abgesehen, dass du 9 respektive 21 Monate ab der letzten Verlängerung zur fristgerechten Kündigung gehabt hast...
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Hallo reneromann, hallo zusammen,
erstmal danke für deine Antworten:
Hmm, grundsätzlich stellt sich die Frage: Welche AGBs und damit Kündigungsfristen gelten bei Verlängerungen. Die des ursprünglichen 2-Jahres-Vertrages (war ein 24 Monate Vertrag mit 3 Montaten Kf. aus dem Jahr 2012) oder weil 2014 eine Verlängerung über 12 Monate abgeschlosen wurde, die eines Jahresvertrages mit 6 Wochen Kf.?
Hat noch jemand die AGBs aus dem Jahr:
a) 2012?
b) 2014?
Grüße
Jochen
erstmal danke für deine Antworten:
Was ich bisher nicht erwähnt hatte, der 1. Vertrag mit KD wurde 2012 geschlossen und wurde nach 24 Monaten mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt, allerdings wie oben beschrieben dann am 08.12.2014 verlängert um 12 Monate.Die Frage ist nicht, wie du verlängert hast, sondern was dein ERSTER Vertrag war - 24 Monate MVLZ? Dann gelten die 12 Wochen Kündigungsfrist auch weiterhin, sofern du bei der Verlängerung nicht explizit auf 6 Wochen bestanden hast und diese auch SCHRIFTLICH nachweisen kannst.
Aber VF hat auch diesmal mit Verlängerung probiert und mir angeboten 22,90 bei 12Monaten und 19,90 bei 24 Monaten Vertraglaufzeit. Es scheint also beide Variaten zu geben.Zumal VF bei Verlängerungen generell nur bei Verlängerungen von 24 Monaten auch Rabatte gewährt.
Kann natürlich sein, ich hatte 2015 nicht schriftlich nachgefragt. Telefonisch hat mann mir allerdings immer 6 Wochen Kündigungsfrist bestätigt.Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn deine Verlängerung aus 2014 eine um 24 Monate mit 12 Monaten Rabatt war, so dass du 2015 gar nicht raus gekommen wärst und 2016 der früheste Termin für eine Kündigung war.Zumal du bei solchen Zweifeln in der Beweispflicht bist, dass 6 Wochen gelten und nicht VF, dass 12 Wochen gelten...
Hmm, grundsätzlich stellt sich die Frage: Welche AGBs und damit Kündigungsfristen gelten bei Verlängerungen. Die des ursprünglichen 2-Jahres-Vertrages (war ein 24 Monate Vertrag mit 3 Montaten Kf. aus dem Jahr 2012) oder weil 2014 eine Verlängerung über 12 Monate abgeschlosen wurde, die eines Jahresvertrages mit 6 Wochen Kf.?
Hat noch jemand die AGBs aus dem Jahr:
a) 2012?
b) 2014?
Grüße
Jochen
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
In den AGB stehen schon länger die 6- bzw. 12-Wochen-Frist für Verträge mit einer MVLZ von 12 bzw. 24 Monaten. Diese Zeiten sind übrigens die längsten zulässigen Fristen nach BGB (und das auch schon mehrere Jahre lang).
Die springende Frage ist jedoch, ob die Laufzeit der Verlängerung Einfluss auf die Kündigungsfrist hat oder ob generell die Erstlaufzeit unabhängig von eventuellen Laufzeiten von expliziten Verlängerungen ausschlaggebend ist.
Von daher solltest du, bevor du einen Streit mit VF anfängst, vorab mit einem Rechtsbeistand abklären, ob die Verlängerung (2014) ausschlaggebend ist, oder ob es die Erstlaufzeit ist (2012).
Denn im Fall der Erstlaufzeit würdest du bei Verlängerungen, egal wie lang diese laufen, generell die 12 Wochen behalten.
Übrigens: AGB-mäßig gelten für dich die 2014er AGB, sofern du nicht danach noch Anpassungen vorgenommen hast -oder- z.B. eine Preisanpassung akzeptiert hast.
Die springende Frage ist jedoch, ob die Laufzeit der Verlängerung Einfluss auf die Kündigungsfrist hat oder ob generell die Erstlaufzeit unabhängig von eventuellen Laufzeiten von expliziten Verlängerungen ausschlaggebend ist.
Von daher solltest du, bevor du einen Streit mit VF anfängst, vorab mit einem Rechtsbeistand abklären, ob die Verlängerung (2014) ausschlaggebend ist, oder ob es die Erstlaufzeit ist (2012).
Denn im Fall der Erstlaufzeit würdest du bei Verlängerungen, egal wie lang diese laufen, generell die 12 Wochen behalten.
Übrigens: AGB-mäßig gelten für dich die 2014er AGB, sofern du nicht danach noch Anpassungen vorgenommen hast -oder- z.B. eine Preisanpassung akzeptiert hast.
Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Danach hast du doch den ersten Vertrag mit den 3 Monaten verlängert und nicht gekündigt. Also sollten die 3 Monate wie zuvor gelten würde ich meinen.joho0003 hat geschrieben:Was ich bisher nicht erwähnt hatte, der 1. Vertrag mit KD wurde 2012 geschlossen und wurde nach 24 Monaten mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt, allerdings wie oben beschrieben dann am 08.12.2014 verlängert um 12 Monate.
