Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Gemäß Paragraph 46 TKG ist dass rechtens. Da die Sonderkündigung erst wirksam wird ab dem Datum wo der Anschluss nicht mehr genutzt werden kann, und dass ist dein Umzug.
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- Insider
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Wobei das so genau da ja nicht drin steht und es auch schon gerichtliche Einzelentscheidungen gab, die den Kunden auch vorher aus dem Vertrag gelassen haben. Ging da um einen Umzug ins Ausland, wenn ich mich richtig erinnere.
Aber grundsätzlich sehe ich das auch so: die ursprüngliche Rechtssprechung sah eine Zahlung über die komplette Restlaufzeit vor, da der Anbieter ja nichts für den Unzug kann.
Mit Änderung des Gesetzes wurde dem Kunden das jetzt erspart, aber eben mit dem Zusatz, dass 3 Monate dennoch zu zahlen sind.
Ich interpretiere das als Ausgleich für die Anbieter, da sie ja unter Umständen auf einen Großteil der Einnahmen aus dem Vertrag verzichten müssen.
Aber grundsätzlich sehe ich das auch so: die ursprüngliche Rechtssprechung sah eine Zahlung über die komplette Restlaufzeit vor, da der Anbieter ja nichts für den Unzug kann.
Mit Änderung des Gesetzes wurde dem Kunden das jetzt erspart, aber eben mit dem Zusatz, dass 3 Monate dennoch zu zahlen sind.
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Habe jetzt mal ein Urteil vom Amtsgericht in Köln gefunden und da steht ja ganz eindeutig was anderes:
Wie sollte man da jetzt Vorgehen? Widerspruch? Vielleicht direkt an die Geschäftsleitung?
Habe da bisher noch keine Erfahrung wie man da korrekt vorgeht.
Danke
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln ... 60125.html
§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG sieht keine Abweichung von den üblichen Kündigungsbestimmungen des Dienstvertragsrechtes vor. Die Berechnung der Kündigungsfrist erfolgt nach Massgabe der für die Dienstverträge geltenden Normen (§§ 620 f BGB) beginnend mit dem Zugang der Kündigungserklärung.
Wie sollte man da jetzt Vorgehen? Widerspruch? Vielleicht direkt an die Geschäftsleitung?
Habe da bisher noch keine Erfahrung wie man da korrekt vorgeht.
Danke
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Ich sehe das eher so, dass es keinesfalls rechtens sein kann Gebühren zu verlangen für einen Anschluss der nicht geliefert wird.berlin69er hat geschrieben:Wobei das so genau da ja nicht drin steht und es auch schon gerichtliche Einzelentscheidungen gab, die den Kunden auch vorher aus dem Vertrag gelassen haben. Ging da um einen Umzug ins Ausland, wenn ich mich richtig erinnere.
Aber grundsätzlich sehe ich das auch so: die ursprüngliche Rechtssprechung sah eine Zahlung über die komplette Restlaufzeit vor, da der Anbieter ja nichts für den Unzug kann.
Mit Änderung des Gesetzes wurde dem Kunden das jetzt erspart, aber eben mit dem Zusatz, dass 3 Monate dennoch zu zahlen sind.
Ich interpretiere das als Ausgleich für die Anbieter, da sie ja unter Umständen auf einen Großteil der Einnahmen aus dem Vertrag verzichten müssen.
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Das Urteil ist von einem Amtsgericht.. Ein anderes kann also wieder ganz anders ausfallen.
Wenn du mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht einverstanden bist, wirst du wohl klagen müssen.
Der Anbieter kann ja im übrigen liefern und auch seinen Vertrag einhalten, an dem Wohnort wo er abgeschlossen wurde.
Nur hast du ja einseitig vor, etwas an den Voraussetzungen zu ändern...
Edit: Welche Kündigungsfrist hatte denn dein Vertrag?
Wenn du mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht einverstanden bist, wirst du wohl klagen müssen.
Der Anbieter kann ja im übrigen liefern und auch seinen Vertrag einhalten, an dem Wohnort wo er abgeschlossen wurde.
Nur hast du ja einseitig vor, etwas an den Voraussetzungen zu ändern...
Edit: Welche Kündigungsfrist hatte denn dein Vertrag?
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Der Vertrag wurde wie im TKG Gesetz gefordert, mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.
Dann geht die Sache jetzt erstmal zur Rechtsberatung. Danke
Dann geht die Sache jetzt erstmal zur Rechtsberatung. Danke
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich hab den Thread mal mit dem bereits vorhandenen zusammengeführt.
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Re: Sonderkündigung wegen Umzug Frist erst ab Umzugstag?
Das wird das beste sein, denn entscheiden können wir das hier eh nicht.dreamer_dani hat geschrieben:Dann geht die Sache jetzt erstmal zur Rechtsberatung. Danke
Du kannst uns aber mal bitte über den Ausgang informieren.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Hi. Das ist leider soweit richtig, 3x musst du NACH Ummzug weiterzahlen. Der Anbieter kann ja nichts für dass du umziehst
Tipp: So früh wie möglich ummelden, die Ummeldebscheinigung ging bei mir auch
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- Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Mittlerweile gibt es ein zweites Urteil, (diesmal vom Landgericht München) wonach es rechtswidrig ist, die Kündigungsfrist auf das Umzugsdatum abzustellen. Hierzu siehe https://www.test.de/Vodafone-Kabel-Deut ... =rss-feeds
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, allerdings ist es vorläufig vollstreckbar, d.h. VF muss sich daran halten. Es bleibt abzuwarten, ob Revision einlegt und wann sich der BGH der Sache annimmt.
Im übrigen haben diese Urteile auch überhaupt nichts mit der "Nichtlieferung" zu tun. Wer z.B. einen Monat vor seinem Umzug kündigt, zahlt auch für zwei Monate wo keine Leistung erbracht wird.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, allerdings ist es vorläufig vollstreckbar, d.h. VF muss sich daran halten. Es bleibt abzuwarten, ob Revision einlegt und wann sich der BGH der Sache annimmt.
Diese Meinung übersieht, dass es schließlich den Grundsatz gibt, Verträge seien einzuhalten. Und deshalb stellt sich halt dien Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Vertrag korrekt gekündigt werden kann.Ich sehe das eher so, dass es keinesfalls rechtens sein kann Gebühren zu verlangen für einen Anschluss der nicht geliefert wird.
Im übrigen haben diese Urteile auch überhaupt nichts mit der "Nichtlieferung" zu tun. Wer z.B. einen Monat vor seinem Umzug kündigt, zahlt auch für zwei Monate wo keine Leistung erbracht wird.