Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Hi, ich möchte demnächst zurück zur Telekom wechseln. Allerdings liegt der optimale Zeitpunkt hierfür 1-2 Monate nach dem aktuellen Ende der Mindestvertragslaufzeit. Nun wurde mir seitens Telekom empfohlen, fristgerecht zu kündigen und das Vertragsende einfach 2 Monate später zu legen. Geht das bzw. ist das üblich bzw. akzeptiert Vodafone das? Ungekündigt würde sich mein Vertrag um ein Jahr verlängern, ich nehme an dass dies in diesem Fall möglich ist aber würde hier gerne Erfahrungen hören. Danke vorab!
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Hi,
ja du kannst die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich würde es nicht aufs Wochenende/Feiertag legen) aussprechen, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Mindestvertragslaufzeit liegt.
Beachte, dass der VF KD Anschluss bis zur Anschlussschaltung der Telekom evtl. weiterversorgt werden muss.
ja du kannst die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich würde es nicht aufs Wochenende/Feiertag legen) aussprechen, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Mindestvertragslaufzeit liegt.
Beachte, dass der VF KD Anschluss bis zur Anschlussschaltung der Telekom evtl. weiterversorgt werden muss.
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Jain und nein...Tom_123 hat geschrieben:Hi,
ja du kannst die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich würde es nicht aufs Wochenende/Feiertag legen) aussprechen, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Mindestvertragslaufzeit liegt.
Beachte, dass der VF KD Anschluss bis zur Anschlussschaltung der Telekom evtl. weiterversorgt werden muss.
Zuerst einmal verlängert sich der Vertrag bei VF außerhalb der MVLZ immer um ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. VF muss bei der Kündigung keine kürzere Laufzeit als dieses eine Jahr Verlängerung akzeptieren, KANN es jedoch tun.
Jedoch besteht für den Altanbieter KEINE Weiterversorgungspflicht, wenn der Kunde selbst kündigt. Diese Pflicht zur Weiterversorgung besteht laut Gesetz AUSSCHLIESSLICH, wenn im Rahmen eines Anbieterwechsels der neue Anbieter den Altanbieter kündigt. Und das auch nur dann, wenn der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann.
Wenn hingegen selbst gekündigt wird, darf, kann und wird der Altanbieter die Leistung zum Tag X einstellen, egal ob der neue Anbieter schalten kann oder nicht. Eine Weiterversorgungspflicht besteht hierbei ausdrücklich NICHT!
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- Kabelexperte
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Wo steht denn das mt der Kündigung durch den neuen Anbieter? Ich denke, sobald ein Portierungsauftrag vorliegt besteht dieser Weiterversorgungsanspruch.
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Lies dir nochmal das TKG in Bezug auf den Weiterversorgungsanspruch durch. Dort steht klipp und klar drin, dass der Anspruch nur beim Anbieterwechsel besteht. Sobald der Kunde kündigt, liegt aber kein Anbieterwechsel mehr vor, sondern zwei getrennte Verträge (der gekündigte Altvertrag -und- der Neuvertrag). Übrigens ist ein Wechsel nicht an eine Portierung gebunden...kabel_fan hat geschrieben:Wo steht denn das mt der Kündigung durch den neuen Anbieter? Ich denke, sobald ein Portierungsauftrag vorliegt besteht dieser Weiterversorgungsanspruch.
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- Kabelexperte
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
@reneromann: Dieser Auslegung folge ich nicht, auch den Seiten der Bundesnetzagentur kann ich dies so nicht entnehmen. Es muss aber hier nicht weiter darüber diskutiert werden, für den Fragesteller ist wichtig, dass es dieses Problem geben kann und vorherige Nachfrage empfehlensert ist.
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Das kann man indirekt dem TKG entnehmen.kabel_fan hat geschrieben:@reneromann: Dieser Auslegung folge ich nicht, auch den Seiten der Bundesnetzagentur kann ich dies so nicht entnehmen. Es muss aber hier nicht weiter darüber diskutiert werden, für den Fragesteller ist wichtig, dass es dieses Problem geben kann und vorherige Nachfrage empfehlensert ist.
Denn damit die Weiterversorgung greift, muss der alte Anbieter wissen, dass es einen Anbieterwechsel geben wird (und woher soll er das wissen, wenn der neue Anbieter nie mit ihm in Kontakt getreten ist).
