empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
robert_s
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von robert_s »

Lutze hat geschrieben:Ich glaube du verstehst nicht.
Jedem Nutzer der nicht bezahlt ist klar das er das nicht darf, diese Leistung nicht gekauft hat. Das hat der Threadstarter ja auch schon zu gegeben.
Paragraphen interessieren mich da jetzt nicht so sehr sondern eher das Rechts/Unrechtsbewußtsein das da gezeigt wird.
Dann bist DU also der eine, der in seinem Router extra eine Bitratendrossel eingerichtet hat, damit da aber auch nicht 1 Bit/s mehr herauskommt als gekauft, der niemals ein "WLAN-Option für 0€" Angebot annähme, und der im Supermarkt auf die Frage "Treueherzen?" stets naserümpfend antwortet: "Nein, denn das wäre Unrecht!"

Dein "ausgeprägtes" Unrechtsbewusstsein sei Dir unbenommen, aber für mich fängt es erst da an, wo etwas ohne Wissen des Anbieters entwendet bzw. genutzt wird.
robert_s
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:heißt es noch längst nicht, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben kann, wenn man die Leistung trotzdem nutzt.
Über "gefühlte" Straftatbestände ist es sinnlos zu diskutieren. Also nenne bitte den/die Paragraphen im StGB, auf Basis derer Deine Ansicht nach hier ein Strafantrag gestellt werden könnte, dann können wir darüber diskutieren.

Edit: Mach ich selber: §265a StGB. Darüber findet man auch die passende Rechtsprechung:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Anschlu ... 52960.html
Tathandlung ist das Erschleichen. Dafür genügt nicht bereits die unbefugte bzw vertragswidrige Inanspruchnahme einer Leistung (so aber OLG Stuttgart MDR 1963, 236; Hauf DRiZ 1995, 15, 19). Da der Begriff schon nach seinem allgemeinen Wortsinn ein täuschendes Element enthält, ist vielmehr erforderlich, dass der Täter in manipulativer Weise Kontroll- oder Sicherungsvorkehrungen umgeht bzw ausschaltet, die eine unbefugte Benutzung verhindern sollen. Das Verhalten des Täters muss somit betrugsähnlichen Charakter annehmen. (§ 265a StGB RN16 BeckOK)
Also: §265a StGB kannst Du vergessen. Selbst wenn der Kabelanbieter Dir unwissentlich "zu viel" liefert (weil z.B. der Techniker den Einbau der Bandsperre vergessen hat, oder sie - ohne Dein Verschulden - nicht richtig funktioniert), wäre das kein "Erschleichen", wenn Du das Signal nutzt. Und in dem Fall, dass die Bandsperre funktioniert, erst recht nicht, weil der Kabelanbieter dann genau weiss, was er Dir "zu viel" liefert, also ein "betrugsähnlicher Charakter" überhaupt nicht vorliegen kann.
reneromann
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von reneromann »

@Robert_s:
Auch wenn du es nicht hören willst: De facto wird ein Gericht, sofern VF einen Strafantrag stellt, über die jeweilige Sachlage entscheiden.
Und selbst wenn du meinst, dass keine Verurteilung erfolgen dürfte, so kann das Gericht trotzdem eine Verurteilung vornehmen.

Denn es gilt noch immer der einfache Grundsatz: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Zumal dann auch noch die "Dreifaltigkeit der Justiz" gilt: Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind drei verschiedene Paar Schuhe.

Zumal es vor Gericht sehr darauf ankommt, wie die GENAUE Sachlage ist - und da kann es sehr wohl einen Unterschied machen, ob man -wie im von dir verlinkten Beispiel- nie einen Anschlussvertrag geschlossen hat und der KNB in Vorleistung gegangen ist, ohne dafür beauftragt worden zu sein -oder- ob man selbst aktiv den Anschlussvertrag gekündigt hat.

