Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
ich würde auch auf Sat gehn, und wenn du Inet mal buchst über VF/KD
Der Glubb is a Depp!
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- Insider
- Beiträge: 4877
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Ansonsten gibt es für Kabel den Vor Ort Installationsservice für 99,99€. Dann Installiert KDG auch die NE4.
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- Insider
- Beiträge: 4877
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
KDG meint dazu:
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Der Hauseigentümer ist nicht mehr für den Potentialausgleich verantwortlich. Wir decken ihn innerhalb unseres IP-Installationsauftrages ab.
Der KDL sorgt jetzt dafür, dass der Potentialausgleich gesetzt wird. Kosten entstehen dem Kunden dabei nicht.
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also muss mit installiert werden
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Der Hauseigentümer ist nicht mehr für den Potentialausgleich verantwortlich. Wir decken ihn innerhalb unseres IP-Installationsauftrages ab.
Der KDL sorgt jetzt dafür, dass der Potentialausgleich gesetzt wird. Kosten entstehen dem Kunden dabei nicht.
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also muss mit installiert werden
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Das ist Unfug.
VFKD hat extra ein Formular wegen fehlenden Potentialausgleich.
Dies wird bei fehlenden PA ausgehändigt und VFKD wartet bis PA erstellt ist.
Es gibt bei Bereitstellung Internet oder TV eventuell einen Zuschuss,
bei großen Baumaßmahmen werden die Arbeiten aber eingestellt und der HE oder die HV müssen den PA erstellen lassen.
VFKD hat extra ein Formular wegen fehlenden Potentialausgleich.
Dies wird bei fehlenden PA ausgehändigt und VFKD wartet bis PA erstellt ist.
Es gibt bei Bereitstellung Internet oder TV eventuell einen Zuschuss,
bei großen Baumaßmahmen werden die Arbeiten aber eingestellt und der HE oder die HV müssen den PA erstellen lassen.
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- Insider
- Beiträge: 6047
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Man sollte von solchen sicherheitsrelevanten Eingriffen in die Elektrik die Pfoten lassen.
VKD versucht auf diese Art, die Stornoquote zu senken.
Im Schadensfall ist dann immer der Monteur der Schuldige.
Ein Kabelnetzbetreiber kann aber nicht dazu da sein, um die Versäumnisse der Hauseigentümer auszubügeln.
VKD versucht auf diese Art, die Stornoquote zu senken.
Im Schadensfall ist dann immer der Monteur der Schuldige.
Ein Kabelnetzbetreiber kann aber nicht dazu da sein, um die Versäumnisse der Hauseigentümer auszubügeln.
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- Insider
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Und nochmal:andreasabaad hat geschrieben:KDG meint dazu:
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Der Hauseigentümer ist nicht mehr für den Potentialausgleich verantwortlich. Wir decken ihn innerhalb unseres IP-Installationsauftrages ab.
Der KDL sorgt jetzt dafür, dass der Potentialausgleich gesetzt wird. Kosten entstehen dem Kunden dabei nicht.
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also muss mit installiert werden
Der Techniker von VFKDG DARF den PA gar nicht setzen, sofern er nicht auch MINDESTENS(!) staatlich geprüfte Elektrofachkraft (oder gleichwertig) ist UND im Verzeichnis der berechtigten Installateure des örtlich zuständigen Energieversorgers (EVU) gelistet ist. Sofern diese Bedingungen NICHT erfüllt sind, ist der PA NICHT fachgerecht hergestellt und verstößt gegen die anerkannten Regeln der Technik [da die E-Anlage in den PA eingebunden werden muss -und- Arbeiten an der E-Anlage zwingend nach Teilnehmeranschlussbestimmungen (TAB) des örtlich zuständigen EVU von Elektrofachkräften, die im Register des jeweiligen EVU geführt sind, durchgeführt werden dürfen].
Heißt also:
Wenn der (ausgebildete) Techniker von VFKDG, der KEIN staatlich geprüfter Elektriker (oder gleichwertig) ist, auch nur einen Finger an der E-Anlage krumm macht, verstößt dies zwangsläufig gegen die TAB des örtlichen EVU und gegen die DIN VDE-Vorschriften [nur Elektro-Fachkräfte dürfen an die E-Anlage ran]. Setzt der Techniker von VFKDG hingegen eine PA und nutzt diese ausschließlich für die Antennenanlage ist dies ebenfalls nach DIN VDE nicht zulässig, da die E-Anlage zwingend in den PA mit eingebunden werden muss...