Daher ja auch der Passus "[...] dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses."
Da das "abgebende" Unternehmen nicht weiß, ob die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen (d.h. der Kunde überhaupt eine weitere Versorgung wünscht -oder- aufgrund der Aufgabe des Anschlusses gekündigt hat und gar kein Anbieterwechsel "existiert") -als auch- der Kunde durch die eigene Kündigung explizit eine Beendigung der Versorgung zum Tag X verlangt hat (nichts anderes ist die Kündigung des Dienstleistungsvertrags!), gibt es im Fall der eigenen Kündigung keine Weiterversorgung.
Anders sieht es aus, wenn der neue Anbieter für den Kunden kündigt, weil dann klar ist, dass der neue Anbieter zum Tag X die Leitung übernehmen will und der Tag X nur deshalb variiert, weil der alte und der neue Anbieter untereinander die "Probleme" mit der Übergabe klären müssen. Und genau HIERFÜR ist die Weiterversorgung gedacht.
Andernfalls könnte ja jeder Kunde einfach mal zum regulären Kündigungstermin kündigen und auf Weiterversorgung [zu 50% des Preises] bestehen - ohne jemals einen neuen Anbieter zu suchen...
Und nochmal: Es KANN gut gehen, wenn man selbst kündigt -aber- es KANN auch ordentlich in die Hose gehen.
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Hier greift das TKG nicht.
Das ist einfach ein Kundenwunsch und darauf entsteht kein Anrecht auf Weiterversorgung.
Da müsste die Telekom schon Schwierigkeiten zur fristgerechten Bereitstellung anzeigen.
Das wird sie aber nicht tun, da der späte neue Vertragsbeginn einfach nur Kundenwunsch ist.
Da kann man nur bei VFKD höflich anfragen, ob eine Verlängerung der Lieferzeit möglich ist.
Sonst ist zum Kündigungstermin auch Schluss ohne wenn und aber.
Das ist einfach ein Kundenwunsch und darauf entsteht kein Anrecht auf Weiterversorgung.
Da müsste die Telekom schon Schwierigkeiten zur fristgerechten Bereitstellung anzeigen.
Das wird sie aber nicht tun, da der späte neue Vertragsbeginn einfach nur Kundenwunsch ist.
Da kann man nur bei VFKD höflich anfragen, ob eine Verlängerung der Lieferzeit möglich ist.
Sonst ist zum Kündigungstermin auch Schluss ohne wenn und aber.
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- Kabelexperte
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
@reneromann "Indirekt" etwas einem gesetz entnehmen ist gefährlich. Ich gebe dir recht, dass der Altanbieter Bescheid wissen muss. Dies ist aber auch der Fall, wenn der Kunde kündigt und ein Portierungsauftrag vorliegt. Aber lassen wir es gut sein.
@NoNewbie Warum sollte das TKG nicht greifen? Ich kann einen Vertrag, wenn die sonstigen Gegebenheiten vorliegen (Frist, Laufzeit) zu jedem Zeitpunkt kündigen.
@NoNewbie Warum sollte das TKG nicht greifen? Ich kann einen Vertrag, wenn die sonstigen Gegebenheiten vorliegen (Frist, Laufzeit) zu jedem Zeitpunkt kündigen.
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Vertrag zu späterem Datum kündigen möglich?
Na klar kannst du den Vertrag kündigen.
Dann ist zum Vertragsende Schluss.
Das will der TE aber nicht,er will weiterversorgt werden, weil es dann später bei den Verträgen mit der Telekom besser passt.
Da das Problem aber nicht bei den Netzanbietern liegt, sondern einzig und allein Kundenwunsch ist, muss dieser auf Kulanz das Altanbieters hoffen.
Denn es gibt kein Problem der Versorgung durch den neuen Anbieter.
Dann ist zum Vertragsende Schluss.
Das will der TE aber nicht,er will weiterversorgt werden, weil es dann später bei den Verträgen mit der Telekom besser passt.
Da das Problem aber nicht bei den Netzanbietern liegt, sondern einzig und allein Kundenwunsch ist, muss dieser auf Kulanz das Altanbieters hoffen.
Denn es gibt kein Problem der Versorgung durch den neuen Anbieter.