So etwas gibt es jetzt auch bei zur Miete genutzten Dopelhaushälften?Trebo hat geschrieben:So etwas sollte eigentlich in der Gemeinschaftsordnung (s. Teilungserklärung) geregelt sein,
aber solche Kleinigkeiten werden da auch schnell vergessen.
Das nur ein Übergabepunkt gebaut wird, ist in vielen Reihenhäusern/Doppelhäusern vom Bauherren so gewollt.
Dieser bzw. der Eigentümer müßte dann schon einen Zwischenzähler setzen und (miet-)vertraglich den Zugang bei Störungen etc klären.
Im Normalfall wird das setzen des Zwischenzählers mit Ablesen, Abrechnung etc. teurer, daher machen es die meisten nicht.
Die VFKD kann in dem Fall nichts dafür.