Fakt ist: Die Nutzung des Rest-TV-Signals geschieht in einer rechtlichen Grauzone - und es gilt wie immer "Wo kein Kläger, da kein Angeklagter".
Wenn VF diese Restnutzung stillschweigend "duldet", hat man Glück - sie müssen es aber nicht.
Strotti
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von Strotti »

Wobei sich mir im übrigen noch die Frage stellt, wie der Anbieter nachweisen will, dass der Anschluss fürs Fernsehen genutzt wird.

Strotti
spooky
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von spooky »

Ich frage mich ernsthaft, was dieses ganze Gesülze überhaupt noch mit der Fragestellung zu tun hat?
Wenn hie unbedingt Recht gesprochen werden soll, geht in ein Jura Forum!
Einige blähen hier Threads unnötig auf.. mit Aussagen, die dem TE schlußendlich sch eißegal sein können.
Restarter
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von Restarter »

Meine Frage ist bereits beantwortet, vielen Dank. 8)
Eine juristische Rechtssprechung nach genau definiertem Paragraphen ist aus meiner Sicht nicht notwendig. :flöt:
Lutze

Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von Lutze »

spooky hat geschrieben:Einige blähen hier Threads unnötig auf.. mit Aussagen, die dem TE schlußendlich sch eißegal sein können.
was du auch ganz prima kannst wie man gerade sieht.
robert_s hat geschrieben:Dann bist DU also der eine, der in seinem Router extra eine Bitratendrossel eingerichtet hat, damit da aber auch nicht 1 Bit/s mehr herauskommt als gekauft, der niemals ein "WLAN-Option für 0€" Angebot annähme, und der im Supermarkt auf die Frage "Treueherzen?" stets naserümpfend antwortet: "Nein, denn das wäre Unrecht!"
Drossel braucht es nicht ich liege immer unter der max gekauften Bitrate. Aber du wirst albern, denn darauf hat einzig Vodafone Einfluß und nirgends wird mir im Vertrag gesagt das ich da etwas unternehmen müsste.
Eine Angebotene 0 € W-Lan Option oder Treueherzen sind ein Angebot das ich annehme. Es wird aber niemandem angeboten zahlen sie Internet und IP-Telefonie bei uns und sie bekommen die Möglichkeit gratis 20 Fernsehprogramme teils in HD-Qualität zu sehen.
robert_s hat geschrieben: Dein "ausgeprägtes" Unrechtsbewusstsein sei Dir unbenommen, aber für mich fängt es erst da an, wo etwas ohne Wissen des Anbieters entwendet bzw. genutzt wird.
Dann sind wir ja einer Meinung, den das Fernsehen wird im diskutierten Fall ohne des Wissens des Anbieters genutzt.
robert_s
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von robert_s »

Lutze hat geschrieben:
robert_s hat geschrieben:Dein "ausgeprägtes" Unrechtsbewusstsein sei Dir unbenommen, aber für mich fängt es erst da an, wo etwas ohne Wissen des Anbieters entwendet bzw. genutzt wird.
Dann sind wir ja einer Meinung, den das Fernsehen wird im diskutierten Fall ohne des Wissens des Anbieters genutzt.
Scherzkeks! Wenn Du es so interpretierst, ist jegliche Nutzung des Fernsehens ohne Wissen des Anbieters (mal von "modernen Schnüffelgeräten", welche die Nutzung per Internet rückmelden, abgesehen).

Aber bei Deinem "Unrechtsbewusstsein" rufst Du sicher immer vor dem Einschalten des Fernsehers bei Vodafone Kabel an und fragst nach, ob es Okay ist, jetzt die Leistung zu nutzen - und noch mal nach dem Ausschalten des Fernsehers, um Bescheid zu sagen, dass Du jetzt fertig bist. Vorbildlich! :hirnbump:
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Re: empfangbare Sender nach Kündigung (DVB-C)

Beitrag von Beatmaster »

Da die Frage von Restarter beantwortet wurde, beende ich hier das ganze.
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