Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

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dj2063
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von dj2063 »

Hmm. Schade. Ich hatte eigentlich irgendwie mit Schadenersatz geliebäugelt, da Nichterbringung der Leistung während der Vetragslaufzeit.

Heute kam dann auch die schriftliche Kündigung. Da wurde mir mit Schreiben vom 4.4. rückwirkend zum 3.4. gekündigt. Begründung: "Da die Stadtverwaltung den Vetrag mit Kabel Deutschland gekündigt hat." Was die damit zu tun hat, ist mir auch etwas schleierhaft. Auf der zweiten Seite steht dann, dass der Vermieter gekündigt hat. Da ich Eigentümer der Immobilie bin, sollte ich eigentlich davon wissen :) ob das alles so sauber ist.

Interessant für mich ist die Rücksendung der überlassenen Geräte und Karten. Die soll ich auf eigene Kosten nach Nürnberg schicken. Im Verweis auf die AGB steht aber nur, dass ich die Sachen unverzüglich an Vodafone zurück zu geben habe. Das könnte ich doch eigentlich auch so interpretieren, dass ich das ganze Gerümpel im nächsten Vodafone Shop auf die Theke stelle.

Funktioniert das?
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spooky
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von spooky »

Der Vodafone Shop wird sich bedanken. Das sind, vorallem die ehemaligen Kabel Deutschland Shops, reine Franchisenehmer.
6,99 hast du nicht mehr über? Weil 6,99 gegenüber einer Forderung gegenüber 160€ für einen Festplattenreceiver und 160€ bei einer Homebox sind das doch Peanuts.
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dj2063
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von dj2063 »

Entschuldigung. In den AGB steht nun mal nichts davon, dass ich das Zeug verschicken muss, sondern nur

"Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben."

Meine Gefahr sinkt beträchtlich, wenn ich das jemand von Vodafone persönlich in die Hand drücke...
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spooky
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von spooky »

Nochmal:
Das sind franchisenehmer die nehmen keine Geräte zurück.
Und am sichersten ist nun mal ein DHL Paket mit Quittung,
ABER: es ist nicht mein Geld :)
reneromann
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von reneromann »

dj2063 hat geschrieben:Entschuldigung. In den AGB steht nun mal nichts davon, dass ich das Zeug verschicken muss, sondern nur

"Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben."

Meine Gefahr sinkt beträchtlich, wenn ich das jemand von Vodafone persönlich in die Hand drücke...
Wenn du die Geräte an VF zurückgeben willst, musst du sie auch bei VF vor Ort abgeben und nicht bei einem Franchisenehmer, der nicht zu VF gehört...
Und (leider) sind die VF-Shops m.W. immer Franchisenehmer, d.h. die dürfen für VF auf Provisionsbasis verkaufen, haben aber mit VF nichts zu tun.

Sollten jetzt diese Franchisenehmer die Sachen an VF (an die von VF genannte Adresse) zurücksenden, so bist noch immer du in der Haftung, da du die Sachen ja nicht VF sondern einem (unbeteiligten) Dritten überreicht hast.

Ganz ehrlich: Bezahl lieber die 5,90 € für ein Paket und schick das Zeug per Paket (nicht Päckchen!) an VF und Gut ist.
Du brauchst ja auch keine 5 Pakete losschicken - ein einziges Paket reicht aus.
dj2063 hat geschrieben:Hmm. Schade. Ich hatte eigentlich irgendwie mit Schadenersatz geliebäugelt, da Nichterbringung der Leistung während der Vetragslaufzeit.
Dir ist schon klar, dass dir dafür auch ein realer Schaden entstanden sein muss, damit du überhaupt Schadenersatz geltend machen kannst?
Sprich: Neben den (durch die Kündigung gestundeten) Kosten müsste dir wirklich ein wirtschaftlicher Schaden entstehen - nicht nur ein theoretischer.
Und gerade dieser wirtschaftliche Schaden dürfte bei Privatpersonen bei der Rundfunkversorgung kaum bis gar nicht vorhanden sein.

