Klaro, die gibt es ja auch, das eine schließt das andere ja nicht ausreneromann hat geschrieben:Nicht ganz - Verträge mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten dürfen laut BGB maximal 6 Wochen Kündigungsfrist haben (daher ja auch die Unterscheidung in den AGB nach 12-Monaten MVLZ/Erstlaufzeit und 24 Monaten MVLZ/Erstlaufzeit.Krummlasche hat geschrieben:[...]Die gab es schon immer und wird es auch immer geben.joho0003 hat geschrieben:a) Gibt/Gab es tatsächlich Jahresverträge mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ich kenne nur AGBs von Vodafone/KD mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
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Re: Jahresvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?
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