Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Hallo zusammen,
ich habe bisher nur das Basic Cabel von KD/ VF
Bin am überlegen nun aber HD Premium dazu zu buchen.
Nun steht unter den Sonderkonditionen für Bestandskunden an der Seite unter dem Preis: Mindestlaufzeit 1 Monate
Was genau bedeutet das? Heisst das, das ich es Monatlich kündigen kann? Wäre natürlich cool wenn einem das Angebot nicht mehr gefallen sollte....
Oder läuft das ding dann trotzdem 12 Monate oder gar 24 Monate?
ich habe bisher nur das Basic Cabel von KD/ VF
Bin am überlegen nun aber HD Premium dazu zu buchen.
Nun steht unter den Sonderkonditionen für Bestandskunden an der Seite unter dem Preis: Mindestlaufzeit 1 Monate
Was genau bedeutet das? Heisst das, das ich es Monatlich kündigen kann? Wäre natürlich cool wenn einem das Angebot nicht mehr gefallen sollte....
Oder läuft das ding dann trotzdem 12 Monate oder gar 24 Monate?
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Moin,
ausschlaggebend ist das, was in den AGBs steht. Diese müssen dir bei Vertragsschluss ausgehändigt werden. Wenn du die Bestellung in die Wege leitest, müssen kurz vor der kostenpflichtigen Bestellung eigentlich die AGBs angezeigt werden. Nichts desto trotz gibt es alle AGBs unter folgender URL: http://www.vodafone.de/agb.html Hast du da schon mal reingesehen?
ausschlaggebend ist das, was in den AGBs steht. Diese müssen dir bei Vertragsschluss ausgehändigt werden. Wenn du die Bestellung in die Wege leitest, müssen kurz vor der kostenpflichtigen Bestellung eigentlich die AGBs angezeigt werden. Nichts desto trotz gibt es alle AGBs unter folgender URL: http://www.vodafone.de/agb.html Hast du da schon mal reingesehen?
http://www.vodafone.de/downloadarea/kab ... chluss.pdf9 Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Ein Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht
rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von
mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer
Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
http://www.vodafone.de/downloadarea/kab ... ohnung.pdf13. Vertragsdauer und Kündigung
13.1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er hat die auf dem Vertrag vermerkte
Laufzeit, ... Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Servus, bin der Bonzo. Brauchst du flache Kabel? Ist von Laster überfahren worden
Brauchst du schlechte Programm auf flache Fernseh? Ist vom Hammer mit Stein bearbeitet worden
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
In der aktuellen Preisliste unter Fußnote 19 (die HD Premium behandelt) steht aber was anderes:Bonzo hat geschrieben:ausschlaggebend ist das, was in den AGBs steht. Diese müssen dir bei Vertragsschluss ausgehändigt werden.
http://www.vodafone.de/downloadarea/kab ... chluss.pdf
Mindestlaufzeit 12 Monate sowie Verlängerung um je 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Bei Bestellung über das Kundenportal gilt eine monatliche Kündbarkeit. Voraussetzung ist ein bestehender Vertrag über ein Vodafone Basic TV, Vodafone TV oder ein anderes digitales TV Produkt inklusive HD von Vodafone Kabel Deutschland sowie ein kostenpflichtiger, vollversorgter Kabelanschluss bzw. Vodafone TV Connect Vertrag von Vodafone Kabel Deutschland.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Also sehe ich das so, das man wirklich monatlich kündigen kann , oder nicht?Mindestlaufzeit 12 Monate sowie Verlängerung um je 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Bei Bestellung über das Kundenportal gilt eine monatliche Kündbarkeit. Voraussetzung ist ein bestehender Vertrag über ein Vodafone Basic TV, Vodafone TV oder ein anderes digitales TV Produkt inklusive HD von Vodafone Kabel Deutschland sowie ein kostenpflichtiger, vollversorgter Kabelanschluss bzw. Vodafone TV Connect Vertrag von Vodafone Kabel Deutschland.
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Ja, so kann man es lesen.
Das gilt aber dann "nur" für das Zusatzprogramm und nicht für den "eigentlichen" Kabelanschluss...
Das gilt aber dann "nur" für das Zusatzprogramm und nicht für den "eigentlichen" Kabelanschluss...
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Vorsicht! AGB dürfen nicht überraschend sein, von daher gelten sie nicht (zumindest in dem Punkt), wenn sie dem eigentlichen Angebot widersprechen. Steht im Angebot "monatlich kündbar", wäre eine abweichende Regelung in den AGB schon sehr überraschend und damit wohl unwirksam.Bonzo hat geschrieben:Moin,
ausschlaggebend ist das, was in den AGBs steht. Diese müssen dir bei Vertragsschluss ausgehändigt werden. Wenn du die Bestellung in die Wege leitest, müssen kurz vor der kostenpflichtigen Bestellung eigentlich die AGBs angezeigt werden. Nichts desto trotz gibt es alle AGBs unter folgender URL: http://www.vodafone.de/agb.html Hast du da schon mal reingesehen?
Letztlich ist es Fernabsatz, somit hat man eine WIderrufsmöglichkeit, wenn in der Auftragsbestätigung etwas abweichendes stehen sollte.
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KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Die AGB bitte mal komplett lesen, also nicht nur den Punkt 9.1 im Allgemeinen Teil betrachten.
Und sich nicht nur auf bestimmte Unterpunkte in der Preisliste verlassen, auch da mal genauer hinschauen, Unterpunkte kommen ja wo her.