Für eine Ersatzversorgung mit dem Basis-Angebot dürften dir als Schaden höchstens anteilig die Kosten für einen DVB-T2-Receiver [und das dürften bei einer Abschreibungsdauer von 3 Jahren und einem Gerätepreis von <100 Euro bezogen pro Monat also weniger als 3 Euro sein, die Kosten der HD-Versorgung fallen ja eh raus, weil die beim Kabel zwar in den Grundgebühren enthalten wären, du jedoch keine Kabel-Grundgebühren mehr bezahlen musst, ergo dir dort kein Schaden entsteht]. Auf jeden Fall dürfte der real entstandene [und damit auch ggfs. gerichtlich einklagbare] Schaden aber kaum über 40 Euro hinausgehen (wenn der Vertrag sich gerade um 1 Jahr verlängert hätte). Das reicht also weder für einen Receiver noch ansatzweise für die Installation einer Sat-Anlage oder den Umstieg auf IPTV-Angebote à la Entertain.
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von NoNewbie »

Na so auf den TE auf die Kosten zu drücken, ist ein etwas unfair.

Die Kündigung, so wie sie der TE benennt, ist einfach falsch.
Der einzige Grund ist die Planmäßige Abschaltung des OPAL-Netzes der DTAG eigentlich zum 31.12.16 (ging aber eben noch bis 3.4.17).
Und der zusätzlichen bewusst geplanten Nicht-Neuerschließung des Kundenobjektes durch VFKD.
Dies ist eine bewusste Handlung eines Vertragspartners, dieser wusste schon lange (>1Jahr) von der Abschaltung.

Damit ergibt sich gar keine Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.
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berlin69er
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von berlin69er »

Dann muss er das vom Gericht klären lassen... Ich denke aber, dass der Nachweis recht schwierig sein dürfte. VF wird halt gehofft haben, dass die Telekom was macht. Und keiner kann den Anbieter dazu zwingen auszubauen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von Wurzelzwerg »

Zum Thema der Rücksendung: Schreib ne kurze Mail, dass du ja gern geblieben wärst, nicht selber kündigen wolltest, und daher um Erstattung der Portokosten bittest. Ist eine Kulanzfrage, aber das sollte passen. Schick die Quittung vom Paket als Scan mit.
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von NoNewbie »

@berlin69er

was soll die Telekom machen? Die haben doch fristgerecht der VFKD die Signalübertragung im OPAL-Netz gekündigt.

Der einzig schuldige ist VFKD, die wohl verpasst haben, dem Kunden ebenfalls zu kündigen, viele andere haben eine ordentlichen Kündigung erhalten. (inkl. Hausverwaltungen)
reneromann
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:Na so auf den TE auf die Kosten zu drücken, ist ein etwas unfair.

Die Kündigung, so wie sie der TE benennt, ist einfach falsch.
Der einzige Grund ist die Planmäßige Abschaltung des OPAL-Netzes der DTAG eigentlich zum 31.12.16 (ging aber eben noch bis 3.4.17).
Und der zusätzlichen bewusst geplanten Nicht-Neuerschließung des Kundenobjektes durch VFKD.
Dies ist eine bewusste Handlung eines Vertragspartners, dieser wusste schon lange (>1Jahr) von der Abschaltung.

Damit ergibt sich gar keine Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.
VF hat nicht fristlos gekündigt, sondern VF hat dem Kunden die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung wegen Unversorgbarkeit eingeräumt und diesen Kündigungsgrund auch genau so akzeptiert.
Mal davon abgesehen, dass in den AGB für genau diesen Fall ein Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages eingeräumt wird...

Du tust ja gerade so, als dürfte immer nur der Kunde kündigen und der Dienstleister ist auf alle Ewigkeit an Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit gebunden - dem ist aber nicht so...

Weiterhin: Was wäre kostenmäßig für den TE der Unterschied, wenn VF den Vertrag fristgemäß gekündigt hätte? Richtig: Keiner! In beiden Fällen gibt's kein TV-Signal mehr und der TE muss auf seine Kosten "Ersatz" organisieren...
Einziger Unterschied: Je nach Vertragsende hätte der TE schon vor über einem Jahr kein TV-Signal mehr gehabt - und wie man sieht hat die Telekom das OPAL-Netz ja offensichtlich nicht am 31.12.16 abgeschaltet...

Was hier nur blöd gelaufen ist, ist die Information des Kunden im Vornherein - wobei da dann auch die Frage bleibt, ob VF überhaupt und insbesondere wann VF von der Telekom über den Abschalttermin informiert wurde. Denn daraus können sich auch Schadenersatzforderungen von VF an die Telekom ergeben, wenn die Telekom einfach so ohne Ansage oder zumindest vor Vertragsablauf (der Durchleitungsvereinbarung zwischen VF und der Telekom) vorzeitig abschaltet.