Ente hat geschrieben:Hallo zusammen,
Habe Telefon und Inet bei K.D/vodfon.mein gebuchter Vertrag beinhaltet eine 100.000 Leitung.nur die 100t.Leitung steht nur sehr selten an.und jetzt auch noch Totalausfall in 84100 N.aichbach. um 7 Uhr morgen fings an und bis jetzt immer noch kein Telefon u internet.um 23.20Uhr. Ich könnt

In der Hotline Wartezeit bis 45 Minuten.am Abend dann doch nur 12min.bekamm die Info das mit Hochdruck am Problem gearbeitet wird,ich sollte derweilen ein gutes Buch lesen.na ja lustig sind sie ja von der Hotline. Nur was Sache bzw was das Problem ist weiß ich immer noch nicht. Bezahl jedes monat gutes Geld für diese Leistungen. SO NICHT MEHR.
Da wird wohl eine Leitung oder ein Gerät ausgefallen sein...
An wenn kann ich mich wenden wenn ich den gesamten Rechnungsbetrag nicht mehr zahlen will?
Erst einmal: DU bist in der BEWEISPFLICHT, dass ein Mangel vorliegt!
Dann das nächste: Du kannst nicht einfach die komplette Zahlung der Rechnung verweigern, nur weil dir etwas nicht passt.
Um die Rechnung mindern zu können, müssen MÄNGEL (also Gründe für eine Minderung) vorliegen, die du BEWEISEN KÖNNEN MUSST!
Wenn diese Mängel vorliegen, hast du den Vertragspartner UNVERZÜGLICH über den/die Mangel/Mängel zu informieren und kannst auf einer Behebung innerhalb angemessener Frist bestehen (i.d.R. sollten 2..3 Wochen Frist ausreichen). Diese Mängelmeldung mit Fristsetzung sollte SCHRIFTLICH (zwecks Beweisbarkeit) und NICHT mündlich erfolgen! Und erst wenn die Frist verstrichen ist, kannst du den Rechnungsbetrag mindern!
Eine Minderung auf Null hingegen steht dir nur dann zu, wenn die geschuldete Leistung GAR NICHT erbracht wird.
Da Internet&Phone-Verträge jedoch gekoppelt sind, reicht eine Bandbreitenstörung und sogar der Totalausfall des Internets nicht aus, um eine Minderung auf Null zu erreichen, solange die Telefonie noch funktioniert.
Weiterhin: Dein Vertrag beinhaltet eine Klausel, wie lange die Leistung im Mittel gestört sein darf - und das sind m.W. 2.5% des Jahres, also rund ~9 Tage Ausfall, die noch KEINEN Mangel (und somit einen Minderungsgrund) darstellen!
Und die andere Geschichte:
Ebenfalls in den AGB steht, dass eine Entstörung nur innerhalb der "normalen" Geschäftszeiten Mo-Fr 8:00-22:00 und Sa 8:00-16:00 stattfindet.
Sollte also die Störung nicht bis Sa. 16:00 behoben sein, kann VF auch erst am Montag um 8 wieder anfangen, die Leitung zu entstören -- einen Anspruch auf Entstörung außerhalb dieser Zeiten gibt es NICHT, da du die AGB bei Vertragsschluss akzeptiert hast!
Mal davon abgesehen:
Sämtliche Anschlüsse können durch technischen Defekt ausfallen - egal ob Internet, Strom, Gas, Wasser oder sonstige. Dagegen kann der Anbieter auch nichts machen - schließlich gibt es keine Geräte, die ewig halten und nie ausfallen.
Wenn du also zwingend einen Internetanschluss benötigst und die Ausfallzeit bei "normalen" Anbietern dir zu lang ist [wie gesagt - 9 Tage Ausfall pro Jahr sind laut AGB in Ordnung!], dann musst du entweder einen Anbieter/Tarif mit "kürzeren" garantierten Ausfallzeiten nehmen [gibt es bei einigen Anbietern bei Business-Tarifen -- kosten dann aber auch deutlich mehr als die Wald&Wiesen-Verbraucher-Tarife] -und/oder- dir Alternativen [bspw. 2. Internetanschluss per DSL / Mobilfunk] schaffen.
Habe ich da eine Chance auf eine Gutschrift?
Wenn du nett fragst - vielleicht.
Mit Rumpöbeln oder Paragraphenreiterei: Nein. Denn laut AGB liegt an deinem Anschluss -solange sie das Problem binnen der o.g. 9 Tagen beheben- gar kein Mangel vor, der eine Gutschrift rechtfertigen würde.
Oder ein Sonderkündigungsrecht
Hast du bereits schriftlich eine [angemessene] Frist zur Behebung gesetzt und ist diese verstrichen? Wenn nein, dann NEIN!