Beachte, gibt es in den AGB den Passus,
Bei Bestandskunden die das nachträglich dazu buchen, dürfte da eine MVLZ genannt wird eine monatliche Kündigungsmöglichkeit nicht zutreffen.
mfg peter
Und sich nicht nur auf bestimmte Unterpunkte in der Preisliste verlassen, auch da mal genauer hinschauen, Unterpunkte kommen ja wo her.
Hm, was ist denn nun unwirksam die AGB welche für Bestandskunden zutreffen würde oder das Online Angebot für Neukunden was der AGB widersprechen würde?maniacintosh hat geschrieben:Vorsicht! AGB dürfen nicht überraschend sein, von daher gelten sie nicht (zumindest in dem Punkt), wenn sie dem eigentlichen Angebot widersprechen. Steht im Angebot "monatlich kündbar", wäre eine abweichende Regelung in den AGB schon sehr überraschend und damit wohl unwirksam.
Beachte, gibt es in den AGB den Passus,
In den Unterpunkten 2 und 3 in der Preisliste ist für Neukunden welche TV Basic Cable oder Vodafone Cable inklusive dem dann vergünstigen HD Premium buchen, keine Rede von einer MVLZ!9.2 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden
Bei Bestandskunden die das nachträglich dazu buchen, dürfte da eine MVLZ genannt wird eine monatliche Kündigungsmöglichkeit nicht zutreffen.
mfg peter
Zuletzt geändert von Peter65 am 23.01.2017, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Mein Einwand war allgemein gesprochen. Ein Anbieter kann nicht ein Angebot mit monatlicher Kündbarkeit bewerben und dann in den AGB abweichend eine MVLZ von 12 oder 24 Monaten festlegen - zumindest nicht rechtswirksam.
Ich gebe aber zu, dass ich nur an den hier schon zuvor zitierten Teil der AGB gedacht habe und nicht selber in den AGB gelesen hab. Mit dem Punkt 9.2 widerspricht sich ein Angebot mit monatlicher Kündbarkeit den AGB nicht.
Da es bei HD Premium um einen neuen Zusatzvertrag und man dabei den (aktuellen) AGB zustimmen muss, gibt es hier eh nur die aktuellen AGB. Im Zweifel geht eine ausdrücklich einzelvertraglich getroffene Vereinbarung den AGB vor. Als Kunde muss ich eben nicht damit rechnen, dass ausgehandelte Sonderkonditionen durch die AGB aufgehoben werden.
Ich gebe aber zu, dass ich nur an den hier schon zuvor zitierten Teil der AGB gedacht habe und nicht selber in den AGB gelesen hab. Mit dem Punkt 9.2 widerspricht sich ein Angebot mit monatlicher Kündbarkeit den AGB nicht.
Da es bei HD Premium um einen neuen Zusatzvertrag und man dabei den (aktuellen) AGB zustimmen muss, gibt es hier eh nur die aktuellen AGB. Im Zweifel geht eine ausdrücklich einzelvertraglich getroffene Vereinbarung den AGB vor. Als Kunde muss ich eben nicht damit rechnen, dass ausgehandelte Sonderkonditionen durch die AGB aufgehoben werden.
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Eben das macht mich ja stutzig, einerseits MVLZ andererseits die monatlich Kündbarkeit vom HD Premium.maniacintosh hat geschrieben:Mein Einwand war allgemein gesprochen. Ein Anbieter kann nicht ein Angebot mit monatlicher Kündbarkeit bewerben und dann in den AGB abweichend eine MVLZ von 12 oder 24 Monaten festlegen - zumindest nicht rechtswirksam.
Weil das alles nicht zusammen passte, hab ich mir die AGB mal angesehen. Ich muß zugeben erst nach längeren suchen das gefunden, dabei steht das genau unter dem hier mehrfach zitierten Punkt, manchmal sieht wohl tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht.maniacintosh hat geschrieben: Ich gebe aber zu, dass ich nur an den hier schon zuvor zitierten Teil der AGB gedacht habe und nicht selber in den AGB gelesen hab. Mit dem Punkt 9.2 widerspricht sich ein Angebot mit monatlicher Kündbarkeit den AGB nicht.
Richtig, ohne akzeptieren der AGB kommt kein Vertrag zustande, die Frage ist halt welchen Spielraum die AGB zuläßt.maniacintosh hat geschrieben: Da es bei HD Premium um einen neuen Zusatzvertrag und man dabei den (aktuellen) AGB zustimmen muss, gibt es hier eh nur die aktuellen AGB. Im Zweifel geht eine ausdrücklich einzelvertraglich getroffene Vereinbarung den AGB vor. Als Kunde muss ich eben nicht damit rechnen, dass ausgehandelte Sonderkonditionen durch die AGB aufgehoben werden.
Mal zur Info, beide Punkte gab es so auch schon bei den KD AGB, hab ne AGB von Mai 2011 vorlegen, da waren das die Punkte 8.1 und 8.2, also neu ist das auf jeden Fall nicht.
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Re: Mindestlaufzeit beim Tarifwechsel?
Also am 22.01.2017 habe ich das Online bestellt...Es wurde auch gleich freigeschaltet ect. doch bis heute keine Auftragsbestätigung im Kasten....hm...
Wobei ich aber auch ganz ehrlich sein muss, die Sender sind absoluter Müll...Denke ich werde das ganze widerrufen, denn für die Kohle bleibe ich lieber bei Sky, dort kann ich wenigstens einigermaaßen gute filme schauen fürfast den gleichen preis...
Wobei ich aber auch ganz ehrlich sein muss, die Sender sind absoluter Müll...Denke ich werde das ganze widerrufen, denn für die Kohle bleibe ich lieber bei Sky, dort kann ich wenigstens einigermaaßen gute filme schauen fürfast den gleichen preis...