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
joho0003 hat geschrieben:Ich habe jetzt ca. 8 Wochen vor dem 08.12.2016 gekündigt, in der Annahme, dass die Kündigungfrist 6 Wochen zum Laufzeitende beträgt. Vadafone behauptet aber, dass ich 3 Monate (12Wochen) Kündigungsfrist hätte und damit meine Kündigung zu spät eingegangen ist.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber dein krampfhaftes Suchen, um irgendwie aus der Nummer doch noch raus zu kommen, müsste dir doch schon zeigen, das das nicht hinhaut. Zudem hat man dir ja bereits mitgeteilt, wie es sich bei dir verhält. Die Menschen wurden ausgebildet, um solche Fragen beantworten zu können. Wie kommst du darauf, daß man dir die Unwahrheit sagt? Warum nutzt du die Hotline überhaupt, wenn du sie anschließend in Frage stellst? wie viel Zeit und Energie du aufwendest, nur um dein eigenes Versäumnis irgendwie grade zu biegen, ist beachtlich. Ich meine das nicht böse oder persönlich und gönne dir echt einen für dich persönlich befriedigenden Ausgang der Angelegenheit- ich sehe da aber schwarz.Hat noch jemand die AGBs aus dem Jahr:
a) 2012?
b) 2014?
Grüße
Jochen
Die gab es schon immer und wird es auch immer geben.a) Gibt/Gab es tatsächlich Jahresverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich kenne nur AGBs von Vodafone/KD mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Nicht ganz - Verträge mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten dürfen laut BGB maximal 6 Wochen Kündigungsfrist haben (daher ja auch die Unterscheidung in den AGB nach 12-Monaten MVLZ/Erstlaufzeit und 24 Monaten MVLZ/Erstlaufzeit.Krummlasche hat geschrieben:[...]Die gab es schon immer und wird es auch immer geben.joho0003 hat geschrieben:a) Gibt/Gab es tatsächlich Jahresverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich kenne nur AGBs von Vodafone/KD mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Die Frage, die bleibt (und ggfs. ein Gericht klären müsste, sofern dort noch kein Grundsatzurteil gefällt wurde oder es sich anderweitig aus den Gegebenheiten des BGB und der Gesetzgebung herleiten lässt): Verändert eine explizite Verlängerung die Kündigungsfrist des ursprünglichen Vertrages...
Bei einer "richtigen" Kündigung mit separatem Anschlussvertrag sieht das anders aus, als bei einer zurückgezogenen Kündigung. Während ein separater Anschlussvertrag alle Karten neu mischt, dürfte dies bei einer zurückgezogenen Kündigung nicht der Fall sein, zumal bei einer zurückgezogenen Kündigung auch keine neuen Bereitstellungs- oder sonstigen Entgelte berechnet werden, die bei einem Anschlussvertrag sehr wohl berechnet worden wären...
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Zum Thema "zurückgenommene Kündigung" sollte man aber sauber argumentieren, denn eine solche gibt es nicht.
Die Kündigung wird wirksam, sobald sie "in den Machtbereich des Empfängers gelangt". Wird die Kündigung "zurückgemommen" einigt man sich in Wirklichkeit darauf, einen neuen Vertrag zu unveränderten Konditionen einzugehen, so dass auch die bisherigen Kündigungsfristen bestehen bleiben.
siehe auch http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/ ... nahme.html
@reneromann Dies ist keine Kritik an dir, denn dir ist sicher klar, was es mit der "Kündigungsrücknahme" auf sich hat. Mir geht es darum, weniger rechtskundigen deutlich zu machen, was eine Kündigung ist: Eine rechtsgestaltende einseitige Willenserklärung.
Die Kündigung wird wirksam, sobald sie "in den Machtbereich des Empfängers gelangt". Wird die Kündigung "zurückgemommen" einigt man sich in Wirklichkeit darauf, einen neuen Vertrag zu unveränderten Konditionen einzugehen, so dass auch die bisherigen Kündigungsfristen bestehen bleiben.
siehe auch http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/ ... nahme.html
@reneromann Dies ist keine Kritik an dir, denn dir ist sicher klar, was es mit der "Kündigungsrücknahme" auf sich hat. Mir geht es darum, weniger rechtskundigen deutlich zu machen, was eine Kündigung ist: Eine rechtsgestaltende einseitige Willenserklärung.
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Bedeutet "unveränderte Konditionen" eigentlich, dass auch weiterhin die AGB des ursprünglichen Vertrages geltenkabel_fan hat geschrieben:Wird die Kündigung "zurückgemommen" einigt man sich in Wirklichkeit darauf, einen neuen Vertrag zu unveränderten Konditionen einzugehen, so dass auch die bisherigen Kündigungsfristen bestehen bleiben.
oder gelten immer die aktuellen AGB?
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
Gute Frage. Ich vermute mal, dass in den Verträgen ein Passus steht, der ungefähr so lautet:
"Bestandteil des Vertrags sind die jeweils gültigen AGB in der aktuellen Version".
Für mein Verständnis bedeutet das, dass bei der "Kündigungsrücknahme" auch neue AGB Vertragsbestandteil werden.
"Bestandteil des Vertrags sind die jeweils gültigen AGB in der aktuellen Version".
Für mein Verständnis bedeutet das, dass bei der "Kündigungsrücknahme" auch neue AGB Vertragsbestandteil werden.