Egal wie man es dreht und wendet: Der (Antennen-)Techniker von VFKDG KANN selbst KEINE fachgerechte Installation des PA vornehmen.
VFKDG könnte einzig einen örtlich ansässigen und zugelassenen Elektriker beauftragen, eine fachgerechte PA-Installation vorzunehmen.
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Ihr macht ein Heckmeck mit euren Elektrikern... man lese sich das nochmal genau durch was geschrieben wurde, was heißt das?Der Hauseigentümer ist nicht mehr für den Potentialausgleich verantwortlich. Wir decken ihn innerhalb unseres IP-Installationsauftrages ab.
Es kann auch heißen:
Wenn kein PA vorhanden ist, werden wir einen beauftragen....
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Als wir hier im Mai 1992 "verkabelt" wurden, beauftragte die Post (nach dem Einbau des HÜP) im sogenannten "Bewagraum" einen Elektro-Fachbetrieb, welcher hier bei uns um die Ecke seinen Sitz hat und dieser hat dann alles nach einer schriftlichen Ankündigung installiert, vom HAV über die Baumstruktur-Kabelstränge sowie den ganzen TAD (insgesamt 27 Stück, im Vorderhaus sowie den linken und rechten Seitenflügeln), zu diesen Zeitpunkt wird wohl auch der PA gelegt worden sein.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
Das bedeutet das jeder Techniker von Vodafone quasi mit einem Fuß im Knast steht? Er hat sein Zeug schließlich an den Potentialausgleich meiner Elektroanlage angeschlossen und dies darf er nach deiner Aussage nicht.reneromann hat geschrieben:Heißt also:
Wenn der (ausgebildete) Techniker von VFKDG, der KEIN staatlich geprüfter Elektriker (oder gleichwertig) ist, auch nur einen Finger an der E-Anlage krumm macht, verstößt dies zwangsläufig gegen die TAB des örtlichen EVU und gegen die DIN VDE-Vorschriften [nur Elektro-Fachkräfte dürfen an die E-Anlage ran].Egal wie man es dreht und wendet: Der (Antennen-)Techniker von VFKDG KANN selbst KEINE fachgerechte Installation des PA vornehmen.
VFKDG könnte einzig einen örtlich ansässigen und zugelassenen Elektriker beauftragen, eine fachgerechte PA-Installation vorzunehmen.
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Re: Alter 'Post' HÜP - Wie anschließen
An einen existierenden PA darf der Techniker schon ran - aber er darf keinen neuen PA an die E-Anlage anschließen.Lutze hat geschrieben:Das bedeutet das jeder Techniker von Vodafone quasi mit einem Fuß im Knast steht? Er hat sein Zeug schließlich an den Potentialausgleich meiner Elektroanlage angeschlossen und dies darf er nach deiner Aussage nicht.reneromann hat geschrieben:Heißt also:
Wenn der (ausgebildete) Techniker von VFKDG, der KEIN staatlich geprüfter Elektriker (oder gleichwertig) ist, auch nur einen Finger an der E-Anlage krumm macht, verstößt dies zwangsläufig gegen die TAB des örtlichen EVU und gegen die DIN VDE-Vorschriften [nur Elektro-Fachkräfte dürfen an die E-Anlage ran].Egal wie man es dreht und wendet: Der (Antennen-)Techniker von VFKDG KANN selbst KEINE fachgerechte Installation des PA vornehmen.
VFKDG könnte einzig einen örtlich ansässigen und zugelassenen Elektriker beauftragen, eine fachgerechte PA-Installation vorzunehmen.
Der PA an sich ist NICHT direkt Teil der E-Anlage, jedoch muss die E-Anlage, wie auch metallische Wasser- und Gasrohre und eben halt die Antennenverkabelung (egal ob Sat, BK oder terrestrisch) an einen PA angeschlossen werden.
Heißt: Zieht der Techniker von VFKDG von einer EXISTIERENDEN PA-Schiene [die sich immer ausserhalb der E-Anlage befindet] ein Kabel weg zum HÜP/HAV ist alles in Ordnung [sofern er sich an die geltenden Regeln bezüglich der Mindestkabelquerschnitte und Kabelmarkierungen hält].
Erstellt der Techniker hingegen, wie behauptet, einen PA und verbindet diesen mit der E-Anlage, so verstößt er damit gegen geltende Regeln (TAB / DIN VDE).
Erstellt der Techniker einen PA und verbindet diesen NICHT mit der E-Anlage, verstößt er ebenfalls gegen geltende Regeln (DIN VDE).
Wichtig ist halt der Unterschied zwischen "PA erstellen" und "an bestehenden PA anschließen".