Richtig..KDNewbie hat geschrieben:Was würde das aus Sicht des Vermieters denn für einen Sinn machen? Kabelgebühren sind umlagefähig, der Vermieter kann im Mietvertrag die Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben.reneromann hat geschrieben:Es kann durchaus Passagen im Mietvertrag geben, die den Mieter verpflichten, einen Kabelanschlussvertrag auf eigene Kappe abschließen zu müssen. Ob diese jedoch statthaft sind, kann ich nicht beurteilen.
Jedoch könnte der Vermieter dann ggfs. dem Mietvertrag wg. Verstoß gegen diese Passage kündigen - ob das Rechtens ist, sei auch mal dahingestellt.
Jedoch muss dann der Vermieter auch zahlen, wenn die Wohnung leer steht
Das ist halt die Frage - der Vermieter kann immer auf den (separat abzuschließenden) BK-Anschluss hinweisen und die Anbringung jeglicher anderer Antennen (egal ob Sat oder DVB-T(2), sofern eine Zimmerantenne NICHT reicht) untersagen...Sind im Mietvertrag keine Kabelgebühren vereinbart und besteht für die Wohnung kein Kabelanschluss, so kann der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben dass dieser eigens einen Kabel TV Vertrag abschliessen muss.
Ohne etwas unterstellen zu wollen - die Weitergabe der Daten ist auf jeden Fall nicht rechtens...In diesem Fall sieht es fast so aus als ob der Vermieter (ob nun aus Unwissenheit oder nicht) einfach die Kontaktdaten des Mieters ohne dessen Zustimmung an den zuständigen MB weitergegeben hat. Möglicherweise teilen sich der MB und der Vermieter ja die Provision?