internet_junkie hat geschrieben:Ich bin aktuell bei der Telekom mit VDSL50.
Volumen pro Tag 200-300GB also 6-8 TB pro Monat.
Ich ziehe in ein paar Wochen um. Am neuen Standort ist Telekom DSL/VDSL nicht verfügbar, aber Vodafone Kabel mit 400MBit.
Muss ich bei so viel Volumen u.U. mit einer Vertragskündigung seitens Vodafone rechnen oder akzeptieren die so ein hohes Volumen dauerhaft?
Es heißt es wird im Moment nicht gedrosselt, aber wird evtl die Bandbreite zu OCH eingebremst, so dass solche Volumen gar nicht realisierbar sind.
Bei VDSL50 der Telekom geht es mit voller Geschwindikeit zu OCH.
Bitte keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn eines so hohen Volumens.
Die Frage ist doch eher: Was überträgst du die ganze Zeit von/zu den OCH, dass du solch hohe Volumina zusammenkommen...
Fakt ist: Auch ohne Anwendung der konsequenten 10-GB-Drossel wird OCH-/P2P-Traffic nachrangig zum "normalen" Traffic behandelt.
Sollte also die Kapazität des Segments an die Grenze kommen, werden OCH-/P2P-Dienste zuerst gedrosselt [damit der normale Traffic noch durch geht], dann kommt der normale Traffic dran [damit zumindest noch Echtzeitdienste funktionieren] und am Ende geht's selbst solchen Diensten an den Kragen. Denn aufgrund der technischen Gegebenheiten teilst du dir beim Kabelnetz -anders als bei VDSL- die Kapazität des Segments -IMMER- mit allen anderen Kunden im Segment. Und auch wenn das Segment auf 24-DS-Kanäle ausgebaut ist, so entspricht dies "nur" einer Gesamtkapazität von rund 1.200 MBit/s - da kannst du dir dann gerne ausrechnen, wie viel du von den 400 MBit/s für OCH verwenden kannst, wenn da auch noch ein paar andere Kunden am Abend surfen.
Davon abgesehen: Ob VF dich kündigt oder nicht -oder- ob sie dich ggfs. im Sinne der "Beibehaltung der Netzqualität" [wie es so schön in den AGB heißt] drosseln, kann dir nur VF sagen. Solltest du jedoch zu oft oder zu extrem über die Stränge schlagen, würde es mich zumindest nicht wundern, wenn sie dich -mit Verweis auf die AGB- entsprechend drosseln... Ob VF dich kündigt -oder- dir eine Sonderkündigung [im Sinne "Endlich ist er weg"] erlaubt -oder- ob VF auf Vertragserfüllung deinerseits trotz Drosselung besteht, wird dir auch nur VF beantworten können.